Sicherheitsdienstleistungen European Championships Munich 2022
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Vorinformation - Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de/de/olympiapark-muenchen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen European Championships Munich 2022
Die Olympiapark München GmbH als Veranstalter der EC22 sucht ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen, dass an den Wettkampfstätten in der Münchner Innenstadt, an der Olympia-Ruderregattaanlage Oberschleißheim und im Oympiapark im engen Zusammenwirken mit dem Safety & Security Team des Veranstalters, den behördlichen Sicherheitsorganisationen, den Sanitäts- und Rettungsdiensten sowie nachgeordneter Fach- und Sicherheitsfunktionen für die Umsetzung des Sicherheits- und Ordnungsdienstkonzeptes sowie bei Bedarf für die Durchsetzung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes sorgt und einen störungsfreien Verlauf der European Championships Munich 2022 und den größtmöglichen Schutz der Athleten und ihrer Betreuer, der Zuschauer, Gäste und des eingesetzten Funktionspersonals der teilnehmenden Teams und Dienstleister der EC22 gewährleistet. Daneben erbringt der Auftragnehmer übergreifende Beratungs- und Organisationsleistungen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung mehrere Losen oder Losgruppen zu vergeben. Die Bieter können Kombinationsrabatte anbieten. Kombinationsrabatte sind für alle Loskombinationen möglich.
Sicherheitsdienstleistungen EC 2022 - Los 1: Innenstadt
München
Die Olympiapark München GmbH als Veranstalter der EC22 sucht ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen, das an den Wettkampfstätten am Königsplatz, Odeonsplatz sowie der Lauf-, Geh- und Radstrecken in der Münchner Innenstadt im engen Zusammenwirken mit dem Safety & Security Team des Veranstalters, den behördlichen Sicherheitsorganisationen, den Sanitäts- und Rettungsdiensten sowie nachgeordneter Fach- und Sicherheitsfunktionen für die Umsetzung des Sicherheits- und Ordnungsdienstkonzeptes sowie bei Bedarf für die Durchsetzung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes sorgt und einen störungsfreien Verlauf der European Championships Munich 2022 und den größtmöglichen Schutz der Athleten und ihrer Betreuer, der Zuschauer, Gäste und des eingesetzten Funktionspersonals der teilnehmenden Teams und Dienstleister der EC22 gewährleistet. Der AN hat gemäß den Anforderungen des AG die Besetzung des Kontroll- und Ordnungsdienstes für die EC22 durch qualifiziertes und eingewiesenes Sicherheitspersonal zu erbringen. Daneben erbringt der Auftragnehmer übergreifende Beratungs- und Organisationsleistungen. Neben diesen allgemeinen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer im Los 1 folgende zusätzlichen Aufgaben:
• Überwachung Publikumsverkehr, Besucherlenkung, Vermeidung hoher Personendichten (Crowd Management)
• Besetzung Notausgänge
• Zutritts- und Ticketkontrollen zu gebührenpflichtigen Tribünenbereichen (nur Königsplatz)
• Zufahrtskontrollen Berechtigter auf Veranstaltungsflächen
• Stichprobenartige, anlassbezogene Kontrollen
• Unterstützung Streckenabsicherung der Radsport- und Laufwettbewerbe auf der Innenstadtrunde
• Streifendienst, Kontrollgänge und Nachtwache auf der Veranstaltungsfläche.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde auch über indikative Erstangebote, die in der Leistungsbeschreibung benannte Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, mit dem Ziel der Überarbeitung der Angebote zu verhandeln. Mindestanforderungen können daher im Rahmen der Verhandlungen fortentwickelt, konkretisiert oder verbessert werden.
