VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Notleitstelle Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: NLS
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Notleitstelle Objektplanung
Aufgrund ihres Leistungsumfangs ist die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) ein Unternehmen der Kritischen Infrastruktur. Die VAG betreibt am Standort Plärrer in Nürnberg eine Leitstelle zur Koordinierung des ÖPNV in den Bereichen Bus, Straßenbahn und U-Bahn. Eine Notleitstelle wird an einem der Betriebshöfe der VAG entstehen und als Rückfallebene die Funktion der Leitstelle ergänzen. Diese Ausschreibung umfasst die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Aufgrund ihres Leistungsumfangs ist die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) ein Unternehmen der Kritischen Infrastruktur. Die VAG betreibt am Standort Plärrer in Nürnberg eine Leitstelle zur Koordinierung des ÖPNV in den Bereichen Bus, Straßenbahn und U-Bahn. Eine Notleitstelle wird an einem der Betriebshöfe der VAG entstehen und als Rückfallebene die Funktion der Leitstelle ergänzen.
Neben dem Leitstellenraum mit ca. 10 Leitstellenarbeitsplätzen entstehen Räume zur technischen Versorgung in der Qualität eines Rechenzentrums. Für die Prozesstechnik werden Serverräume aufgebaut und mit einer redundanten Stromversorgung einschl. Netzersatzanlage versorgt. Alle Nutzungen im Gebäude sind gem. Anforderungsprofil mit Klimatisierung, Lüftung etc. zu versehen.
Für die Notleitstelle werden Flächen in einem Bestandsgebäude verwendet und zusätzlich ein Anbau an dieses Gebäude errichtet. Das Bestandsgebäude aus den 1960er Jahren umfasst ca. 700m² BGF. Es müssen hier Ertüchtigungen aus energetischer, brandschutztechnischer und Schadstoffsicht erfolgen. Der direkt an das Bestandsgebäude angeschlossene Anbau wird ca. 550m² BGF umfassen. Für das gesamte Vorhaben müssen die Anforderungen aus der vorhandenen Security-Risikoanalyse ausgearbeitet und umgesetzt werden.
Das Gebäude befindet sich im Gleisbereich der VAG, das heißt die Andienung einer Baustelle erfolgt großteils mit Unterstützung der VAG über die Gleise.
Der Umbau erfolgt im laufenden Betrieb mit entsprechenden Provisorien. Die Realisierung erfolgt unter Anwendung bzw. teilweise in Anlehnung an die einschlägigen DIN-Normen zu Rechenzentren und Alarmempfangsstellen.
Planungsbeginn ist Anfang 2022; die Inbetriebnahme der Notleitstelle soll bis Ende 2024 erfolgen.
Es ist von einem Planfeststellungsverfahren auszugehen. Da es sich um eine nach BayGVFG und BayÖPNVG bezuschusste Gesamtmaßnahme handelt, ist die Mitarbeit bei der Bearbeitung der Zuwendungsanträge erforderlich. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage gem. der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) und unterliegt somit der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) der Regierung von Mittelfranken. Die Verfahrensvorschriften der BOStrab sind einzuhalten.
2.3 Auftragsumfang
• Planungsleistungen gem. HOAI: Objektplanung für Teile der Innenbereiche des Bestandsgebäudes einschl. Außenhaut und Dach sowie für den Anbau
• Federführende Koordination weiterer beteiligter Planungsbüros und Projektbeteiligter
• Umsetzung der Maßnahmen aus dem Securitykonzept
• Stufe 1: HOAI-LPH 1 – 3 (teilweise)
• Stufe 2: HOAI-LPH 4 + 5 (teilweise)
• Stufe 3: HOAI-LPH 6 - 9 (teilweise)
• Diverse besondere Leistungen
Leistungen der Stufe 2 erfolgen erst nach Genehmigung der Ergebnisse der Leistungsphase 3 durch den Vorstand des AG.
Leistungen der Stufe 3 erfolgen erst nach Vorliegen des Zuschussbescheides der Regierung von Mittelfranken.
