Messung von jeweils 3.000 Illumina Proben
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Messung von jeweils 3.000 Illumina Proben
Von 3000 Neugeborenen wird Blut auf Filterpapierkarten durch die europäische Freder1k Studie gesammelt. Es handelt sich bei den Proben um unwiederbringbares, sehr wertvolles Material von Neugeboren.
Jeweils ein DNA Sample wird für die Messung von genetischen Markern mit dem GSA und für die Messung von Methylierungsmustern mit dem EPIC Array verwendet.
Von 3000 Neugeborenen wird Blut auf Filterpapierkarten durch die europäische Freder1k Studie gesammelt. Es handelt sich bei den Proben um unwiederbringbares, sehr wertvolles Material von Neugeboren.
Jeweils ein DNA Sample wird für die Messung von genetischen Markern mit dem GSA und für die Messung von Methylierungsmustern mit dem EPIC Array verwendet.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Ein Wechsel des Auftragnehmers aufgrund der notwendigen und einheitlichen Datenvalidität innerhalb der klinischen Studien, sowie der ebenfalls notwendigen und einheitlichen Datenqualität innerhalb von GPPAD (qualitative Bearbeitung bzw. Auswertung von unwiederbringlichen Proben) würde damit zu einer „Verfälschung“ der Studienergebnisse führen, was inakzeptabel wäre.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Messung von jeweils 3.000 Illumina Proben
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach
134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: Bonn
Land: Deutschland