Fraunhofer IWM Freiburg - Erweiterung 2. BA IWM Freiburg - V_019_755516_19_Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: IWM - V_019_755516_19_Malerarbeiten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IWM Freiburg - Erweiterung 2. BA IWM Freiburg - V_019_755516_19_Malerarbeiten
Wöhlerstraße 9, 79108 Freiburg
Schutzabdeckung Betonboden: ca. 3.000 qm, Schutzabdeckung Fenster, Türen: ca. 1.150 qm
Q3-Spachtelung GK-Flächen: ca. 1.700 qm, Q3-Spachtelung auf Putzflächen: ca. 2.640 qm
Lunkerspachtelung: ca. 335 qm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fraunhofer IWM Freiburg - Erweiterung 2. BA IWM Freiburg - V_019_755516_19_Malerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schliengen
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79418
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A ). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
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Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
79108 Freiburg
zusätzliche Rapportarbeiten ca.894 Stunden
Ort: Schliengen
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Land: Deutschland
zusätzliche Rapportarbeiten ca.894 Stunden
Im bestehenden Untergeschoss Bauteil Bund bei den Übergängen zu den Bestandsgebäuden haben sich bedingt durch Bauarbeiten im laufe der Bauzeit verschiedene Abplatzungen im Putz und Verschmutzungen ergeben. Die bestehenden Wände und Decken müssen deshalb an unterschiedlichen Stellen beigespachtelt und mehrfach gestrichen werden. Bei vielen Wänden und Decken müssen zudem alte bestehende Löcher zugespachtelt werden. Im Neubau müssen die Wände und Decken im Bereich der Übergänge zu anderen Materialien angespachtelt und gestrichen bzw. verfugt werden. In einzelnen Bereichen müssen die Wände und Decken bedingt durch nachträgliche Elektroschlitzarbeiten erneut verspachtelt und gestrichen werden. Von Seiten des Nutzers wird der Anstrich der neuen und bestehenden Heizleitungen gefordert. Dies war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt. Die bauseits verspachtelten Befestigungen der Metallbleche an den Treppen und Geländern müssen plan geschliffen und zusätzlich gestrichen werden.