Demonstration für Ausstellung Licht und Materie Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2021-293
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Demonstration für Ausstellung Licht und Materie
Die Ausstellung „Licht und Materie“ bildet die thematische und chronologische Fortsetzung der Ausstellung „Klassische Optik“. Diese Ausstellung wird in Kooperation mit dem Excellenzcluster „Munich Center for Quantum Science and Technology“ (MCQST) erarbeitet. Während in der Ausstellung „Klassische Optik“ die Ausbreitung von Licht in Strahlen und Wellen im Vordergrund steht, sollen hier mikroskopische Modelle von Licht vorgestellt werden, die im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelt wurden. Im Zentrum der Ausstellung steht die Frage „Was ist Licht?“. Das Begriffspaar „Licht und Materie“ verdeutlicht, dass man nur etwas über die Natur des Lichts lernen kann, wenn man betrachtet, wie Licht und Materie aufeinander einwirken, zum Beispiel in Linsen, auf farbigen Oberflächen, oder auf Sensoren. Inhaltliche Schwerpunkte bilden unter anderem die Laserphysik, Atom- und Molekülspektroskopie und die moderne Quantenoptik.
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)
Zentrum Neue Technologien
Museumsinsel 1
80538 München
In dieser Demonstration können die Besucher eine einfache Labortechnik zur Manipulation von Laserstrahlengängen selbst ausprobieren und so einen Eindruck vom nötigen Fingerspitzengefühl für die Arbeit im quantenoptischen Labor gewinnen. Mittels eines verstellbaren Spiegelpaares (zwei Winkelfreiheitsgrade pro Spiegel) kann die Orientierung eines Laserstrahls verändert werden. Das Ziel ist, mit dem Strahl ein Fadenkreuz zu treffen. Um den Schwierigkeitsgrad zu erhöhen, kann eine vor dem Fadenkreuz angebrachte Irisblende bis auf den Strahldurchmesser verkleinert werden. (Um das Fadenkreuz ohne Irisblende zu treffen, genügen zwei Winkelfreiheitsgrade. Die Irisblende fixiert einen zweiten Punkt im Strahlverlauf, sodass alle vier Winkelfreiheitsgrade nötig sind.) Das Fadenkreuz ist auf einem Faserkoppler angebracht, in der Mitte befindet sich die Mündung einer Multimodefaser. Trifft man durch die Irisblende auf das Fadenkreuz, so wird der Strahl in die Faser eingekoppelt.
Um das Material ...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Demonstration für Ausstellung Licht und Materie
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte
auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für
Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-
Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der
e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.
evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134
GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in
Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]