PL2000 Generalsanierung der Mittelschule Plattling PL2000_07 Lüftung DIN 18379
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plattling
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.plattling.de/
Abschnitt II: Gegenstand
PL2000 Generalsanierung der Mittelschule Plattling PL2000_07 Lüftung DIN 18379
Die Stadt Plattling plant die Generalsanierung ihrer Mittelschule Platttling (MSP) in der Georg-Eckl-Str. 16 in 94447 Plattling
Von der Sanierung ausgeschlossen ist die erst neu errichtete Mensa.
Das Gebäude wurde in den 1970er Jahren errichtet und bisher in baulich kaum veränderter Form
betrieben. Nach einem Wassereinbruch durch Undichtigkeiten in der Flachdachfläche, wurde vor Kurzem das Dach, durch die Ergänzung eines neuen Pultdachs mit Blecheindeckung erneuert.
Ebenso wurde eine Mensa an der Nordseite des Gebäudes vor Kurzem angebaut.
Diese neu erstellten Bauteile bleiben bei der Generalsanierung der Schule außer Betracht.
Einbau einer dezentralen Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in den einzelnen Klassenräumen. Diese Geräte werden als Einzelgeräte in einem Einbauschrank in die Fensterelemente integriert. Die Zu- und Fortluftführung erfolgt über gedämmte Paneele, in den Fensterelementen
Plattling
Auszuführende Leistungen Gewerk Lüftung:
In den WC-Bereichen der Schule werden für die Be- und Entlüftung in jeder Etage maschinelle Lüftungsanlagen geplant. Die Geräte werden jeweils als reine Frisch-/Fortluftgeräte (kein Umluftbetrieb) mit integrierter Wärmerückgewinnungstechnik geplant. Die WRG-Systeme mit Wärmetauscher erreichen einen Wirkungsgrad von max. 94 %. Auf ein separates PWW-Heizregister wird verzichtet. Die erforderliche Frischluftversorgung in diesen Bereichen kann somit auch ohne Öffnen von Fenstern sichergestellt werden.
Die Unterrichtsräume sowie auch die Verwaltung und Lehrerbereiche werden durch einzelne, dezentrale maschinelle Lüftungsgeräte kontrolliert mit Frischluft versorgt wobei gleichzeitig verbrauchte Raumluft abgesaugt wird. Die Geräte werden als vertikale Brüstungs-Ausführung im Bereich der Fenster in die Fassade integriert. Die Anlagen werden als reine Frisch-/Fortluftanlagen (kein Umluftbetrieb) mit integrierter, ganzjähriger Rotationswärmerückgewinnungstechnik zum kondensatfreien Betrieb geplant. Das WRG-System erreicht einen hohen Wirkungsgrad mit einer Rückwärmezahl >75 %. Die geräteintegrierten PWW-Heizregister werden durch Anschluß an das normale Heizungsnetz mit entsprechender Wärme versorgt. Eine freie Nachtauskühlung zur Reduzierung/Abfuhr von sommerlichen Wärmelasten kann durch diese Anlagen ohne Öffnen von Fenstern umgesetzt werden.
Die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 1253/2014 werden bei allen RLT-Geräten erfüllt.
Jedes RLT-Gerät wird mit einer Bus-Schnittstelle zur Anbindung an das Gebäudeautomationssystem ausgestattet.
Die Bemessung der Luftvolumenströme für die einzelnen Bereiche erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien, wir verweisen hierzu auf die beigefügte Aufstellung zur Luftmengenermittlung. Als Bemessungsgrundlagen dienen neben den einschlägigen Normen auch die AMEV-RLT-Anlagenbau sowie Arbeitsstättenrichtlinien. Frischluftraten für Aufenthaltsräume wurden gemäß den Vorgaben des Auftraggebers ermittelt. Nach Abstimmung mit dem Bauherrn wurde ein Außenluftvolumenstrom von 25 m3/h je Nutzer veranschlagt. Zusätzlich zur maschinellen Lüftung wird zum Erreichen einer optimalen Raumluftqualität eine freie Fensterlüftung in den Pausen vorgesehen. Weitere Frischluftraten zur Abfuhr von anderweitigen Gebäude-Schadstoffen bleiben auf Wunsch unberücksichtigt. Somit kann mit den Zentralgeräten der für die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes erforderliche, nächtliche Luftwechsel n=2h-1 erreicht werden.
Eine aktive Raumkühlung ist nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 EU bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 EU bzw. der EEE auch für diese Anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=231740
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=231740
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Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=231740
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Plattling, Preysingplatz, 94447 Plattling
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis:
Da ein Teil der Lüftungsgeräte über ein Förderprogramm der BAFA läuft müssen die Fristen
des Zuwendungsbescheid der BAFA eingehalten werden!
Die Fristen sind in den Vorbemerkungen der Ausschreibung genannt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: kein Eintrag
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plattling
Postleitzahl: 94447
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.plattling.de/