Objektplanung (Gebäude) für den Neubau eines dreigruppigen Kinderhauses Referenznummer der Bekanntmachung: 0499
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung (Gebäude) für den Neubau eines dreigruppigen Kinderhauses
Auf einem dreieckförmigen Grundstück soll ein Kinderhaus für 2 Kindergarten- und 1 Krippengruppe erstellt werden. ZU vergeben sind die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff HOAI. Der Umgang mit einem Höhensprung des Geländes von ca. 1m muss geprüft werden. Das Gebäude soll in Holzfertigbauweise errichtet werden und einen Aufzug (Betonkern) erhalten. Ein Gründach und eine PV-Anlage sind zu prüfen. Ziel ist, das Kinderhaus als Passivhaus zu bauen, wobei die Kostenobergrenze entscheidend für die Ausführung des Energiestandards ist. Im Zuge der Vorplanung sollen zwei Kostenschätzungen erarbeitet werden, die Grundlage für eine Beschlussvorlage zur Entscheidung des Energiestandards werden. Um die bestmögliche Energieeffizienz zu erreichen, werden gestalterische, bauliche Maßnahmen erwartet, wie z.B. beim Thema Sonnenschutz.
Rosenheim, 83022
siehe Punkt II.1.4.
Ja, bis zum Abschluss des Projekts; bei Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistung.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
A) Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
Art der Baumaßnahme:
- Neubau/Erweiterung: 2 Punkte
Honorarzone:
- III oder höher: 2 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellung wie Projekt:
- Holzfertigbau: 5 Punkte
- Holzbau: 2 Punkte
- Passivhaus: 3 Punkte
- PHPP-Berechnung: 1 Punkt
- Evaluierung nach Fertigstellung: 1 Punkt
- energetischer Standard EH 40 oder EH 55: 1 Punkt
- Brandschutznachweis: 1 Punkt
- PV-Anlage: 1 Punkt
- Begrüntes Dach: 1 Punkt
Leistungsumfang:
- Leistungsphase 1: 1 Punkt
- Leistungsphase 2: 2 Punkte
- Leistungsphase 3: 2 Punkte
- Leistungsphase 4: 1 Punkt
- Leistungsphase 5: 2 Punkte
- Leistungsphase 6 für Öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
- Leistungsphase 7 für Öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
- Leistungsphase 8: 2 Punkte
Baukosten:
- Baukosten (KG 300 und 400 brutto) 1 bis 2 Mio. €: 1 Punkt
- Baukosten (KG 300 und 400 brutto) 2 bis 3 Mio. €: 2 Punkte
- Baukosten (KG 300 und 400 brutto) über 3 Mio. €: 3 Punkte
B) Anzahl der heute angestellten Architekten und Bauingenieure, die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich Büroinhaber und freie Mitarbeiter
- 2: 1 Punkt
- 3: 2 Punkte
- 4 oder mehr: 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber aufzu-fordern und/oder bei auswahlrelevanter Punktegleichheit, die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss wird die Stufe 1 (Leistungsphasen 1-2 gemäß § 34 HOAI) beauftragt. Alle weiteren Stufen werden stufenweise beauftragt. Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 34 HOAI; Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7 gem. § 34 HOAI; Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 34 HOAI; Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Stufen gleichzeitig und / oder nur einzelne Leistungsphasen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht. Zusätzlich können besondere Leistungen nach HOAI beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO einer für die Leistungserbringung verantwortlichen Person (z.B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer)
A) Gesamtumsätze (brutto) in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze (brutto) mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu A): 200.000 € Umsatz/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflicht-versicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2011 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Gebäude), die nicht vor 2011 baufertiggestellt wurden und bei denen die Baugenehmigung erteilt wurde. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art und Nutzung des Gebäudes, b) Art der Maßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau/Sanierung etc.), c) Besondere Aufgabenstellung (Holzfertigbau, sonstiger Holzbau, besonderer energetischer Standard; Brandschutznachweis, PV-Anlage; begrüntes Dach) d) Honorarzone, e) Leistungsumfang, f) Leistungszeit/Baufertigstellung, g) Baukosten brutto (Kostengruppen 300 und 400), h) Auftraggeber.
B) Anzahl der Architekten und Bauingenieure, die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber in den letzte 3 Jahren und heute.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Für die Leistungen der Leistungsphase 8 ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen. Das gilt nicht für den Einsatz freier Mitarbeiter.
Mindestanforderungen zu A): Es muss mindestens ein Referenzprojekt der Honorarzone III angegeben werden. Es muss mindestens ein Referenzprojekt über einen Neubau in Holzfertigbauweise im Passivhausstandard (ohne Zertifizierung) mit PHPP-Berechnung, bei dem die Leistungsphasen 2–8 erbracht worden sind, angegeben werden.
Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 Architekten angegeben werden können.
Bauvorlagenberechtigt nach Art. 61 BayBO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bewerbungsbogen" mit Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Eignungskriterien nach Ziffer III.1 nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen (u.a. die Formblätter zu den Referenzen) einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Soweit die zur Verfügung gestellten Formblätter nicht verwendet werden, bleibt der Teilnahmeantrag unberücksichtigt. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag auch das Formblatt Bewerbergemeinschaft einreichen und darin angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird. Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Unterauftragnehmer ein ausgefüllter "Bewerbungsbogen" nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Unterauftragnehmer zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis (z.B. eine Verpflichtungserklärung) anzufordern. Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen angegeben.*Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, sowie Bieterinformationen und einen elektronischen Teilnahmeantrag erhalten zu können, als auch einen elektronischen Teilnahmeantrag und elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Bereich der Vergabeplattform einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahme-/ bzw. Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfunginformiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nachKenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10