Sammlung/Übernahme von Sperrmüll/Altholz Sammlung, Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung und Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach Referenznummer der Bekanntmachung: 21229 AS SM 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-as.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung/Übernahme von Sperrmüll/Altholz Sammlung, Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung und Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach
Los 1: Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Verwertung / Vermarktung von Altholz,
Los 2: Sammlung, Transport von Sperrabfall und Altholz
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Verwertung / Vermarktung von Altholz
Landkreis Amberg-Sulzbach
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall im Landkreisgebiet zum 1.6.2022 neu zu vergeben. Der Sperrabfall wird im Landkreis Amberg-Sulzbach über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe/Wertstoffhöfe) und ein Holsystem erfasst. Die Containergestellung, die Übernahme, der Transport der Sperrabfall- und Altholzmengen sowie die Verwertung der Altholzmengen des Landkreises Amberg-Sulzbach sind Gegenstand dieses Loses. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Gestellung der Sammelbehälter für Sperrabfall und Altholz an derzeit 28 Recyclinghöfen des Vertragsgebiets; — Übernahme des Sperrabfalls und Altholzabfalls von den Recyclinghöfen inkl. Transport sowie Verwertung des Altholzes. In 2018-2020 durchschnittlich: 61 Stück ca. 36 m3 Absetzmulden nach DIN 30720. Für das Jahr 2022 werden folgende Mengen an Sperrabfall und Altholz prognostiziert: 2.200 Mg/a und 3.000 Mg/a. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den veranschlagten Wert von 2022) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –VgV. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Die Vertragsdauer kann durch den AG als Option zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des AG bis spätestens 31.07.2025.
Sammlung, Transport von Sperrabfall und Altholz
Landkreis Amberg-Sulzbach
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall im Landkreisgebiet zum 1.6.2022 neu zu vergeben. Der Sperrabfall wird im Landkreis Amberg-Sulzbach über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe/Wertstoffhöfe) und ein Holsystem erfasst. Die Sammlung, die Übernahme, der Transport und Übergabe der Sperrmüll- und Altholzmengen im Holsystem des Landkreises Amberg-Sulzbach sind Gegenstand dieses Loses. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Sammlung des Sperrmülls nach Anmeldung durch die Bürger im Vertragsgebiet. Für das Jahr 2022 wird eine Sperrmüll- und Altholzmenge von 150 Mg/a bzw. 225 Mg/a prognostiziert. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den Jahreswert 2019) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –VgV. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Die Vertragsdauer kann durch den AG als Option zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des AG bis spätestens 31.07.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=231763
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124).
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Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Eignungskriterien).
- Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Eignungskriterien).
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Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt je angebotenem Los in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Übernahme und Transport von an Wertstoffhöfen erfassten Sperrabfall und im Landkreis Amberg-Sulzbach und Sammlung, Transport von Sperrmüll und Altholz im Holsystem, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.).
Die Referenzen können dabei zur Bestätigung des Fehlens von Ausschlussgründen herangezogen werden (siehe F01).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe L124).
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe L124).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe L124).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, welche Verwertungswege / Vermarktungswege angedacht sind (formlos)
- Vorlegen der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen)
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Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
LRA Amberg-Sulzbach
Schlossgraben 3
92224 Amberg
Deutschland
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV. Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal Staatsanzeiger (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/) zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Anforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) Eigenerklärungen ab. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Zusatz zum Punkt IV.2.4 Sprache: Angebotsabgabe muss in deutscher Sprache erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.