Rahmenvertrag Software Adobe 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000257
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Software Adobe 2021
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für sieben Universitäten, 19 Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie deren mitversorgte Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Auftraggeber), Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften sowie die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch die Universität der Bundeswehr München; einen Rahmenvertrag aus.
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung von Lizenzen und Software gemäß den Bestimmungen des "Adobe Enterprise Term License Agreement Rahmenvertrags für Hochschulen" zwischen Adobe um dem Leibniz-Rechenzentrum.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für sieben Universitäten, 19 Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie deren mitversorgte Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Auftraggeber), Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften sowie die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch die Universität der Bundeswehr München; einen Rahmenvertrag aus.
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung von Lizenzen und Software gemäß den Bestimmungen des "Adobe Enterprise Term License Agreement Rahmenvertrags für Hochschulen" zwischen Adobe um dem Leibniz-Rechenzentrum.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Der festgesetzte Höchstwert für diesen Rahmenvertrag beträgt 3.383.339,33 € netto. Unabhängig von der festgelegten Vertragslaufzeit endet der Rahmenvertrag spätestens mit Erreichen dieses Höchstwertes.
Abschnitt IV: Verfahren
am 23.06.2021 wurde eine Vorinformation zur Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote veröffentlicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Software Adobe 2021
Ort: Ottensoos
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen