Rahmenvereinbarung BR-Markenstrategie Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung BR-Markenstrategie
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Agentur, welche die Entwicklung und Umsetzung einer Markenstrategie für die verschiedenen, linearen und non-linearen Programmangebote umfasst, in Teilen aufbauend auf den Ergebnissen bereits begonnener Markenstrategien.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Gesucht wird eine Agentur zur Beratung und Ausarbeitung einer Markenstrategie, welche den BR im Veränderungsprozess begleitet und ein eine langfristig angelegte Strategie erarbeitet. Um innerhalb der komplexen markenstrategischen Herausforderungen unsere Marken und Angebote optimal zu entwickeln, zu inszenieren und erlebbar zu machen, sehen wir diesen strategisch-kreativen Prozess in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ein fundiertes markenstrategisches Verständnis ist dabei grundlegend.
Diese Rahmenvereinbarung wird für die Mindestlaufzeit von 36 Monaten geschlossen. Der Auftraggeber hat die Option, diese Vereinbarung spätestens 3 Monate vor Ablauf um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 6 Jahren zu verlängern.
Die geschätzte Auftragsmenge in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beläuft sich hier insgesamt auf ca. 250 PT. Die Höchstmenge liegt bei 450 PT und als Mindestabnahmemenge gelten 100 PT.
Diese Rahmenvereinbarung wird für die Mindestlaufzeit von 36 Monaten geschlossen. Sie beginnt voraussichtlich am 01.03.2022 und endet voraussichtlich am 28.02.2025. Der Auftraggeber hat die Option, diese Vereinbarung spätestens 3 Monate vor Ablauf um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 6 Jahren zu verlängern.
Anhand der vom Auftraggeber in der Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb geforderten, sowie vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise wird geprüft, welche der Bewerber den Anforderungen an die Eignung entsprechen.
Vier (4) geeignete Bewerber nehmen am weiteren Verfahren teil und werden im Rahmen der "Angebotsphase" zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Sind mehr als vier Bewerber geeignet, werden aus diesen Bewerbern die vier ausgewählt, die in der Eignungsprüfung die höchste Bewertungspunktezahl erreicht haben. Sollten immer noch mehr als vier Bewerber auf den ersten vier Rängen liegen, entscheidet die Bewertungspunktezahl im Bereich "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit". Sollten immer noch mehr als vier Bewerber auf den ersten vier Rängen liegen, entscheidet das Los.
Die in der Angebotsphase eingegangenen Angebote werden gemäß der in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen beschriebenen Methodik ausgewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der gewerblichen Erbringung der Leistung (bspw. Handelsregisterauszug oder durch Gewerbeanmeldung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr.
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (Anlage 5) auszufüllen.
Darstellung zur Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 (Anlage 6)
- Bestätigung über die vorhandene Kompetenz zur Erbringung der im Folgenden aufgeführten
Leistungen sowie der hierbei erforderlichen Erfahrung, um eine reibungslose Abwicklung zu garantieren (Anlage 7)
- Es muss eine schematische Darstellung der Aufbau-Organisation eingereicht werden (Organigramm).
- Vorlage von drei Referenzprojekten innerhalb der Jahre 2017 bis 2020 (Anlage 9)
- Auflistung der Leistungen:
A) Exzellentes Wissen zu Markenprozessen,
von der Analyse, über die Konzeption und Kreation bis zur Implementierung.
B) Das Herleiten von markenstrategischen Herausforderungen, das Identifizieren von Handlungsfeldern sowie die Entwicklung von Lösungsansätzen hinsichtlich eines flexiblen und crossmedialen Angebots.
C) Tiefes markenstrategisches Verständnis und Kompetenz in der Entwicklung und Umsetzung einer Markenstrategie
- Das Organigramm muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
A) Darstellung aller Units/Abteilungen/Teams
B) Anzahl der Mitarbeiter*innen pro Unit/Abteilung/Team
- Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
A) Name und Anschrift des Auftraggebers; möglichst unter Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
B) Branche des Referenzkunden
C) Größe des Unternehmens des Referenzkunden (Mitarbeiterzahl)
D) Involvierte Funktionsbereiche und Hierarchiestufen im Unternehmen und Art der Einbindung in die Prozesse
E) Dauer der Auftragsbearbeitung
F) Auftragswert/Umsatz in TEUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebots-/Bieterpräsentation/Verhandlungstermin bzw. die ersten Verhandlungstermine finden vom 8. bis 9. Februar 2022 statt und werden voraussichtlich jeweils als Videokonferenz durchgeführt. Dürfen seitens des BR Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden, erhalten alle Bieter 14 Tage vor diesen Terminen eine entsprechende Einladung.
Die Einladung zu dieser Veranstaltung geht den Bietern zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail zu. Die vorgegebenen Termine müssen pünktlich eingehalten werden. Die Bieter sind verpflichtet, sich diese Zeiträume frei zu halten.
Eine Nichtteilnahme an der Angebots-/Bieterpräsentation / Verhandlungstermin führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Für diesen Termin werden je Bieter maximal 120 Minuten angesetzt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY53
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.7 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.