Musik im Park 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: GAPA-2021-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gapa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Musik im Park 2022-2024
Planung, Organisation und Abwicklung der kulturell-musikalischen Veranstaltungsreihe "Musik im Park 2022 - 2024" in Garmisch-Partenkirchen inkl. der Erstellung des Programms, der Durchführung geeigneter Werbemaßnahmen, der Marketing- und Prozessarbeit in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie die künstlerische Verantwortung, Abwicklung und Leitung der Veranstaltungsreihe mit bis zu 120 Konzerten an verschiedenen Veranstaltungsorten pro Jahr / Spielzeit inkl. Beauftragung entsprechender Künstler und Anmeldung bei der GEMA.
Seit 90 Jahren gehören Kurkonzerte zum festen Bestandteil des musikalischen und kulturellen Geschehens im Markt Garmisch-Partenkirchen. In der Historie waren die Kurkonzerte ein wichtiges Element, um insbesondere den "Sommerfrischlern" den Aufenthalt im "Heilklimatischen Kurort Garmisch-Partenkirchen" zu bereichern. Mit den Veränderungen im gesellschaftlichen Leben und den Anforderungen an eine Destination haben sich die klassischen Kurkonzerte zur Veranstaltungsreihe "Musik im Park" weiterentwickelt. Im Kern sind es - bei kostenfreiem Eintritt - immer auch noch Kurkonzerte, doch in seiner Ausgestaltung ist "Musik im Park" längst zu einem hochkarätigen, facettenreichen Musikvergnügen geworden, das mit der Zeit geht.
Die Veranstaltungsreihe "Musik im Park" soll in den Jahren 2022 - 2024 erfolgreich fortgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass die inhaltlich-thematische Ausgestaltung des Programms und auch der Veranstaltungsformate den aktuellen und zu erwartenden musikalisch-kulturellen Erwartungen/Interessen des Publikums entspricht. Mehr denn je sind dabei nicht nur die Interessen der touristischen Gäste, sondern auch die der Einheimischen zu beachten.
Der Auftragnehmer hat für die durchzuführende Veranstaltungsreihe "Musik im Park 2022 - 2024" folgende Leistungen vollumfassend auf seine Rechnung zu erbringen:
- Vollständige Planung, Organisation und Abwicklung der Veranstaltungsreihe, Erstellung des Programms, Verhandlungen und Abschluss von Verträgen, die Durchführung geeigneter Werbemaßnahmen, die Marketing- und Prozessarbeit in Abstimmung mit dem Auftraggeber, die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen sowie die gesamte Abrechnung,
- künstlerische Verantwortung, Abwicklung und Leitung der Veranstaltungsreihe mit bis zu 120 Konzerten pro Jahr / Spielzeit an verschiedenen Veranstaltungsorten, inkl. Beauftragung entsprechender Künstler und der Anmeldung bei der GEMA
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
-Angebotsschreiben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe ( im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft)
- Projektreferenzen (min. 2 Projektreferenzen für vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren)
- Unternehmensdarstellung
- Konzept mit Darstellung der Ideen/Vorstellungen und innovativen Ansätzen für die Planung, Organisation, Marketingstrategie sowie die Einbindung von regionalen Künstlern in der geplanten Veranstaltungsreihe "Musik im Park 2022 - 2024"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grainau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82491
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://musik-im-park.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCQRLB2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist von Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen dem Auftraggeber gerügt werden
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oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
- die vorstehend genannten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren binnen 30 Kalendertagen nach der Information des betroffenen Bieters und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, enet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).