TV Fahrradleasing im Unternehmensverbund
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rewag.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
TV Fahrradleasing im Unternehmensverbund
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage Einzelleasingverträge zur Bereitstellung von
Fahrrädern nebst Zubehör für die Mitarbeiter des Auftraggebers und seiner verbundenen Unternehmen in Umsetzung des TV-Fahrradleasing geschlossen werden können. Die Rahmenvereinbarung soll darüber hinaus die Erbringung von Umsetzungs- und Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfassen. Die Rahmenvereinbarung soll eine feste Laufzeit von 4 Jahren haben, die zwei mal um je ein Jahr verlängert werden kann.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage Einzelleasingverträge zur Bereitstellung von Fahrrädern inkl. Zubehör für die Angestellten des Auftraggebers und seiner verbundenen Unternehmen in Umsetzung des TV-Fahrradleasing geschlossen werden können. Die Rahmenvereinbarung soll darüber hinaus die Erbringung von Umsetzungs- und Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfassen. Ziel des Auftraggebers ist es, u.a. die Attraktivität der Auftraggeber als Arbeitgeber zu steigern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern. Eine Maßnahme ist hierbei, das Arbeitsumfeld der Mitarbeiter durch verschiedene Anreize zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Auftraggeber mit dem Abschluss der verfahrensgegenständlichen Rahmenvereinbarung die Umsetzung des TVFahrradleasing, die es ermöglicht, unter Nutzung der darin geregelten tarifvertraglichen und steuerrechtlichen Erleichterungen, Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder i. S. d. § 63a StVZO (gemeinsam: „Fahrräder“) sowie nach dem TV-Fahrradleasing leasingfähiges Zubehör bei einem Unternehmen zu leasen und den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.
Einem Mitarbeiter soll es demnach möglich sein, bei einem Fahrradhändler ein Fahrrad seiner Wahl auf Grundlage eines individuellen Leasingvertrages (Einzelleasingvertrages) zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern sowie eines Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages zwischen dem Mitarbeiter und dem Auftraggeber zu erhalten. Die Leasingraten werden auf Grundlage des Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages mit dem Bruttomonatsentgelt verrechnet, sodass dem Mitarbeiter ein höheres Monatsnettoeinkommen verbleibt.
Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer als Leasinggeber sowie dem Auftraggeber als
jeweiligen Leasingnehmer. Zudem enthält die Rahmenvereinbarung Bedingungen für die jeweiligen Einzelleasingverträge, die der Auftraggeber für die
Mitarbeiter schließt, ehe eine Überlassung des jeweils geleasten Fahrrads aufgrund des Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages zwischen einem Mitarbeiter und dem Auftraggeber erfolgt. Die Rahmenvereinbarung soll eine fest Laufzeit von 4 Jahren haben und zweimal um ein Jahr verlängert werden können.
Nach Ablauf der 48 Monate Festlaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung um weitere 12 Monate (max. 2 mal), wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf der Festlaufzeit gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung kann maximal eine Laufzeit von insgesamt 72 Monaten annehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Existenznachweis
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
oder
• vergleichbarer Nachweis
(2) Eigenerklärung
Mit Abgabe des Angebotes erkläre ich/wir, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1 – 4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Aus-schlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
(3) evtl. Bietergemeinschaftserklärung
1. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erzielte in den letzten drei abgeschlosse-nen Geschäftsjahren mit den unter Ziffer III.1.2) für vergleichbare Leistungen, fol-genden Nettoumsatz:
Geschäftsjahr 2019: ___________ € netto
Geschäftsjahr 2020: ___________ € netto
Geschäftsjahr 2021: ___________ € netto
1. Referenzen
Es ist mittels Referenzen nachzuweisen, dass der Bewerber mindestens zwei Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung (Art, Um-fang und Komplexität des Auftrags) vergleichbar sind. Nähere Beschreibung in Anlage 01_Angebotsblatt
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der (gesetzlichen) Bestimmungen und dabei
insbesondere diejenigen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein einstufiges Vergabeverfahren. Nach Eingang der Angebote wird zunächst die Einhaltung der bekanntgemachten Eignungsanforderungen anhand der Eignungskriterien geprüft, § 42 Abs. 3 VgV. Anschließend erfolgt die Angebotsprüfung anhand der in diesen Verfahrensbedingungen bekannt gemachten Zuschlagskriterien.
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind unter o.g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen abrufbar.
Bis zum Ablauf der festgesetzten Angebotsfrist haben interessierte Bieter folgende Angebotsunterlagen vollständig einzureichen:
☐ Anlage 01_Angebotsblatt, vollständig ausgefüllt, mit dem Namen des Erklärenden
☐ Anlage 02_Preisblatt, vollständig ausgefüllt in Bezugnahme auf Anlage 03_Rahmenvertrag
☐ Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbar (upload PDF)
☐ Anlage 04_Referenzbogen (Anzahl siehe Forderung)
☐ ggf. Anlage 05_Bewerbergemeinschaftserklärung
☐ ggf. Anlage 06_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
☐ ggf. Anlage 07_Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Die Abgabe der Angebotsunterlagen nebst Eignungsnachweisen ist ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung der Unterlagen sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe der Unterlagen per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Die gemäß der Bekanntmachung und den Verfahrensbedingungen geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum jeweiligen Formblatt beizufügen, auf der Vergabeplattform hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren wird keine Vergütung gewährt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten. Eingegangene Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen.
Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV unter Verwendung des Formblatts erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen §134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.