Neubau des Max-Planck-Instituts für Sicherheit und Privatsphäre in Bochum Referenznummer der Bekanntmachung: Z.CSPY.A.000001.HKLS.VgV.1970
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Max-Planck-Instituts für Sicherheit und Privatsphäre in Bochum
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 1-3 bzw. 4 und 5-9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ am Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre in Bochum (CYSP) für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
AG 2: Wärmeversorgungsanlagen,
AG 3: Lufttechnische Anlagen,
AG 7.1: Nutzerspez. Anlagen, Sprinkler
AG 7.2: Nutzerspez. Anlagen, Allgemein
Die voraussichtlichen anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 6 Mio. € netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 45 Mio. € netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Auf der Entwicklungsfläche „Mark 51°7“ des ehemaligen Opel-Areals in Bochum Laer soll ein Forschungsgebäude für das neu gegründete Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre geplant werden.
Das Institut soll führende Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen der Informationstechnologie zusammenführen und für 6 Abteilungen und 12 Max-Planck-Forschungsgruppen konzipiert werden. Ferner sollen der Wissenschaftliche Service mit zwei zentrale wissenschaftliche Einrichtungen (ZWE) und die Institutsverwaltung mit dem haustechnischen Dienst untergebracht werden.
Das vorgesehene Baufeld in Bochum befindet sich nordwestlich der Wittener Straße auf polygonalen Teilflächen von MARK 51°7., die aktuell saniert und erschlossen werden. Für das Grundstück existiert ein Bebauungsplan.
Bei der derzeit stattfindenden Bodensanierung ist unter anderem geplant in ca. 3 m Tiefe eine Dichtebene einzubauen. Über der Dichtebene wird ein Bodenpolster aufgebaut, an dessen Oberkante (Übergabeebene) eine begrenzte Design-Tragfähigkeit erreicht werden soll.
Für die Fachplanung sind folgende Sachverhalte zu berücksichtigen.
Das Raumprogramm (NF 1-6) umfasst ca. 4.350 m² Büros, ca. 250 m² Verhaltenslabore, 600 m² Elektronik- und Hardwarelabore sowie ca. 300 m² Rechner- und Serverräume sowie ca. 440 m² Seminarbereich mit Hörsaal für 200 Personen und eine Cafeteria mit 180 m².
Die Nutzfläche (NUF 1-7) insgesamt beträgt ca. 7.300 m², die Brutto-Grundfläche (BGF) ca. 14.000 m² und der Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 60.500 m³.
Im Zuge der Entwicklung des Areals Mark 51°7 durch die Bochum Perspektive 2022 GmbH wird das Gebiet auch hinsichtlich der Versorgung mit Elektrizität, Wasser, Abwasser, Wärme und Kälte sowie Telekommunikation erschlossen. Das Grundstück für den Institutsneubau befindet sich innerhalb des 3. Bauabschnitts.
Funktionalität, Nutzeranforderungen, Gesundheitsverträglichkeit, Behaglichkeit und ökologische Qualität, effiziente Energienutzung und Werterhaltung des Gebäudebestands sind wichtige Faktoren, die dem Aspekt Nachhaltigkeit Rechnung tragen können. Der Mehraufwand für moderne Technologien und Energieoptimierung soll effektiv zu einer Reduzierung der Unterhaltskosten beitragen. Das Energiekonzept ist für geringen Heizwärmebedarf im Winter und einen geringen Energiebedarf zur Kühlung im Sommer zu planen.
Es ist ein hohes Maß der baulichen und technischen Gebäudeflexibilität erforderlich, um auf zukünftige wissenschaftliche Bedarfe reagieren zu können.
Mit Planungsbeginn sind die externen und internen Versorgungsstrukturen des neuen Gebäude zu untersuchen.
Soweit wie möglich sollen einzelne Baukörper erweiterungsfähig geplant werden. Entsprechend gilt dies auch auf die technische Infrastruktur.
Die interne Infrastruktur ist mit ausreichenden Schachtreserven, ggf. kalt- / warmgeführt, sowie geschoss- und bereichsweisen Absperrmöglichkeiten zu planen.