Sicherheitsdienstleistungen EC 2022 - Los 2: Olympiaregattaanlage
Obeschleißheim
Die Olympiapark München GmbH als Veranstalter der EC22 sucht ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen, das an den Wettkampfstätten an der Olympia-Regattaanlage in Oberschleißheim im engen Zusammenwirken mit dem Safety & Security Team des Veranstalters, den behördlichen Sicherheitsorganisationen, den Sanitäts- und Rettungsdiensten sowie nachgeordneter Fach- und Sicherheitsfunktionen für die Umsetzung des Sicherheitsund Ordnungsdienstkonzeptes sowie bei Bedarf für die Durchsetzung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes sorgt und einen störungsfreien Verlauf der European Championships Munich 2022 und den größtmöglichen Schutz der Athleten und ihrer Betreuer, der Zuschauer, Gäste und des eingesetzten Funktionspersonals der teilnehmenden Teams und Dienstleister der EC22 gewährleistet. Der AN hat gemäß den Anforderungen des AG die Besetzung des Kontroll- und Ordnungsdienstes für die EC22 durch qualifiziertes und eingewiesenes Sicherheitspersonal zu erbringen. Daneben erbringt der Auftragnehmer übergreifende Beratungs- und Organisationsleistungen. Neben diesen allgemeinen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer im Los 2 folgende zusätzlichen Aufgaben:
• Überwachung Publikumsverkehr, Besucherlenkung, Vermeidung hoher Personendichten (Crowd Management)
• Besetzung Notausgänge
• Zutritts- und Ticketkontrollen zu gebührenpflichtigen Tribünenbereichen
• Zufahrtskontrollen Berechtigter auf Veranstaltungsflächen
• Stichprobenartige, anlassbezogene Kontrollen
• Streifendienst, Kontrollfahrten bzw. Kontrollgänge auf dem Regattagelände und den angrenzenden Außenflächen (Beach Area, Testival Gelände,
Parkplatzflächen) inkl. Nachtbestreifung
• Parkplatzeinweisung
• Durchführen von Schließdiensten, Schlüsselausgabe und -rücknahme, Dokumentation
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde auch über indikative Erstangebote, die in der Leistungsbeschreibung benannte Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, mit dem Ziel der Überarbeitung der Angebote zu verhandeln. Mindestanforderungen können daher im Rahmen der Verhandlungen fortentwickelt, konkretisiert oder verbessert werden.
Sicherheitsdienstleistungen EC 2022 - Los 3: Olympiapark mit Olympiastadion und Olympiahalle
München
Die Olympiapark München GmbH als Veranstalter der EC22 sucht ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen, das an den Wettkampfstätten im Olympiapark einschließlich Olympiastadion und Olympiahalle im engen Zusammenwirken mit dem Safety & Security Team des Veranstalters, den behördlichen Sicherheitsorganisationen, den Sanitäts- und Rettungsdiensten sowie nachgeordneter Fach- und Sicherheitsfunktionen für die Umsetzung des Sicherheits und Ordnungsdienstkonzeptes sowie bei Bedarf für die Durchsetzung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes sorgt und einen störungsfreien Verlauf der European Championships Munich 2022 und den größtmöglichen Schutz der Athleten und ihrer Betreuer, der Zuschauer, Gäste und des eingesetzten Funktionspersonals der teilnehmenden Teams und Dienstleister der EC22 gewährleistet. Der AN hat gemäß den Anforderungen des AG die Besetzung des Kontroll- und Ordnungsdienstes für die EC22 durch qualifiziertes und eingewiesenes Sicherheitspersonal zu erbringen. Daneben erbringt der Auftragnehmer übergreifende Beratungs- und Organisationsleistungen. Neben diesen allgemeinen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer im Los 3 folgende zusätzlichen Aufgaben:
Besondere Aufgaben Olympiapark:
• Überwachung Publikumsverkehr, Besucherlenkung, Vermeidung hoher Personendichten (Crowd Management)
• Stichprobenartige, anlassbezogene Kontrollen
• Unterstützung Streckenabsicherung bei Mountainbike und Triathlon
• Unterstützung bei der Sicherung der Veranstaltungsflächen „The Roofs“ und der Eröffnungsfeier am 10.08.2022
• Unterstützende Maßnahmen der Baustellensicherung, Kontrolle von Arbeitsschutzregeln.
• Zufahrtskontrollen Berechtigter zu Veranstaltungsflächen
• Streifendienst, Kontrollfahrten und Nachtwache auf der gesamten Veranstaltungsfläche
• Dem Sicherheitsdienst wird die Überwachung des Hausrechts übertragen. Eine Durchsetzung von Maßnahmen kann nur im Rahmen der Not- und Jedermannsrechte erfolgen. Hierzu agiert er möglichst präventiv, proaktiv und in der Kommunikation deeskalierend. Sollte eine Störung dadurch nicht behoben werden können, informiert der Sicherheitsdienst die Polizei.
Besondere Aufgaben Olympiastadion und Olympiahalle:
• Überwachung Publikumsverkehr, Besucherlenkung, Vermeidung hoher Personendichten (Crowd Management)
• Taschen- und Personenkontrollen, ggf. Kontrolle Covid 19-Schutz-Nachweise
• Streifendienst, Kontrollgänge und Nachtwache an den Veranstaltungsörtlichkeiten
• Zugangskontrolle während Auf- und Abbau
• Unterstützende Maßnahmen der Baustellensicherung, Kontrolle von Arbeitsschutzregeln.
Dem Sicherheitsdienst wird die Überwachung des Hausrechts übertragen. Eine Durchsetzung von Maßnahmen kann nur im Rahmen der Not- und Jedermannsrechte erfolgen. Hierzu agiert er möglichst präventiv, proaktiv und in der Kommunikation deeskalierend. Sollte eine Störung dadurch nicht behoben werden können, informiert der Sicherheitsdienst die Polizei.
