Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk Referenznummer der Bekanntmachung: 124-8010-007/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), vertreten durch die Autorisierte Stelle Bayern, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zur Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) abzuschließen.
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.1 – 5.3 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten.
Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 2 - Betriebsunterstützung – IT-Technik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.1 – 5.3 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten.
Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 3 - Betriebsunterstützung Verwaltung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.1 – 5.3 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 4 - IT-Technik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beratungsleistungen werden in 11 Losen an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung (Nr. II. Teil 4) und in den losspezifischen Preisblät-tern (Nr. II. Teil 6.4 – 6.14) für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erfor-derlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.4 – 5.14 enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 5 - Nutzermanagement
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beratungsleistungen werden in 11 Losen an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung (Nr. II. Teil 4) und in den losspezifischen Preisblät-tern (Nr. II. Teil 6.4 – 6.14) für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.4 – 5.145 enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 6 - Netzänderungsmaßnahmen (NÄM)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beratungsleistungen werden in 11 Losen an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung (Nr. II. Teil 4) und in den losspezifischen Preisblät-tern (Nr. II. Teil 6.4 – 6.14) für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.4 – 5.14 enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 7 - Standorthärtung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beratungsleistungen werden in 11 Losen an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung (Nr. II. Teil 4) und in den losspezifischen Preisblät-tern (Nr. II. Teil 6.4 – 6.14) für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.4 – 5.14 enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 8 - Funknetzmessung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beratungsleistungen werden in 11 Losen an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung (Nr. II. Teil 4) und in den losspezifischen Preisblättern (Nr. II. Teil 6.4 – 6.14) für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauf-tragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erfor-derlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.4 – 5.14 enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 9 - Funknetzplanung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beratungsleistungen werden in 11 Losen an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung (Nr. II. Teil 4) und in den losspezifischen Preisblät-tern (Nr. II. Teil 6.4 – 6.14) für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.4 – 5.14 enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 10 - Zugangsnetz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beratungsleistungen werden in 11 Losen an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung (Nr. II. Teil 4) und in den losspezifischen Preisblät-tern (Nr. II. Teil 6.4 – 6.14) für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.4 – 5.14 enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 11 - Projektmanagement
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beratungsleistungen werden in 11 Losen an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung (Nr. II. Teil 4) und in den losspezifischen Preisblät-tern (Nr. II. Teil 6.4 – 6.14) für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.4 – 5.14 enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 12 - Sicherheitsmanagement
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beratungsleistungen werden in 11 Losen an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung (Nr. II. Teil 4) und in den losspezifischen Preisblät-tern (Nr. II. Teil 6.4 – 6.14) für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.4 – 5.145 enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 13 - Landesweite IT-Verfahren
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beratungsleistungen werden in 11 Losen an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung (Nr. II. Teil 4) und in den losspezifischen Preisblät-tern (Nr. II. Teil 6.4 – 6.14) für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.4 – 5.14 enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 14 - Akquise
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beratungsleistungen werden in 11 Losen an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung (Nr. II. Teil 4) und in den losspezifischen Preisblät-tern (Nr. II. Teil 6.4 – 6.14) für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 5.4 – 5.14 enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
-Erklärung Nichtvorliege von fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
-Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend
-Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Los 1-3)
-Nachweis der Berufsausübung (Eintragung Berufs- oder Handelsregister etc.)
1) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz
2) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
3) Nähere Beschreibung und Differenzierung zu den einzelnen Losen gemäß Auftragsunterlagen (siehe Nr. I. Teil2.1 - 2.14 Eignung und Ausführungsbedingungen je Los).
zu 1) Der Umsatz im einschlägigen Geschäftsbereich bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die Jahre 2018, 2019 und 2020 liegt bei durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR (Lose 1-14)
zu 2) Mindestdeckungssummen pro Jahr Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Lose 1 - 14):
Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
pro Schadensfall mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Lose 1 - 14:
- Losweise Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen:
Los 1: Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Funk
Los 2: Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich IT-Technik
Los 3: Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Verwaltung
Los 4: Beratungsleistungen im Bereich IT-Technik
Los 5: Beratungsleistungen im Bereich Nutzermanagement
Los 6: Beratungsleistungen im Bereich Netzänderungsmaßnahmen
Los 7: Beratungsleistungen im Bereich Standorthärtung
Los 8: Beratungsleistungen im Bereich von Funknetzmessung
Los 9: Beratungsleistungen im Bereich Funknetzplanung
Los 10: Beratungsleistungen im Bereich Zugangsnetz
Los 11: Beratungsleistungen im Bereich des Projektmanagements
Los 12: Beratungsleistungen im Bereich Sicherheitsmanagement
Los 13: Beratungsleistungen im Bereich landesweite IT-Verfahren
Los 14: Controllingleistungen im Bereich Akquise
in einer vergleichbaren Größenordnung (Personentage pro Jahr ca.:
Los 1: 1.000
Los 2: 1.800
Los 3: 700
Los 4: 1.000
Los 5: 900
Los 6: 1.000
Los 7: 450
Los 8: 880
Los 9: 1.700
Los 10: 2.000
Los 11: 1.900
Los 12: 110
Los 13: 1.700
Los 14: 400
erbringt oder erbracht hat.
