Abdichtungsarbeiten, Spengler Referenznummer der Bekanntmachung: SOW-30210
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80404
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abdichtungsarbeiten, Spengler
Im Baugebiet Südliches Oberwiesenfeld entsteht in 2 Bauabschnitten ein Gebäudeensemble bestehend aus 4 Häusern mit jeweils 5 bis 8 Geschossen und Tiefgarage.
Geplant sind ca. 600 geförderte Wohnungen, dazu 3 Kindergärten und Büroflächen für die Stadibau.
Das Planungsgebiet bleibt oberirdisch weitgehend Auto-frei. Dabei bildet der südliche Baukörper in seiner Ausformung und inneren Struktur einen Schutz gegen die stark befahrene Schwere-Reiter-Straße.
Der 1. BA beinhaltet ca. 300 Wohnungen, 2 Kitas und Büroflächen für die Stadibau.
München
Leitmassen Abdichtung und Spengler 1. BA, Haus 1 + Haus 2
Warmdach als Gefälledach EG-8.OG
- Dampfsperre/ Voranstrich Flachdach ca. 7.650,00m2
- Gefälledämmung PUR/PIR, unterschiedliche Dämmstärken, im Mittel 140
bzw. 200 bzw. 240mm ca. 7.000,00m2
- Gefälledämmung Schaumglas CG unterschiedliche Dämmstärken, im Mittel
140 bzw. 200 bzw. 240mm ca. 650,00m2
- Dachabdichtung, 2-lagig, hinterlaufsicher ca. 7650,00m2
Kaltdach EG- 1.OG
- Voranstrich Wand/ Deckenfläche ca. 14.500,00m2
- Abdichtung Wand/ Deckenfläche W2.1-E, 2-lagig, ca. 14.500,00m2
- Perimeterdämmung für Außenwand, Sockel bzw. Decke als Flankendämmung,
Dämmstärke 160mm ca. 1.400,00m2
Flüssigkunststoff FLK, EG-8.OG
- Anschluss von Dachdurchdringungen 2./5./7. und 8.OG mit Flüssigkunststoff
FLK, Anschlusshöhe bis 40cm, ca. 450,00m
- Abdichtung von Vordächern und Stahlbetonattiken 5./7. und 8.OG mit
Flüssigkunststoff FLK, ca. 600,00m2
- Abdichtung von Anschlussfugen mit Flüssigkunststoff FLK, Anschlussbreite
bis 40cm, ca. 1.600,00m
Spenglerarbeiten EG-8.OG
- Attikaabdeckung, Aluminiumblech, mehrfach gekantet, Zuschnitt bis 900mm,
einschl. UK, ca. 1.200m
- Attikabekleidung innen, Aluminiumblech, mehrteilig, mehrfach gekantet,
Zuschnitt bis 800mm, ca. 1.400m
- Wandanschlussprofil mit Abdeckprofil, mehrteilig, Ansichtshöhe bis 275mm,
ca. 2.100m
- Regenfallrohr verzinkt, einschl. Zubehör und Formstücke, Größe DN 70-
DN100, ca. 1.200m
Die beschriebenen Leistungen betreffen den ersten Bauabschnitt BA1 eines, nach einem einheitlichen Grundentwurf zu erstellenden, jedoch in zwei Bauabschnitte aufgeteilten, Neubauvorhabens des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen des zweiten Bauabschnitts BA2 gem. § 3a EU Abs. 3 Ziff. 5 VOB/A zu den Bedingungen des Auftrags für den ersten Bauabschnitt ohne weitere öffentliche Ausschreibung an den mit der Ausführung der Leistungen des ersten Bauabschnitts beauftragten Auftragnehmer zu vergeben.
Die Leistungen des zweiten Bauabschnitts werden etwa 75% des 1.BA umfangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen des zweiten Bauabschnitts BA2 gem. § 3a EU Abs. 3 Ziff. 5 VOB/A zu den Bedingungen des Auftrags für den ersten Bauabschnitt ohne weitere öffentliche Ausschreibung an den mit der Ausführung der Leistungen des ersten Bauabschnitts beauftragten Auftragnehmer zu vergeben. (siehe Ziff. II.2.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80404
Land: Deutschland