Laufzeitverlängerung Impfzentrum
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laufzeitverlängerung Impfzentrum
Weiterbetrieb des Impfzentrums zur Aufrechterhaltung der Bayerischen Impfstrategie.
Das Impfzentrum befindet sich in der Rosenstraße 16-20, 90762 Fürth
Das Impfzentrum ist durch den Auftragnehmer eigenständig zu errichten und nach Ende der Beauftragung wieder abzubauen. Nach derzeitigem Stand soll der Ab-/Rückbau im April 2022 erfolgen.
Der Auftragnehmer richtet das Impfzentrum an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Örtlichkeiten ein. Die erforderlichen infrastrukturellen und baulichen Ausstattungen werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Dabei sind die bereits vorhandenen Strukturen zu nutzen. Das Impfzentrum dient u.a. als Basisstation für die mobilen Impfteams.
Die Mobilen Impfteams sind durch den Auftragnehmer eigenständig bereitzustellen. Einsatzgebiet ist der Landkreis und die kreisfreie Stadt Fürth. Auf besondere Anforderung kann auch ein landkreisübergreifender Einsatz zu erbringen sein.
Die Mindestbesetzung besteht aus einem Arzt bzw. einer Ärztin (wird gestellt), medizinischem Assistenzpersonal (z.B. MTA) sowie einer Verwaltungskraft.
Bei Bedarf ist eine Verlängerung bis zu 3 Monaten, längstens bis zum 31.07.2022 vorzusehen.
Verlängerungsoption bis zu 3 Monaten, längstens bis zum 31.07.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe in Teil II. des Formblattes 1240
Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Leistungen.
Sicherstellung des Qualitätsstandards durch Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.