Die Referenzen müssen auf die letzten drei Jahre Bezug nehmen. Die Referenzangaben müssen vom Auftraggeber freigegeben worden und für die Vergabestelle überprüfbar sein. (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV),
- Erklärung Unternehmenszahlen gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 8 VgV:
-- Anzahl Mitarbeiter (MA) - ANÜ (Lose 1-3), welche aktuell die Anforderungen der Qualifikation "Pro" erfüllen,
-- Anzahl MA - ANÜ (Lose 1-3), welche aktuell die Anforderungen der Qualifikation "Expert" erfüllen,
-- Anzahl Berater - Dienstleistung (DL) (Lose 4-14), welche aktuell die Anforderungen der Qualifikation Junior Berater erfüllen (bei Bietergemeinschaften u. Bieter, die Unterauftragnehmer einbinden, addierte Angabe +Angabe je Unternehmen),
-- Anzahl Berater - DL (Lose 4-14), welche aktuell die Anforderungen der Qualifikation Senior Berater erfüllen(bei Bietergemeinschaften u. Bieter, die Unterauftragnehmer einbinden, addierte Angabe + Angabe je Unternehmen),
-- Mitarbeiterzahl - ANÜ (Lose 1-3) in den Kalenderjahren 2018, 2019, und 2020,
-- Mitarbeiterzahl - DL (Lose 4-14) in den Kalenderjahren 2018, 2019, und 2020 (bei Bietergemeinschaften u. Bieter, die Unterauftragnehmer einbinden, addierte Angabe + Angabe je Unternehmen),
Lose 4 - 14:
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend -. Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung innerhalb von 10 Kalendertagen vor Zuschlagserteilung beim Auftraggeber vorgelegt werden.,
- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) – falls zutreffend,
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend.
Nähere Beschreibung und Differenzierung zu den einzelne Losen gemäß Auftragsunterlagen (siehe Nr. 1 Teil 2.1 - 2.14 Eignung und Ausführungsbedingungen je Los).
- Referenzen (Lose 1-14):
---zwei (Lose 1-7, 9-14) bzw. eine (Los 8) vollständig ausgefüllte, einschlägige Referenz/en;
-- davon mind. eine Referenz aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung (Lose 1-7, 9, 12, 13);
-- Die Referenzprojekte müssen jeweils in den letzten fünf Kalenderjahren begonnen worden sein.