• Vorläufige Kostenannahme (ohne Baunebenkosten):
Bauliche Anlagen Umbau/ Sanierung Bestandsgebäude
KG 100 Grundstück -
KG 200 Herrichten und Erschließen -
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion 1.445.800 €
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 421.000 €
KG 600 Ausstattung -
KG 700 Baunebenkosten 606.542 €
Summe netto 2.473.342 €
Bauliche Anlagen Anbau (Neubau)
KG 100 Grundstück 54.900 €
KG 200 Herrichten und Erschließen 155.005 €
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion 1.315.000 €
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 895.800 €
KG 600 Ausstattung 220.000 €
KG 700 Baunebenkosten 679.710 €
Summe netto 3.320.415 €
Die Bewertung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Bewertungszahlen werden zur Angebotsabgabe und weiteren Verhandlung eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen, werden 3 Bewerber eingeladen, die die höchsten Bewertungszahlen erreichten. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllter Bewerbungsbogen (Musskriterium)
unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung (Musskriterium)
Berufshaftpflichtversicherung (Deckung 3 Mio. EUR (Musskriterium)), Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert.
B K1.1 Mittlere Anzahl festangestellter technischer Mitarbeiter (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft). Gewichtung 3,0 % 0,0 % = bis einschl. 3 Techn. MA
10,0 % = ab 15 Techn. MA
B K1.2 Technische Büroausstattung (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft). Gewichtung 2,0 % 0,0 % = einfache, geringe Ausstattung 5,0 % = sehr gute Ausstattung
B) R1 und R2: 2 inhaltlich vergleichbare Referenzen zur Planung von Baumaßnahmen im Bereich von Leitstellen und/ oder Rechenzentren im Geltungsbereich der DIN EN 50518 oder DIN EN 50600-2-5 Teil 2-5 oder DIN EN ISO/IEC 27002/ DIN EN ISO/IEC 27019 (auch Realisierung "in Anlehnung an") Max. 3 DIN A4 Seiten/Referenz.
B) R1 Projektbezeichnung Referenz 1: *B R1) Referenz 1 Gewichtung Summe 40,0 % Wertung: Vergleichbarkeit Projekt: 20,0 %, Vergleichbarkeit Leistungsumfang: 10,0 %, Referenzschreiben Kostentreue: 5,0 %, Referenzschreiben Termintreue: 5,0 %.
B) R2 Projektbezeichnung Referenz 2: *B R2) Referenz 2 Gewichtung Summe 40,0 % Wertung: Vergleichbarkeit Projekt: 20,0 %, Vergleichbarkeit Leistungsumfang: 10,0 %, Referenzschreiben Kostentreue: 5,0 %, Referenzschreiben Termintreue: 5,0 %
Gewertet werden die vom Bewerber unter „B) R1 und B) R2“ bezeichneten Projekte. Darüber hinaus beigelegte Unterlagen, Broschüren oder Präsentationen werden in diesem Zusammenhang nicht gewertet. Nicht vergleichbare Referenzen werden bei der Wertung ebenso nicht berücksichtigt.
B) R3: Honorarvolumen für vergleichbare Leistungen netto des größten Projekts der beiden vorgenannten Referenzen. Die Wertung erfolgt nur, wenn die zugehörige Referenz (B R1 und/oder B R2) gewertet wurde. Gewichtung 15,0 % Wertung: 0,0 % = bis 0,2 Mio. €, 3,75 % = über 0,20 Mio. bis 0,35 Mio. €, 7,5 % = über 0,35 Mio. bis 0,5 Mio. €, 11,25 % = über 0,5 Mio. bis 0,7 Mio. €, 15,0 % = über 0,7 Mio. €
Mängelansprüchebürgschaft 5,0 % der Bruttoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Gesamtschuldnerisch haftend.
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ (B/M. Eng. Architekt, B/M .Eng. B/M.Sc. Architekt, B/M.Sc. in Eng.) berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
III.2.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 5 dazugehörige Anlagen sowie die Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
3. Die Anlagen 1 und 4 des Ingenieurvertrages werden erst in Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens bereit gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.