Sozialpädagogischer Betrieb des Jugendzentrums (JUZ) Traunreut und aufsuchende Jugendarbeit in Traunreut (sog. "Streetworker") Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-137
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunreut
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83301
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traunreut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sozialpädagogischer Betrieb des Jugendzentrums (JUZ) Traunreut und aufsuchende Jugendarbeit in Traunreut (sog. "Streetworker")
- Personalgestellung für den Vollbetrieb des Jugendzentrums Traunreut (5 Tage/Woche mit 4 Öffnungstagen/Woche)
- Konzeption und Personalgestellung für aufsuchende Jugendarbeit (sog. "Streetworker") (5 Tage/ Woche mit 39 Wochenstunden)
- Personalgestellung für verantwortliche Bereichsleitung
D-83301 Traunreut
- Personalgestellung für den Vollbetrieb des Jugendzentrums Traunreut (5 Tage/Woche mit 4 Öffnungstagen/Woche)
- Konzeption und Personalgestellung für aufsuchende Jugendarbeit (sog. "Streetworker") (5 Tage/ Woche mit 39 Wochenstunden)
- Personalgestellung für verantwortliche Bereichsleitung
Im Anschluss an die vorgesehene Laufzeit von 48 Monaten, kann dreimal hintereinander, jeweils eine einjährige optionale Vertragsverlängerung ausgesprochen werden. Die Gesamtlaufzeit wir jedoch inkl. aller möglichen Verlängerungsoptionen, nicht länger wie 84 Monate sein.
Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit von 48 Monaten ist eine optionale Vertragsverlängerung von 12 Monaten bis zu dreimal hintereinander möglich.
Die Gesamtlaufzeit von max. 84 Monaten ist jedoch unabänderbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung, dient ein Beleg zur Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss eines sozialpädagogischen Studiums.
Die Erbringung aller benannten Leistungen ist dem Berufsstand der sozialpädagogischen Fachkräfte vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anzahl jener interessierten Wirtschaftsteilnehmer, welche letztlich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf mindestens 3 und maximal 5 beschränkt.
Ferner behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Zuschlag auf das Erstangebot, ohne Nachverhandlung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag im Verhandlungsverfahren, ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung zu vergeben.
Zur Interessensbekundung, wenden Sie sich bitte ausschließlich, an die im Punkt I.1 der Vorinformation, benannten Kontaktstelle.
Wegen des Ausbleibens einer separaten Auftragsbekanntmachung, werden interessierte Wirtschaftsteilnehmer um ihre Bereitschaft gebeten, ihr Interesse am Vergabeverfahren, im weiteren Verfahrensgang, nach der Maßgabe des § 52 Abs. 3 VgV zu bestätigen, sobald der Auftraggeber hierum explizit ersucht. (sog. Interessensbestätigung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen, das Bestreben um ein sog. "Nachprüfungsverfahren", richten sich nach der Vorschrift des § 160 Abs. 3 GWB.
Demnach ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachrüftungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.