-- Umfang je Referenzprojekt von mind. 400 (Lose 1-6, 8, 12) bzw. 200 (Los 7) bzw. 600 (Lose 9, 13) bzw. 800(Lose 10, 11) bzw. 80 (Los 14) Personentagen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters);
-- Anzahl MA - ANÜ (Los 1) zur Erbringung der ausgeschriebenen Unterstützungsleistungen mind. 15 angestellte MA, davon mind.:
--- 5 MA mit der Qualifikation "Pro",
--- 10 MA mit der Qualifikation "Expert",
-- Anzahl MA - ANÜ (Los 2) zur Erbringung der ausgeschriebenen Unterstützungsleistungen mind. 15 angestellte MA, davon mind.:
--- 5 MA mit der Qualifikation "Pro",
--- 15 MA mit der Qualifikation "Expert",
-- Anzahl MA - ANÜ (Los 3) zur Erbringung der ausgeschriebenen Unterstützungsleistungen mind. 7 angestellte MA, davon mind.:
--- 2 MA mit der Qualifikation "Pro",
--- 5 MA mit der Qualifikation "Expert",
-- Anzahl Berater - DL (Los 4) zur Erbringung der ausgeschriebenen Beratungsleistungen mind. 10 Berater, davon mind.:
--- 3 MA mit der Qualifikation Junior Berater,
--- 7 MA mit der Qualifikation Senior Berater,
-- Anzahl Berater - DL (Los 5) zur Erbringung der ausgeschriebenen Beratungsleistungen mind. 8 Berater, davon mind.:
--- 3 MA mit der Qualifikation Junior Berater,
--- 5 MA mit der Qualifikation Senior Berater,
-- Anzahl Berater - DL (Los 6) zur Erbringung der ausgeschriebenen Beratungsleistungen mind. 10 Berater, davon mind.:
--- 3 MA mit der Qualifikation Junior Berater,
--- 7 MA mit der Qualifikation Senior Berater,
-- Anzahl Berater - DL (Los 7) zur Erbringung der ausgeschriebenen Beratungsleistungen mind. 5 Berater, davon mind.:
--- 2 MA mit der Qualifikation Junior Berater,
--- 3 MA mit der Qualifikation Senior Berater,
-- Anzahl Berater - DL (Los 8) zur Erbringung der ausgeschriebenen Beratungsleistungen mind. 7 Berater, davon mind.:
--- 3 MA mit der Qualifikation Junior Berater,
--- 4 MA mit der Qualifikation Senior Berater,
-- Anzahl Berater - DL (Los 9) zur Erbringung der ausgeschriebenen Beratungsleistungen mind. 13 Berater, davon mind.:
--- 5 MA mit der Qualifikation Junior Berater,
--- 8 MA mit der Qualifikation Senior Berater,
-- Anzahl Berater - DL (Los 10) zur Erbringung der ausgeschriebenen Beratungsleistungen mind. 15 Berater, davon mind.:
--- 4 MA mit der Qualifikation Junior Berater,
--- 11 MA mit der Qualifikation Senior Berater,
-- Anzahl Berater - DL (Los 11) zur Erbringung der ausgeschriebenen Beratungsleistungen mind. 14 Berater, davon mind.:
--- 4 MA mit der Qualifikation Junior Berater,
--- 10 MA mit der Qualifikation Senior Berater,
-- Anzahl Berater - DL (Los 12) zur Erbringung der ausgeschriebenen Beratungsleistungen mind. 2 Berater, davon mind.:
--- 1 MA mit der Qualifikation Junior Berater,
--- 1 MA mit der Qualifikation Senior Berater,
-- Anzahl Berater - DL (Los 13) zur Erbringung der ausgeschriebenen Beratungsleistungen mind. 12 Berater, davon mind.:
--- 4 MA mit der Qualifikation Junior Berater,
--- 8 MA mit der Qualifikation Senior Berater,
-- Anzahl Berater - DL (Los 14) zur Erbringung der ausgeschriebenen Beratungsleistungen mind. 6 Berater, davon mind.:
--- 2 MA mit der Qualifikation Junior Berater,
--- 4 MA mit der Qualifikation Senior Berater,
-- Mitarbeiterzahl - ANÜ in den Kalenderjahren 2018, 2019, und 2020 bei durchschn. mind. MA:
--- Los 1: 15
--- Los 2: 15
--- Los 3: 10
-- Mitarbeiterzahl - DL in den Kalenderjahren 2018, 2019, und 2020 bei durchschn. mind. MA:
--- Los 4: 10
--- Los 5: 10
--- Los 6: 5
--- Los 7: 3
--- Los 8: 4
--- Los 9: 8
--- Los 10: 15
--- Los 11: 15
--- Los 12: 3
--- Los 13: 15
--- Los 14: 5
- Vorlage Scientology-Schutzerklärung
- Erklärung Einhaltung Mindestlohngesetz
- Vorlage Verpflichtungserklärung Sicherheitsüberprüfung gem. Bayerischem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG)
- Vorlage Einverständniserklärung zur polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter mit Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses für alle eingesetzten Mitarbeiter, soweit bereits bekannt. Zeitpunkt der Vorlage:Nach Auftragsvergabe, spätestens 14 Tage vor der Tätigkeitsaufnahme
- Erklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal (BaySÜG)
- Eigenerklärung Sprache Deutsch - Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
- Eigenerklärung, dass die für den Einsatz vorgesehenen Arbeitnehmer über Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen
- Beachtung der Anwendung des Kaskadenmodells in der Leistungsbeschreibung (Nr. II Teil 1+2 Lose 1-9 und Lose 12-14)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deutschland
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.