Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung/Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg des Eigenbetriebs Stadtwerke Abensberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abensberg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abensberg.de/buergerservice/rathaus/stadtwerke
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung/Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg des Eigenbetriebs Stadtwerke Abensberg
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung (soweit erforderlich) und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg sowie die Nachweisführung über die thermische Verrwertung ab dem 01.01.2022 und spätestens ab 01.01.2029 Zuführung zu einer Behandlungsanlage zur Phosporrückgewinnung oder Transport auf eine Monodeponie zur Zwischenlagerung der Klärschlammasche und anschließende Zuführung zur Phosphorrückgewinnung.Gewährleistung der Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf spätestens ab 01.01.2029. Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Stoffe einschließlich etwaigen Weitertransports und Behandlung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der thermischen Verwertung ab Übernahme der Klärschlämme.
Abensberg
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung (soweit erforderlich) und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg des Eigenbetriebs Stadtwerke Abensberg sowie Phosphorrecycling.
Die Jahresmenge entwässerter Schlamm beträgt grundsätzlich zwischen 750 und 1100 t OS/Jahr mit einem mittleren Trockenrückstandsgehalt (TR-Gehalt) von rd. 25%. Ab 01.01.2022 sind die anfallenden Klärschlämme thermisch vorzubehandeln (sowiet erforderlich) und thermisch zu verwerten.
Der Auftragnehmer hat die anfallenden Klärschlammaschen spätestens ab 01.01.2029 einer Behandlungsanlage zur Phosphorrückgewinnung zuzuführen oder auf eine Monodeponie zur Zwischenlagerung der Klärschlammasche zu transportieren und anschließend der Phosphorrück-gewinnung zuzuführen. Der Auftragnehmer hat eine Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf spätestens ab 01.01.2029 zu gewährleisten und dies ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst auch die Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandenern Stoffe einschließlich etwaigen Weitertransports und Behandlung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der thermischen Verrwertung ab Übernahme der Klärschlämme.
Der AG hat die Option der zweimaligen Verlängerung um fünf Jahre. Der AN ist zur Annahme der Verlängerung verpflichtet. Die Verlängerungsoption ist mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben. Die Ausübung der Verlängerungsoption bedarf der Schriftform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebots-abgabe gegenüber em Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]