Tragwerksplanung gemaess Paragraph 49ff HOAI, Lph. 2 - 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 0354 - 02 VgV kep
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung gemaess Paragraph 49ff HOAI, Lph. 2 - 6
Tragwerksplanung gemaess Paragraph 49ff HOAI, Lph. 2 - 6
Bayernkaserne München
Tragwerksplanung gemaess Paragraph 49ff HOAI, Lph. 2 - 6
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen ab Leistungsphase 2; mit Vertragsschluss wird
die Leistungsphase 2 beauftragt; es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen stufenweise zubeauftragen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WE 0354-02-VgV kep_Tragwerksplanung Paragraphen 49 ff HOAI Lph. 2-6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland