Schuldigitalisierung - Beschaffung mobiler Endgeräte gem. Richtlinie Sonderbudget Lehrerdienstgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: LANDSSOLD01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schuldigitalisierung - Beschaffung mobiler Endgeräte gem. Richtlinie Sonderbudget Lehrerdienstgeräte
Beschaffung Lehrerdienstgeräte
LOS 1 - Mobile Endgeräte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Digitalisierung der öffentlichen Schulen der Stadt Landshut
Kapitel 1. LOS 1 - Mobile Endgeräte / Sonderbudget Lehrerdienstgeräte
Abschnitt 1.1. Tablet
1.1.1. Tablet
1.1.2. Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad
1.1.3. Eingabegerät - Stift
Abschnitt 1.2. Tablet - Mobile Device Management
1.2.1. Mobile Device Management - Lizenz
1.2.2. Integration und Hosting
LOS 2 - Mobile Endgeräte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abschnitt 2.1. Laptop - Variante 1
2.1.1. Laptop - Variante 1
Abschnitt 2.2. Laptop - Variante 2
2.2.1. Laptop - Variante 2
Abschnitt 2.3. Laptop - Variante 2 - Erstkonfiguration
2.3.1 Erstkonfiguration
Abschnitt 2.4. Convertible
2.4.1. Convertible
2.4.2. Eingabegerät - Stift
2.4.3. Garantieverlängerung Convertibles- auf 3 Jahre
Abschnitt 2.5. Convertible - Erstkonfiguration
2.5.1 Erstkonfiguration
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
aufgrund der Bewilligungsfrist welche am 31.12.2021 endet und aufgrund der Zulassung von E-Angeboten verkürzen wir die Standard Angebotsfrist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.