Beratungsdienstleistung für die Beschaffung einer Projektplattform BIM-CDE und den Aufbau einer neuen Bestandsdatenbank (Berater BIM-CDE 2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 22 04 01 02 00 01 02 / 2021 / Beratungsdienstleistung für die Beschaffung einer Projektplattform BIM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsdienstleistung für die Beschaffung einer Projektplattform BIM-CDE und den Aufbau einer neuen Bestandsdatenbank (Berater BIM-CDE 2021)
Die MPG hat fachlichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei der Vorbereitung der "Ausschreibung zur Beschaffung einer Projektplattform BIM-CDE und Aufbau einer neuen Bestandsdatenbank" inkl. der Erstellung der dazu notwendigen Unterlagen sowie Bedarf an der Begleitung bei der Errichtung eines entsprechend erforderlichen Projektmanagements. Dabei erstreckt sich der Bedarf auch auf die organisatorische und fachliche Unterstützung bei der Implementierung der Software und der diesbezüglichen Prozesse sowie der darauf folgenden Betriebsphase.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 der Vergabeunterlagen.
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der beabsichtigte Leistungsbeginn ist der 1. Juni 2022.
--
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
--
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 2 Jahre (24 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
--
Will der Auftraggeber von der Kündigungsoption Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
A) Allgemeine Hinweise zum Auswahlprozess nach § 51 VgV
--
Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung ("Ausschlusskriterien") erfüllen, wählt der Auftraggeber anhand der unten genannten "Bewertungskriterien" mindestens drei (3) geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden:
--
Sofern mehr als drei geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die drei Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bei den unten genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden grundsätzlich die drei Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der drittbeste Bewerber, so werden diese mit dem Drittbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d.h. neben den besten drei Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert.
--
Sofern weniger als drei geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV).
--
B) Bewertungskriterien zur Auswahl der geeigneten Bewerber
--
1) Auswahlkriterium Nr. 1. "Spezifischer Umsatz pro Jahr" (Gewichtung 10%)
--
Bewertet wird der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz im Bereich der Beratung und Implementierung der Digitalisierung von Daten und Prozessen, Anforderungs- und Informationsmanagement, Schnittstellenkonzeption für die Nutzung von Planungsdaten im Bauprozess und darauf aufbauend für Betrieb von Bauwerken).
--
Der Bewertung des spezifischen Jahresumsatzes liegt folgender Bewertungsmaßstab (jeweils netto) zugrunde:
4 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR und mehr;
3 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR;
2 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR;
1 Punkt: [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR.
--
2) Auswahlkriterium Nr. 2. "Technische Fachkräfte" (Gewichtung 50%)
--
Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (Summe der Mitarbeiter/freien Mit-arbeiter, die für Bereiche Bauinformatik, Wirtschaftsinformatik und Informatik qualifiziert sind), die dem Bewerber zur Verfügung stehen.
--
Der Bewertung der Anzahl der Technischen Fachkräfte liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde:
4 Punkte: 14 und mehr Technische Fachkräfte;
3 Punkte: 11 bis 13 Technische Fachkräfte;
2 Punkte: 8 bis 10 Technische Fachkräfte;
1 Punkte: 5 bis 7 Technische Fachkräfte.
--
3) Auswahlkriterium Nr. 3. "Unternehmensreferenzen" (Gewichtung 40%)
--
Die geforderten Unternehmensreferenzen werden bei Erfüllung der Mindestanforderungen in Hinblick auf die unten stehenden Kriterien bewertet. Es erfolgt eine vergleichende Bewertung der von den Bewerbern dargestellten Referenzen in ihrer Gesamtheit mit 1 bis 4 Punkten. Gleichwertige Darstellungen erhalten jeweils gleichviele Punkte.
--
Folgende Kriterien dienen als Grundlage der Bewertung einer Referenz (Referenzaspekte):
Vergleichbarkeit der vom Bewerber im Rahmen des Referenzprojekts erbrachten mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (bspw. Beratung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren für BIM Software für öffentliche Auftraggeber); Vergleichbarkeit des Auftragsvolumens (Auftragswert und zeitlicher Umfang) zu dem hier ausgeschriebenen Auftrag; Vollständigkeit, Aussagekraft und Stimmigkeit (Widerspruchsfreiheit) der Darstellung.
Option zur Vertragsverlängerung: siehe Ziffer II.2.7).
Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Eignungskriterien. Diese werden wie folgt differenziert: Ausschlusskriterium EK-#-A, Bewertungskriterium EK-#-B. Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die Bewertungskriterien dienen der Ermittlung der Reihenfolge und damit der Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
--
1) EK-01-A: Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB:
--
Hierzu hat der Bewerber unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Unterauftragnehmer allerdings Kapitel 2.2.2 der Vergabeunterlagen).
--
2) EK-02-A: "Unternehmensdarstellung":
--
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
--
Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse); Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]); falls gegeben, die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente); Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens.
--
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
--
3) EK-03-A: Berufs- oder Handelsregistereintragung:
--
Der Bewerber hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maß-gabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bewerber nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
1) EK-04-A: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
--
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert); für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (zweifach maximiert). Der Bewerber muss unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt "Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass er entweder über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt (zum Nachweis hat er in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen) oder eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann (zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen).
--
2) EK-05-A - EK-06-A/B: Umsatzdarstellung:
--
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich der Beratung und Implementierung der Digitalisierung von Daten und Prozessen, Anforderungs- und Informationsmanagement, Schnittstellenkonzeption für die Nutzung von Planungsdaten im Bauprozess und darauf aufbauend für Betrieb von Bauwerken (EK-06-A-B) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 - 2020) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
--
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
1) Mindestanforderung an die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
--
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert); für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (zweifach maximiert).
--
2) Mindestanforderung an den Umsatz:
--
Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gilt folgende Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird:
--
Spezifischer Jahresumsatz im Bereich der Beratung und Implementierung der Digitalisierung von Daten und Prozessen, Anforderungs- und Informationsmanagement, Schnittstellenkonzeption für die Nutzung von Planungsdaten im Bauprozess und darauf aufbauend für Betrieb von Bauwerken): mind. [Betrag gelöscht] EUR netto/Jahr.
1) EK-07-A/B - EK-09-A/B: Technische Fachkräfte:
--
Um sicherzustellen, dass der Bewerber über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er folgende Angaben bezogen auf das Kalenderjahr 2020 einreichen:
--
a) Anzahl der Mitarbeiter/freie Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die für den Bereich Bauinformatik qualifiziert sind (EK-07-A/B)
--
b) Anzahl der Mitarbeiter/freie Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die für den Bereich Wirtschaftsinformatik qualifiziert sind (EK-08-A/B)
--
c) Anzahl der Mitarbeiter/freie Mitarbeiter (technische Fachkräfte), den Bereich Informatik qualifiziert sind (EK-09-A/B).
--
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Technische Fachkräfte" vorzunehmen.
--
2) EK-10-A/B: Unternehmensreferenzen:
--
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bewerber über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bewerbers nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
--
Der Bewerber hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten; Angaben zum Auftragszeitraum; aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat; Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
--
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):
--
Zwei (2) Referenzen für Digitalisierungsvorhaben im Bereich der Einführung von CDEs mit Anforderungen zur Anwendung der OpenBIM-Methode.
--
Bei den Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung mindestens Phase 1 und 2 des in Kapitel 5.2 beschriebenen Leitungsbildes abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird).
--
Der Bewerber hat jede Referenz auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen
1) Mindestanforderung an die Technischen Fachkräfte:
--
Es gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird:
--
a) Mindestens zwei (2) Mitarbeiter/freie Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die für den Bereich Bauinformatik oder Wirtschaftsinformatik qualifiziert sind,
--
b) mindestens ein (1) Mitarbeiter/freie Mitarbeiter (technische Fachkraft), die für den Bereich Informatik qualifiziert sind
--
1) Mindestanforderung an die Unternehmensreferenzen:
--
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):
--
Zwei (2) Referenzen für Digitalisierungsvorhaben im Bereich der Einführung von CDEs mit Anforderungen zur Anwendung der OpenBIM-Methode.
--
Bei den Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung mindestens Phase 1 und 2 des in Kapitel 5.2 beschriebenen Leitungsbildes abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird).
--
3) EK-11-A: Unabhängigkeitserklärung - Nichtvorliegen von Interessenkonflikten:
--
Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 46 Abs. 2 VgV die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
--
Der Bewerber hat daher unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Technische- und Berufliche Leistungsfähigkeit" zu erklären, dass er die Leistungen unabhängig von den Interessen von Softwareherstellern erbringt. Insbesondere darf es sich bei dem Bewerber nicht selbst um einen Software-Hersteller (CAD, CAFM, CDE) handeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.