Die Hausordnungsdienste (HOD) im Olympiastadion und in der Olympiahalle sind vom AG bereits beauftragt. Die HOD sind für das Olympiastadion und für die Olympiahalle daher nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Der HOD besetzt sicherheitsrelevante Positionen und ist für Räumungen verantwortlich als auch Einlass-/Ticketkontrollen, für die Besetzung der Notausgänge sowie Blockzugänge und Treppen/Tribünen. Darüber hinaus übernimmt der HOD im Olympiastadion die Zaunsicherung.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde auch über indikative Erstangebote, die in der Leistungsbeschreibung benannte Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, mit dem Ziel der Überarbeitung der Angebote zu verhandeln. Mindestanforderungen können daher im Rahmen der Verhandlungen fortentwickelt, konkretisiert oder verbessert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber vergibt die vorliegend beschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb wegen begründeter äußerster Dringlichkeit (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV). Er hat dazu mehrere Unternehmen unmittelbar zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Zur Schaffung größtmöglichen Wettbewerbs erfolgt jedoch eine freiwillige Auftragsbekanntmachung. Weitere interessierte Unternehmen können sich daher ebenfalls bei der Kontaktstelle des Auftraggebers an die unter I.1) genannte E-Mailadresse wenden. Sie werden dann ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform des Auftraggebers zur Angebotsabgabe aufgefordert. Aufgrund der bestehenden äußersten Dringlichkeit sind jedoch sehr enge Fristen zu beachten. Die Frist zur Abgabe der Erstangebote endet bereits am 9.11.2021, 13:00h. Interessierte Unternehmen sind daher gehalten, möglichst umgehend Ihr Interesse gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers zu bekunden.
§ 34a Gewerbeordnung (GewO)
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, in der Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben ist. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerberrgemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, und für Nachunternehmer. Der Auftraggeber ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AentG zudem
verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) über das (Nicht-) Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Vergabe des Auftrags erfolgt wegen begründeter äußerster Dringlichkeit unter Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes in § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb unter Verkürzung der Angebotsfristen. Aufgrund der äußersten Dringlichkeit werden die Angebotsfrist für die Erstangebote auf die Mindestfrist von 10 Tagen verkürzt (§ 17 Abs. 8 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um einen freiwilligen Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber vergibt die beschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb wegen begründeter äußerster Dringlichkeit (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV). Er hat dazu mehrere Unternehmen unmittelbar zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Zur Schaffung größtmöglichen Wettbewerbs erfolgt jedoch eine freiwillige Bekanntmachung. Weitere interessierte Unternehmen können sich daher ebenfalls an die Kontaktstelle des Auftraggebers an die unter I.1) genannte E-Mailadresse wenden. Sie werden dann ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform des Auftraggebers zur Angebotsabgabe aufgefordert. und erhalten einen Bietercode, mit die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden können. Aufgrund der bestehenden äußersten Dringlichkeit sind jedoch sehr enge Fristen zu beachten. Die Frist zur Abgabe der Erstangebote endet bereits am 9.11.2021, 13:00h. Interessierte Unternehmen sind daher gehalten, möglichst umgehend Ihr Interesse gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers zu bekunden. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Alle Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten die Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein erstes Angebot gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen abzugeben. Nach Auswertung der Erstangebote ist beabsichtigt, mindestens einmalig Verhandlungen mit den Bietern auf der Grundlage der ersten Angebote mit dem Ziel eines Vertragsschlusses durchzuführen. Für die Führung der Verhandlungsgespräche wird für alle Bieter eine gleiche Zeitdauer bestimmt. Im Rahmen der Verhandlungen kann über den gesamten Inhalt der Leistungsbeschreibung, die Vertragsinhalte und die Preise verhandelt werden; ausgenommen hiervon sind allein die Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde auch über indikative Erstangebote, die in der Leistungsbeschreibung benannte Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, mit dem Ziel der Überarbeitung der Angebote zu verhandeln. Mindestanforderungen können daher im Rahmen der Verhandlungen fortentwickelt, konkretisiert oder verbessert werden. Verbindliche Mindestanforderungen gelten daher erst für die finalen Angebote.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Verhandlungsphasen abzuwickeln. Bei Bedarf kann der Auftraggeber dazu weitere Verhandlungsrunden durchführen. Der Auftraggeber teilt den Bietern den Abschluss der Verhandlungen mit und fordert sie zur finalen Angebotsabgabe auf. Sie haben dann die Möglichkeit, die Inhalte ihres Erstangebots nochmals auf der Grundlage der Verhandlungsgespräche zu überarbeiten und anzupassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
- der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
- mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).