Die zu planenden technischen Inhalte haben zumindest dem Stand der allgemein anerkannten Regeln zu entsprechen.
Die Planung der Funktionsbereiche
- Küche
- ausgewählter Bereiche Laborpool
- Rechenzentrum und Rechnerräume
- Medientechnik allgemein / Medienräume / Videokonferenzräume
ist nicht Bestandteil dieses Auftrages und erfolgt durch weitere Fachplaner, jedoch sind die zentralen Anlagen zur Be- und Entlüftung, sowie die erforderlichen Medien aus den beauftragten Anlagengruppen zur technischen Ver- / Entsorgung (ggf. auch Fettabluft, Fettabwasser, Fettabscheider) der Funktionsbereiche zu planen.
Darüber hinaus sind die jeweiligen Raumanforderungen der Funktionsbereiche als Schnittstellen zur „Fachplanung Funktionsbereiche“ zu berücksichtigen und die unten genannten Besonderheiten der „Nebennutzflächen“ (Kantine, Cafeteria, Veranstaltungen, Hörsaal) sowie die unten genannten Besonderheiten „Barrierefreiheit“ zu beachten und Bestandteil der beauftragten Leistung.
Besonderheiten „Kantine / Cafeteria“:
(Gastbereich, Küchenbereich, Nebennutzflächen zur Pausenversorgung der über 300 Mitarbeiter*innen und einer unbestimmten Anzahl von Gast-Besuchern)
Es ist geplant die Bewirtschaftung der Cafeteria einem externen Betreiber zu übergeben, die hierfür erforderlichen Anlagen sind somit verbrauchstechnisch eigenständig zu erfassen.
Die Cafeteria soll bei Bedarf auch als Erweiterungsfläche für Veranstaltungen im Konferenzbereich mitgenutzt werden können.
Nebennutzfläche Cafeteria:
Die Cafeteria soll durch einen externen Pächter betrieben werden. Für die Mitarbeiter in der Cafeteria sind eigene Toiletten sowie Umkleide- und Wasch-/Duschräume vorzusehen. Für die Cafeteriaküche ist ein eigener Putzraum sowie ein Müllsammelraum, in dem auch Speiseabfälle gekühlt zwischengelagert werden können, erforderlich.
Nebennutzflächen Cafeteria / allg. Nebennutzflächen (z. B. Konferenzbereich):
Die Planung des Funktionsbereiches Nebennutzflächen Cafeteria, sonstiger Nebennutzflächen sind Bestandteil der Planung, entsprechend der beauftragten Anlagengruppen.
Barrierefreiheit:
Die Barrierefreiheit §49 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für Barrierefreies Bauen trifft nur bedingt zu.
In folgenden Bereichen ist jedoch entsprechend §49 Abs. 2 Barrierefreiheit anzuwenden: WC-Bereich, Verhaltenslabore, Kantine / Cafeteria / Konferenzbereich mit Hörsaal und Seminarräumen
Alle beauftragten Leistungsphasen (HOAI) sind vollständig zu erbringen.
Die Honorarfähigen Kosten aus der KG 500 sind anteilig den jeweiligen beauftragten Anlagengruppen zugeordnet und Bestandteil der beauftragten Leistung.
Die Honorarfähigen Kosten zur Ver- / Entsorung der Baustelleneinrichtung sind anteilig den jeweiligen beauftragten Anlagengruppen zugeordnet und Bestandteil der beauftragten Leistung.
Allgemeine Abstimmungen (Vorabstimmungen), mit den Behörden allgemein, dem Gesundheitsamt und den Versorgern sollen so frühzeitig als möglich erfolgen.
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden nachweisen können.
Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen späteren Arbeitsabläufe im Betrieb zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass das Bauwerk langfristig wirtschaftlich und nachhaltig betrieben werden kann, weist aber auch darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit der Planung eine wesentliche Bedeutung hat.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen, zusätzlich wird auf die Empfehlungen der AMEV und speziell auf die als Erlass formulierten AMEV-Empfehlungen verweisen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 1-3 bzw. 4. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau des Max-Planck-Instituts für Sicherheit und Privatsphäre in Bochum
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.deutsche-evergabe.de/.
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.deutsche-evergabe.de/
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).