exAnte: Beschaffung von einem OP-Tisch-System mit Wechseltischplatte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-KFS-01-A02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-freising.de/
Abschnitt II: Gegenstand
exAnte: Beschaffung von einem OP-Tisch-System mit Wechseltischplatte
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von OP-Tisch-Systemen, sowie die entsprechende Montage der zugehörigen OP-Tisch-Säulen, insbesondere das Verbohren der zu beschaffenden bzw. eventuell vorhandenen Bodeneinbauplatten. Die OP-Tisch-Systeme müssen eine spülfähige Universallagerfläche haben um die Hygienestandards zu gewährleisten. Des Weiteren müssen die OP-Tische um Verlängerungsplatten, hauptsächlich um untere Rückenplatten, Beinplatten und Kopfplatten, verlängerbar sein. Diesbezüglich sind entsprechende Gelenke, Adapter und Verbindungsbügel erforderlich. Das Vorhandensein von Verstellmöglichkeiten und einfachen Anpassungsmöglichkeiten der einzelnen Elemente wird vorausgesetzt. Der OP-Tisch muss umfassend höhenverstellbar sein, um sich auf die Bedürfnisse des Chirurgen bei verschiedenen Verfahren anzupassen und den optimalen Zugang zum Patienten zu gewährleisten.
Freising
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von OP-Tisch-Systemen, sowie die entsprechende Montage der zugehörigen OP-Tisch-Säulen, insbesondere das Verbohren der zu beschaffenden bzw. eventuell vorhandenen Bodeneinbauplatten. Die OP-Tisch-Systeme müssen eine spülfähige Universallagerfläche haben um die Hygienestandards zu gewährleisten. Des Weiteren müssen die OP-Tische um Verlängerungsplatten, hauptsächlich um untere Rückenplatten, Beinplatten und Kopfplatten, verlängerbar sein. Diesbezüglich sind entsprechende Gelenke, Adapter und Verbindungsbügel erforderlich. Das Vorhandensein von Verstellmöglichkeiten und einfachen Anpassungsmöglichkeiten der einzelnen Elemente wird vorausgesetzt. Der OP-Tisch muss umfassend höhenverstellbar sein, um sich auf die Bedürfnisse des Chirurgen bei verschiedenen Verfahren anzupassen und den optimalen Zugang zum Patienten zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die zu beschaffenden Produkte mit der vorhandenen Infrastruktur im Klinikum kompatibel sind, zumal diese nicht vollständig ausgetauscht werden soll, sondern im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, einzelne OP-Tisch-Systeme ergänzt bzw. lediglich Komponenten ausgetauscht werden. Die technische Kompatibilität ist somit, einerseits erforderlich um keine unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung zu generieren und andererseits um die zukünftige vollständige Nutzbarkeit der zu beschaffenden Produkte zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Vor dem Hintergrund der Steigerung der Effizienz, durch den Einsatz von Produkten zur adäquaten Versorgung der Patienten im Gesundheitswesen, sollen OP-Tisch-Systeme mit Wechselsenktischplatten beschafft werden, durch welche die operative Effizienz im Klinikalltag gesteigert wird, Arbeitsabläufe und die Patientensicherheit verbessert werden, sowie Sicherheits- und Flexibilitätsanforderungen zahlreicher chirurgischer Disziplinen gewährleistet werden. Mittels der gegenständlichen OP-Tisch-Systeme sollen die Ressourcen im Krankenhaus nachhaltig eingesetzt werden und Produkte beschafft werden, welche sich den wechselnden Anforderungen an Technologien, Verfahren und Disziplinen anpassen können um langfristige Investitionen zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die zu beschaffenden Produkte mit der vorhandenen Infrastruktur im Klinikum kompatibel sind, zumal diese nicht vollständig ausgetauscht werden soll, sondern im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, einzelne OP-Tisch-Systeme ergänzt bzw. lediglich Komponenten ausgetauscht werden. Die technische Kompatibilität ist somit, einerseits erforderlich um keine unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung zu generieren und andererseits um die zukünftige vollständige Nutzbarkeit der zu beschaffenden Produkte zu gewährleisten.
Das Klinikum Freising hat sachliche, nachvollziehbare und tatsächlich vorhandene Gründe für die Festlegung der Anforderungen an die zu beschaffenden OP-Tisch-Systeme, die auf die Grundsätze medizinischer Kunst zurückzuführen sind um dadurch eine geeignete, den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtete, adäquate Versorgung gewährleisten. Für die Vergabe des oben beschriebenen Beschaffungsgegenstandes wurde das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV gewählt und durchgeführt. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter sind bei der gegenständlichen Beschaffung gegeben. Die Lieferungen bzw. Dienstleistungen können aufgrund eines nicht vorhandenen Wettbewerbs aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
exAnte: Beschaffung von einem OP-Tisch-System mit Wechseltischplatte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.getinge.com/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertragsschluss ist nach Veröffentlichung der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung und nach Ablauf der danach vorgesehenen Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.htm
§§ 160 Abs. 3, 134, 135 GWB