Grundinstandsetzung Mainwehre (Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Freudenberg): Ingenieurleistungen Sachverständiger für Geotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/631/005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-aschaffenburg.wsv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung Mainwehre (Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Freudenberg): Ingenieurleistungen Sachverständiger für Geotechnik
Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg wird an den Mainwehren Erlabrunn, Harrbach, Steinbach und Freudenberg in den nächsten Jahren eine umfassende Grundinstandsetzung durchführen. Für die weitere Planung und die Ausführung der Grundinstandsetzung sind ergänzende Baugrunderkundungsarbeiten inkl. Aufstellung geotechnischer Berichte, sowie gutachterliche Beratungs- und Überwachungsleistungen im Bereich Geotechnik für die Planungs- und Ausführungsphase der Grundinstandsetzung an den Wehranlagen Erlabrunn, Harrbach, Steinbach und Freudenberg zu erbringen.
Aschaffenburg
Folgende Leistungen werden vergeben:
- Vorarbeiten: Klärung der Aufgabenstellung, Ermittlung der Baugrundverhältnisse aufgrund vorhandener Unterlagen des AG, Aufzeigen von Informationsdefiziten in Form eines Kurzberichtes, Ortsbegehung mit dem AG zur Klärung der örtlichen Verhältnisse
- Festlegung des erforderlichen Erkundungsprogramms zur Beurteilung des Baugrunds mit Kostenberechnung
- Erstellung der Verdingungsunterlagen der für die Baugrunderkundung erforderlichen Bohrarbeiten sowie Feldversuche (bspw. Hydraulische Bohrlochversuche, WD-Versuche, optische oder akustische Bohrlochscans) nach VV-WSV 2102 (Teil 1 Nr. 7): Leistungsbeschreibung, Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis für die Erkundungsbohrungen einschließlich Anpassung von Lageplänen
- Beantwortung / Klärung von Bieterfragen während der Angebotsphase der VOB-Leistung (Baugrunderkundung), Prüfung und Bewertung von eventuellen Nebenangeboten der VOB-Leistung (Baugrunderkundung)
- Gutachterliche Begleitung und Überwachung der Erkundungsbohrarbeiten
- Überwachung und Auswertung von Feldversuchen (bspw. hydraulische Bohrlochversuche, WD-Versuche, optische oder akustische Bohrlochscans)
- Beratung bei Rechnungs- und Nachtragsprüfung der VOB-Leistung (Baugrunderkundung)
- Bohrkernansprache, Auswahl der Boden- und Felsproben für die Laboruntersuchungen
- Durchführung und Auswertung von Laborversuchen und Analysen
- Erstellung des geotechnischen Berichts nach DIN EN 1997-2 und dem nationalen Anhang DIN EN 1997-2/NA, sowie DIN 4020
- Gutachterliche Beratung des AG während der Planungsphase bei geotechnischen Fragestellungen
- Beratung des AG während des Vergabeverfahrens der VOB-Leistung (GI-Mainwehre) bei geotechnischen Fragestellungen
- Gutachterliche Beratung des AG während der Ausführung bei geotechnischen Fragestellungen der VOB-Leistung GI-Mainwehre
- Besprechungen im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, bei der BAW in Karlsruhe, an den Wehranlagen oder beim AN
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundinstandsetzung Mainwehre (Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Freudenberg): Ingenieurleistungen Sachverständiger für Geotechnik
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu IV.2.3:
Der vorläufige Schlusstermin für den Eingang der Angebote bezieht sich auf die Erstangebote. Für Folgeangebote bzw. endgültige Angebote wird dieser im Laufe des Verfahrens aktualisiert. Er kann sich aber auch für die Erstangebote noch ändern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahrenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.