Soft- und Hardware für Zeiterfassung und Zeitwirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: IVN 210599
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdk-bayern.de/vergabeverfahren
Abschnitt II: Gegenstand
Soft- und Hardware für Zeiterfassung und Zeitwirtschaft
Die bisherige Softwarelösung stößt an ihre Grenzen und kann mit der stets wachsenden Organisation und den Digitalisierungsanforderungen nicht mehr mithalten. Aus diesem Grund wird eine hoch performante on-premises-Lösung gesucht, mit welcher die internen Prozesse der Fehlzeitenverwaltung und der Zeiterfassung abgebildet werden können und sowohl über klassische PCs als auch mobile Endgeräte zu bedienen ist. Zentrales Ziel des Auftraggebers ist die Verringerung des administrativen Aufwands für die Zeitwirtschaft. Dies soll durch durchgängige Digitalisierung und effizientere Prozesse gewährleistet werden.
MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Haidenauplatz 1 81667 München
Die bisherige Softwarelösung stößt an ihre Grenzen und kann mit der stets wachsenden Organisation und den Digitalisierungsanforderungen nicht mehr mithalten. Aus diesem Grund wird eine hoch performante on-premises-Lösung gesucht, mit welcher die internen Prozesse der Fehlzeitenverwaltung und der Zeiterfassung abgebildet werden können und sowohl über klassische PCs als auch mobile Endgeräte zu bedienen ist. Zentrales Ziel des Auftraggebers ist die Verringerung des administrativen Aufwands für die Zeitwirtschaft. Dies soll durch durchgängige Digitalisierung und effizientere Prozesse gewährleistet werden.
Der AG beabsichtigt deshalb, wie in der Anlage 1 LB aufgeführt die Beschaffung, Implementierung und Betrieb der Soft- und Hardware. Die Soft- und Hardware soll wie in dem beschriebenen Umfang bis zum 31.05.2021 installiert sein.
Der Auftraggeber hat das Recht (einseitige Verlängerungsoption), den Vertrag einmal um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Ausübung der Verlängerungsoption. Der Auftraggeber hat die Verlängerungsoption spätestens bis zu drei Monaten vor Ablauf der Grundlaufzeit des Vertrages auszuüben. Der Auftragnehmer plant von der jeweiligen Verlängerungsoption Gebrauch zu machen, wenn er mit den Leistungen des Auftragnehmers zufrieden ist.
Hat der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch gemacht, verlängert sich die Lauf-zeit des Vertrages nach Ablauf des Verlängerungszeitraums jeweils um 12 Monate, wenn der Vertrag von keiner der Vertragsparteien spätestens bis zu drei Monaten vor Ablauf der dann laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Hat der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption keinen Gebrauch gemacht, endet der Vertrag nach Ende der Grundlaufzeit.
Die Kündigung bedarf der Schrift
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Berufs-, Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Der Nachweis über die Eintragung im Berufs-, Handelsregister oder Handwerksrolle darf nicht älter als sechs Monate sein. Ein elektronischer Auszug aus dem Berufs-, Handelsregisters oder Handwerksrolle ist ausreichend.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden und dem Angebot sind die Handelsregisterauszüge bzw. die vorgenannte Eigenerklärung jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizufügen.
Nachweis für Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe. Die Haftung vom Auftragnehmer für Sach- und Vermögensschäden aus und in Zusammenhang mit diesem Ver-trag ist gleich aus welchem Rechtsgrunde auf einen Betrag von min. EUR 500.000 je Schadensereignis anzusetzen, maximal EUR 2.000.000 pro Jahr. Die Haftung für Personenschäden beträgt EUR 1.000.000 je Schadensereignis.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Soft- und Hardware zur Zeiterfassung und Zeitwirtschaft) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffen-den Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kenn-zeichnen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Soft- und Hardware zur Zeiterfassung und Zeitwirtschaft).
Als Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Soft- und Hardware zur Zeiterfassung und Zeitwirtschaft) muss der Umsatz des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 400.000. (ohne USt.) pro Geschäftsjahr betragen haben (Mindestanforderung).
Es sind mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge abzugeben.
Geeignete Referenzen haben die Lieferung und Installation einer Soft- und Hardware für Zeiterfassung und Zeitwirtschaft als Gegenstand.
Die drei Referenzen gelten als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz
- ist die Lieferung und Installation einer Soft- und Hardware für Zeiterfassung und Zeitwirtschaft, die mit der auftragsgegenständlichen Soft- und Hardware für Zeiterfassung und Zeitwirtschaft vergleichbar ist,
- ist ein Support-Service des Referenzauftraggebers für diese Software,
- und ist eine Software für die Zeiterfassung und Zeitwirtschaft von min. 1.000 Mitarbeitern.
b) Die referenzgegenständliche Software muss auch die Verwaltung von Außendienstmitarbeitern umfassen. Die Außendienstmitarbeiter müssen mobil auf die Software zugreifen können.
c) Der Auftragswert der Referenz muss sich auf mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto belaufen.
d) Der Erbringungszeitraum der Referenz beläuft sich zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Angebote auf mindestens 12 Monate.
e) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen vier (4) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von vier (4) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.
In den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters/die addierte Zahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl im Falle einer Bietergemeinschaft auf mehr als 20 Beschäftigte beläuft.
Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht, und welches gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer an-schließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Das Zertifikat ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJ1RLH0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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