Lieferung und Montage einer CNC-Drehmaschine
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.icpmuenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage einer CNC-Drehmaschine
Lieferung und Montage einer CNC-Fräs-Drehmaschine (Los 1) nebst Werkzeugausstattung (Los 2). Der genaue Leistungsgegenstand ergibt sich aus den gesamten Vergabeunterlagen, insbesondere das vom Bieter auszufüllende Leistungsverzeichnis/Angebotsblatt (Vergabeunterlage C) sowie den Vertragsbedingungen (Besondere Vertragsbedingungen (Vergabeunterlage D.1) einschließlich der VOL/B (Vergabeunterlage D.2) sowie der ZVB (Vergabeunterlage D.3)).
Lieferung und Montage einer CNC-Dreh-Fräsmaschine
München
Lieferung und Montage einer CNC-Fräs-Drehmaschine (Los 1). Der genaue Leistungsgegenstand ergibt sich aus den gesamten Vergabeunterlagen, insbesondere das vom Bieter auszufüllende Leistungsverzeichnis/Angebotsblatt (Vergabeunterlage C) sowie den Vertragsbedingungen (Besondere Vertragsbedingungen (Vergabeunterlage D.1) einschließlich der VOL/B (Vergabeunterlage D.2) sowie der ZVB (Vergabeunterlage D.3)).
Lieferung der Werkzeugausstattung zur CNC-Fräs-Drehmaschine
München
Lieferung der Werkzeugausstattung zu der gem. Los 1 beschafften CNC-Fräs-Drehmaschine. Der genaue Leistungsgegenstand ergibt sich aus den gesamten Vergabeunterlagen, insbesondere das vom Bieter auszufüllende Leistungsverzeichnis/Angebotsblatt (Vergabeunterlage C) sowie den Vertragsbedingungen (Besondere Vertragsbedingungen (Vergabeunterlage D.1) einschließlich der VOL/B (Vergabeunterlage D.2) sowie der ZVB (Vergabeunterlage D.3)).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformationen zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.).
B) Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder, Benennung desjenigen, der den Bieter vertritt und Nachweis der Vertretungsmacht (soweit zutreffend). (Formblatt B.3.).
C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Bieter / Mitglieder einer Bietergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien entsprechen.
Diese Erklärung ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes Unternehmen, dessen Kapazität der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), zusätzlich zur Erklärung des Bieters gesondert abzugeben. (Formblatt B.4.).
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten (soweit zutreffend - Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw., die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind; (Formblatt B.4.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll).
E) Angaben zu einer Eintragung ins Handelsregister sowie zu einer Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (soweit zutreffend) - Formblatt B.6.
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7.).
Zu F): Gefordert ist ein Mindestgesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR/ Jahr.
G) Allgemeine Liste der wesentlichen in den letzten 5 Kalenderjahren (seit 2016) erbrachten Lieferleistungen unter Angabe des/der Lieferobjekt/e, der Leistungszeit, des Auftragsgegenstandes und des Leistungsumfanges, sowie des Auftraggebers. Vergleichbare Lieferleistungen sind im vorliegenden Fall Lieferleistungen für CNC-Dreh-Fräsmaschinen einschließlich/bzw. Ausstattung. Formblatt B.8
Zu G): Gefordert sind mindestens drei (3) Referenzaufträge über die Lieferung einer oder mehrerer CNC-Dreh-Fräsmaschinen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Südbayern im Fall eines Nachprüfungsantrags in dieser speziellen Konstellation zuständig ist, hat das Bayerische Oberste Landesgericht noch nicht entschieden. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer oder dem Bayerische Obersten Landesgericht wegen Unzuständigkeit abgelehnt werden, übernimmt die Auftraggeberin hierfür keine Haftung.
Im Übrigen weist die Auftraggeberin auf Folgendes hin: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.