Sicherheits- und Empfangsdienste Referenznummer der Bekanntmachung: 021-21-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Empfangsdienste
Zugangskontrolldienste in den verschiedenen Lesesälen sowie Streifengänge in zwei Lesesälen als auch im gesamten Haus der Bayerischen Staatsbibliothek
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Hauptgebäude in der Ludwigstraße 16, 80539 München, sind während der Öffnungszeiten Zugangskontrolldienste (Ein- und Ausgangskontrolle) im Allgemeinen Lesesaal, Zeitschriftenlesesaal, Aventinus-Lesesaal, Lesesaal Handschriften und Alte Drucke und Ostlesesaal zu leisten. Die Lesesäle haben verschiedene Öffnungszeiten und sind zugangsbeschränkt, d.h. Besucher müssen einen Platz reservieren oder eine andere Zugangsberechtigung vorweisen. Weiterhin sind Streifengänge im Allgemeinen Lesesaal und im Zeitschriftenlesesaal sowie im gesamten Haus durchzuführen (Mobiler Wachdienst).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.