Erneuerung 110 kV SK143 Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: Teil 2 2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.n-ergie-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung 110 kV SK143 Nürnberg
Im Stadtgebiet Nürnberg wird in den kommenden Jahren die 110 kV Streckenleitung SK143 erneuert. Diese Ausschreibung beinhaltet den Teil 2 für das Jahr 2022. Leistungen: Verlegung von Hochspannungskabelrohren,
Rückbau sowie Sichern von bestehenden 110kV-Ölkabelsystemen, Mitverlegen von Rohrzügen, Ausführung mittels Flüssigbodentechnik.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gliederung der Baumaßnahme in 2 Bauteile:
1. Verlegung in offener Bauweise, Trassenlänge ca. 620 m
2. Verlegung mittels gesteuerter Horizontalspülbohrung, Trassenlänge ca. 200 m
Übersicht Verlegemengen:
Offener Baubereich:
2x Leerrohrsysteme PP-HM 3xd200 6 Rohre à 620 m Länge
1x Halbschalenrohr PVC d200 1 Rohr 620 m Länge
2x Rohrzug PVC d110 für Erdungsleitung 2 Rohre à 620 m Länge
2x Rohrzug PVC d110 für Mitverleger 2 Rohre à 620 m Länge
3x Rohrzug PE-HD d63 für Mitverleger 3 Rohre à 320 m
Horizontalspülbohrung:
2 x Leerrohrsystem PP-HM 3xd225 6 Rohre à 200 m Länge
2 x 6 Rohrzug PE-HD d50 12 Rohre à 200 m Länge
Übersicht Rückbaumengen:
110kV-Hochspannungsölkabel 3x1x800 mm² Al ca. 620 m Länge
Fernmeldemassekabel 12x2x0,8 mm² ca. 620 m Länge
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
01.01 Bescheinigung Berufsgenossenschaft, Musskriterium
01.02 Eintragung IHK und / oder HWK, Musskriterium
01.03 Eigenerklärung Landeskorruptionsregister, Musskriterium
01.04 Eigenerklärung Insolvenzverfahren, Musskriterium
01.05 Eigenerklärung Sozialversicherung, Musskriterium
01.06 Eigenerklärung Anerkennung Deutsches Recht im Auftragsfall, Musskriterium
01.07 Bestätigung deutschsprachiges Personal im Auftragsfall, insbesondere gilt das für das verantwortliche Personal auf der Baustelle mit täglicher Präsenz, Musskriterium
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Von ausländischen Bewerbern sind gleichwertige Nachweise einzureichen.
02.01 Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nur für Tiefbau- und Leitungsverlegung, Gewichtung 10,00 %, Wertung:
0 Punkte: keine Angabe
1 Punkt: nur Gesamtumsatzangabe
2 Punkte: zusätzlich Umsatz ausgewiesen anteilig für Tiefbau- und Leitungsverlegung
3 Punkte: zusätzlich Umsatz ausgewiesen anteilig reine Kabelverlegung
02.02 Bescheinigung Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung, Gewichtung 10,00 %, Wertung:
0 Punkte: keine Angabe
1 Punkt: bis 2 Mio. Euro
2 Punkte: 2 Mio. bis 3 Mio. Euro
3 Punkte: über 3 Mio. Euro
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Von ausländischen Bewerbern sind gleichwertige Nachweise einzureichen.
03.01 Aufsichtsperson: Nachweis einer elektrotechnischen Fachkraft (mind. staatlich geprüfter Techniker / Zeugnis) oder gleichwertige Qualifikation, Musskriterium
03.02 Zertifikat als Fachbetrieb nach § 62 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen) mit der verantwortlichen Person. Die Zertifizierung muss auf die Tätigkeit „Rückbau bzw. Demontage von unterirdischen Öl- und Massekabelanlagen“ lauten oder gleichwertige Qualifikation, Musskriterium
03.03 Nachweis Fachbetrieb nach WHG oder gleichwertige Qualifikation (ein gültiger Nachweis ist in deutscher Sprache einzureichen), Musskriterium
03.04 Oberflächenwiederherstellung Eignung gemäß Auflagen SÖR Servicebetrieb Öffentlicher Raum:
- ausreichendes, für die Ausführung von Straßenbauarbeiten zur Verfügung stehende technische Ausrüstung und zur Verfügung stehendes Personal, Musskriterium
- Eintragungen in das Berufsregister Straßenbauhandwerk des Firmensitzes oder Wohnsitzes, Musskriterium
- 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren", Musskriterium
03.05 zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren, Gewichtung 80,00 %, Wertung:
0 Punkte: keine Angabe oder keine vergleichbare Referenz
1 Punkt: allgemeine Liste über ähnliche Referenzen
2 Punkte: eine vergleichbare Referenz
3 Punkte: zwei vergleichbare Referenzen
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Von ausländischen Bewerbern sind gleichwertige Nachweise einzureichen.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5,0 % der Bruttoauftragssumme, Mängelansprüchebürgschaft: 5,0 % der Bruttoauftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In dieser Stufe 1 handelt es sich um die Abgabe des Teilnahmeantrages für interessierte Bieter. Hierfür sind die Unterlagen gemäß den Teilnahmebedingungen einzureichen. Mit diesen Unterlagen ist zwingend die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung mit einzureichen. Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen werden in der Stufe 2 nur an Bewerber versendet, die diese Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet eingereicht haben und die von der Vergabestelle als geeignete Bieter gewertet wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.