Realisierungswettbewerb Neubau Rathaus mit Verwaltungs- und Gewerbeeinheiten und des Dorfplatzes in Odelzhausen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Odelzhausen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 85235
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.odelzhausen.de/rathaus/KU-Bau-Odelzhausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landherr-wehrhahn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Odelzhausen
Postleitzahl: 85235
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.odelzhausen.de/rathaus/KU-Bau-Odelzhausen
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau Rathaus mit Verwaltungs- und Gewerbeeinheiten und des Dorfplatzes in Odelzhausen
Das bestehende Rathaus in der „Schulstraße 14“ wird den derzeitigen und zukünftigen Anforderungen in Bezug auf Brandschutz, Barrierefreiheit, Datenschutz und Arbeitsschutz nicht mehr gerecht. Darüber hinaus ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein enormer Platzmangel vorhanden. Eine zukunftsfähige Verwaltung ist im Bestandgebäude nicht mehr gewährleistet. Ein Umbau der bestehenden Gebäudestruktur wäre mit einem unverhältnismäßigem finanziellen Aufwand verbunden.
Gleichzeitig erwarb die Gemeinde über das gemeindliche Kommunalunternehmen „KU-Bau Odelzhausen“ das zentral gelegenen Grundstück des ehemaligen Gasthauses „Zur Sonne“ und beauftragte die Firma „CIMA“ mit der Erstellung eines Nutzungskonzepts auf Grundlage einer Bürgerbeteiligung.
Entsprechend soll auf dem Grundstück der Marktstraße 10 ein multifunktionales Gebäude entstehen, das sowohl Funktionen des Gemeinbedarfs als auch der Nahversorgung übernimmt. Aufgrund der zentralen Lage, der Errichtung eines Neubaus und der damit verbundenen Erfüllung der Anforderungen an ein öffentliches Gebäude (Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, etc.) ist die Verlagerung der Räume des Rathauses an den neuen Standort sinnfällig.
Es soll ein ortsbildprägender und repräsentativer Bau im Zentrum entstehen, der sich in seinen Abmessungen von den umgebenden Gebäuden abhebt und sich gleichzeitig in den ortsbildprägenden Charakter einfügt. Der Neubau soll über drei Vollgeschosse und ein Staffel- / Dachgeschoss oder vier Vollgeschosse verfügen und eine Grundfläche von rund 750 m² aufweisen. Insgesamt soll eine Bruttogeschossfläche von etwa 2.750 m² hergestellt werden, wovon ca. 1.750 m² Verwaltungs- bzw. Büroflächen sein sollen. Um den Stellplatzbedarf decken zu können ist die Erstellung einer Tiefgarage notwendig. Entsprechend ist der Dorfplatz neu anzulegen und in Verbindung mit dem Gebäude zu planen. Ziel ist es, das Gebäude bis zum Ende des Jahres 2025 in Betrieb zu nehmen.
Auftragsgegenstand sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5.
Der Auslober beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen:
— Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Anfang Dezember 2021,
— Rückfragenbeantwortung: Mitte Januar 2022,
— Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Anfang März 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 12 Teilnehmern, von denen 2 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen durchgeführt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-8 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Das Referenzprojekt muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2011 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-8 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Siehe III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
- Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt / Einbindung in die Umgebung
- Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung
- Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume
- Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung
- Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
Die voraussichtliche Gesamtsumme der Preise und Anerkennungen beträgt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Odelzhausen
Postleitzahl: 85235
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]