Neubau Bauhof Benk, Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 51-2107-120
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rottal-inn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rottal-inn.de/landkreis-region/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bauhof Benk, Außenanlagen
Für das Bauvorhaben Bauhof Benk werden die Außenanlagen inkl. der Entwässerungsanlagen geschaffen.
Außenanlagen - Freianlagen
Landratsamt Rottal-Inn Ringstr. 4-7 84347 Pfarrkirchen
s. Baubeschreibung
Entwässerungsleitungen im Außenbereich
Landratsamt Rottal-Inn Ringstr. 4-7 84347 Pfarrkirchen
s. Baubeschreibung
Regenrückhaltebecken
Landratsamt Rottal-Inn Ringstr. 4-7 84347 Pfarrkirchen
s. Baubeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Bauhof Benk, Außenanlagen
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YA2RL4J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle)zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestellediesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rottal-inn.de