Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 21 D 0204
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude
Der Freistaat Bayern plant auf dem Gelände "Am Tännig" im Süden Bambergs zwischen der Bahnlinie und der B22 bzw. Berliner Ring einen Neubau für die Landespolizei Bamberg. Hierfür werden Planungsleistungen (Grundleistungen und Besondere Leistungen) des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gem. §§33-37 HOAI, Leistungsphasen 2-4 in Honorarzone IV (Basishonorarsatz) vergeben. Die ca. 3.700 m2 Nutzfläche verteilen sich auf zwei Dienststellen der Polizeiinspektion Bamberg-Land und Verkehrspolizeiinspektion und ein Zentrum für polizeiliches Einsatztraining mit Raumschießanlage. Weiterhin ist ein Nebengebäude mit Polizeihof für die Unterbringung der Dienstfahrzeuge erforderlich.
KG 300 + 400: ca. 18,5 Mio. € brutto.
Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden Projektbeschreibung.
Für die Leistung der Ausführungsplanung und Durchführung wird es zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren nach VgV geben.
96050 Bamberg
Siehe beiliegende Projektbeschreibung.
Die Bewertung erfolgt anhand der bekannt gemachten Bewertungsmatrix (siehe Anlage "21 D 0204_Bewertungsmatrix_Stufe 1". Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien erfolgt eine Punktebewertung von 0-5 Punkten. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtwertung.
Bewertungsmaßstab für Punktezuordnung:
5 Punkte: der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt
4 Punkte: Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen.
3 Punkte: Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen.
2 Punkte: Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen.
Die Unterlagen enthalten nur wenige wertungsfähige Aussagen.
1 Punkt: Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen.
0 Punkte: Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal ungenügend bzw. unzureichend sind.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerber durch Los getroffen (§75 Abs. 6 VgV).
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen gemäß Vertrag mit Anlagen:
Beauftragung (mit Vertragsschluss) : Lph. 2 bis Projektfreigabe E2.2 gem. RLBau 2020
1. Weiterbeauftragung: Lph. 3+4 Projektplanung gem. RLBau 2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/218422
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner) und Eintragung in die Architektenkammer.
- der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
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Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
- "allgemeiner" Jahresumsatz: - ENTFÄLLT
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 200.000 € gefordert.
Bei Unterschreitung der geforderten Mindestsumme von 200.000 € wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3. Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Bei Unterschreitung der geforderten Mindestsumme von 200.000 € wird die gesamte Bewerbung ausgeschlossen.
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Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, allerdings maximal 7 Jahre zurück.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Nähere Angaben zu allen erforderlichen bewertungsrelevanten Kriterien siehe Anlage "21 D 0204_Bewertungsmatrix_Stufe 1".
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage "21 D 0204_Referenzblatt zu Nr. 4.3.1_III.6 Bewerberbogen" in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren.
Es werden 2 Referenzen gewertet und diese sind für die Bewertung eindeutig zu benennen ("Referenz 1 bzw. 2!). Wird nur eine Referenz eingereicht, wird die fehlende zweite Referenz mit "0 Punkten" bewertet.
Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 berücksichtigt.
Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus (Nr. 4.3.1 bzw. Anlage "21 D 0204_Referenzblatt zu Nr. 4.3.1_III.6 Bewerberbogen" sind max. 2 DIN A4 Seiten mit Zeichnungen oder Fotos zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtig.
Ergänzend zu 4.3.4 des Bewerberbogens:
Es sind die Studien- und Ausbildungsnachweise der vorgesehenen Projektleitung, der Führungskräfte für Planung, sowie deren Vertreter vorzulegen.
Ergänzend zu 4.3.5 des Bewerberbogens:
Eine Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren technischen Beschäftigten (Ingenieure, Techniker, technische Zeichner) und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerber/s/ Bewerbergemeinschaft gegliedert nach Berufsgruppen wird gefordert. Praktikanten werden nicht gewertet.
Hinweis: Im Kriterium "durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl" werden im Durchschnitt 5 Personen erwartet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Beide Referenzen müssen das Kriterium entweder Neubau oder Erweiterungsbau erfüllen. Wird dies nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss der gesamten Bewerbung.
BauKaG
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/218422
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9