VgV-Verfahren Neubau Kinderhaus am Freibad Neugablonz - Architektenleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021HBA005_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verfahren Neubau Kinderhaus am Freibad Neugablonz - Architektenleistung
Neubau Kinderhaus am Freibad Neugablonz, in Kaufbeuren.
Die Stadt Kaufbeuren plant im Ortsteil Neugablonz den Neubau eines Kinderhauses für insgesamt 150 Kinder, mit 3 Krippengruppen à 15 Kinder, 3 Kindergartengruppen à 25 Kinder und 2 Hortgruppen à 15 Kinder.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, z. B.:
— in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Aufgrund des Raumprogrammes mit einer förderfähigen Nutzfläche von 911 m2 und der Grundstücksgröße geht der Auftraggeber von einer 2-geschossigen Bauweise aus.
Zudem sollen die Kinder aus dem nördlich des Freibads sich befindlichen Waldkindergartens im Kinderhaus das Mittagessen einnehmen können.
Es werden für dieses Projekt Fördermittel beantragt werden.
Bei dem Standort am nördlichen Stadtrand von Neugablonz handelt es sich um ein städtischen Grundstück, das zum geschützten Bannwald von Neugablonz gehört. Aktuell laufen die Verhandlungen mit der Forstbehörde, dass dieses Grundstück aus dem Bannwald herausgenommen und dafür eine Ersatzwaldfläche gefunden wird.
Angrenzend auf der Westseite befindet sich das Kassen- und Umkleidegebäude des Freibads und die Ersatzstelle der DLRG mit einem Garagengebäude. Deshalb muss das Grundstück für den Kindergarten in diesem Bereich ausgespart werden. Parkplätze für den Einsatz der DLRG müssen hier geschaffen werden. Grundsätzlich muss die Einsatzbereitschaft mit Aus- und Einfahrt auf die Gewerbestraße zu jeder Tages- und Nachtzeit für die DLRG gewährleistet sein.
Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der Baubeginn ist für das Jahr 2022 vorgesehen, die Inbetriebnahme soll zum 1.9.2024 erfolgen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland