Ibelo-Areal, Rathausvorfeld und Kreisverkehrsinsel, Sulzbach a. Main
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzbach a. Main
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63834
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sulzbach-main.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ibelo-Areal, Rathausvorfeld und Kreisverkehrsinsel, Sulzbach a. Main
Die Marktgemeinde Sulzbach a. Main plant im Rahmen der städtebaulichen Altort-Erneuerung die Neugestaltung des Areals der ehemaligen Ibelo-Feuerzeugfabrik, des angrenzenden Kirchenumfelds sowie der südlich des Kreisverkehrs liegenden Randflächen zu einer nutzbaren Grünfläche und einer „Visitenkarte“ am südlichen Ortseingang.
Als Ideenteil soll das gegenüberliegende Rathausumfeld sowie die Kreisverkehrsinsel in die Überlegungen miteinbezogen werden, um eine einheitlich und attraktiv gestaltete Eingangssituation zu schaffen.
Das Wettbewerbsgebiet hat eine Grundfläche von ca. 5.564 m2. Für die freiräumlichen Baumaßnahmen wird mit Nettokosten in den KG 500 von ca. 1,6 Mio EUR gerechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
ZULASSUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die:
» Termingemäß eingegangen sind,
» Den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
» Keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
» Im Wesentlichen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Jedes der genannten Kriterien muss zwingend erfüllt sein. Das Preisgericht kann Wettbewerbsarbeiten, die gegen die genannten Kriterien verstoßen, von Anfang an vom weiteren Verfahren ausschließen. Darüber hinaus bestehen keine weiteren inhaltlich bindenden Vorgaben der Ausloberin, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führen. Entscheidungen des Preisgerichts, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten, sind zu protokollieren.
BEURTEILUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten gleichwertig beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar. Die genannten Kriterien werden ggf. vom Preisgericht noch untergliedert.
» Städtebauliche Einbindung und Angemessenheit
» Gestalterische Qualität der Freianlagen
» Erfüllen funktionaler Anforderungen und Flexibilität
» Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit
» Umgang mit dem Denkmalschutz
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rsp-freiraum.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65929
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://goette-landschaftsarchitekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
AUFTRAGSVERGABE IM VERHANDLUNGSVERFAHREN
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Verfasser der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen. Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem ersten Preisträger geführt. Sollte die Exklusivverhandlung mit dem ersten Preisträger scheitern, werden die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträgern aufgenommen. Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten im VgV-Verfahren als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Eine Eignungsleihe kann jedoch über Subunternehmen erfolgen.
Eignungskriterien
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Kalendertage nach dem Abschluss des Wettbewerbs Eignungskriterien nachweisen. Bieter bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Alle folgend benannten Eignungskriterien sind nachzuweisen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Freianlagen über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Namentliche Benennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitern für Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung einschließlich dem Büroinhaber / Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung (Dipl.-Arch., Dipl.-Ing. (Arch), Master in Landschaftsarchitektur/Stadtplanung an einer Universität oder Fachhochschule) oder vergleichbarer Abschluss.
Verhandlungsverfahren
Eine Beurteilungskommission aus Vertretern der Ausloberin führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Bietern zeitnah der Tag für das Verhandlungsverfahren und der Katalog mit den Zuschlagskriterien mit differenzierter Bepunktung der einzelnen Kriterien bekannt gegeben.
Die Zuschlagskriterien sind in den Bewerbungsunterlagen benannt.
AUFTRAGSUMFANG
Die Beauftragung umfasst für die Realisierungsteile Leistungen gemäß der Leistungsbilder der HOAI 2021 für Freianlagen (§§ 39/40) mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 5 und optional Leistungsphasen 6 bis 9.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegen steht (§ 8 Abs. 2 RPW) und soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll.
Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund teilweise oder vollständig von der Realisierung Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z.B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Fall der Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf im Umfang der beauftragten Leistungen in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes bzw. nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin (siehe VI.4.4) eingehen.
Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmer zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die nachfolgend benannte zuständige Vergabekammer (siehe VI.4.1) wenden, nachdem bei der Ausloberin fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzbach a. Main
Postleitzahl: 63834
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sulzbach-main.de/