Wehranlage Großhesselohe-Ersatzneubau mit Herstellung der Durchgängigkeit-Stahlwasserbau; Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme u. Probebetrieb der Verschlusseinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KWE-210520-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wehranlage Großhesselohe-Ersatzneubau mit Herstellung der Durchgängigkeit-Stahlwasserbau; Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme u. Probebetrieb der Verschlusseinrichtung
Wehranlage Großhesselohe - Ersatzneubau mit Herstellung der Durchgängigkeit - Stahlwasserbau; Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Probebetrieb der Verschlusseinrichtungen bestehend aus Schützen, Doppelschützen, und Wehrklappe einschließlich Bedienstege
München
Die angefragte Leistung soll im Rahmen des Ersatzneubaus der Wehranlage Großhesselohe erbracht werden.
Auslegung, Herstellung, Lieferung und Montage von stahlwasserbaulichen Anlagenteilen:
Schützenanlage (5-feldrig) mit Einfach- und Doppelschützen (ca. 5,5 m Breite; Antriebe mit Triebstockstangen), Wehrklappe (ca. 7m Breite) mit Torsionsantrieb und zugehörigen Bauteilen wie Hydraulikaggregat, Notverschlüssen; Wartungsstegen, etc.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum:
- Werkplanung: Herbst 2021 - Frühjahr 2022;
- Ausführung, Montage und Inbetriebnahme: Herbst 2022 bis Ende 2023
Projektkommunikation und Dokumentation in deutscher Sprache
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wehranlage Großhesselohe-Ersatzneubau mit Herstellung der Durchgängigkeit-Stahlwasserbau; Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme u. Probebetrieb der Verschlusseinrichtung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: D-80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).