Beschaffung und Inbetriebnahme eines Zentralen NetApp-FAS-Speichersystems mit Wartung und Pflege Referenznummer der Bekanntmachung: 5032-8014.21a05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Inbetriebnahme eines Zentralen NetApp-FAS-Speichersystems mit Wartung und Pflege
Das Polizeipräsidium Mittelfranken betreibt für seine Applikationen und Anwendungen ein zentrales NetApp-Speichersystem, welches durch ein neu zu beschaffendes NetApp-FAS-Speichersystem erweitert werden soll. Damit bleibt die Storage-Infrastruktur durchgängig einheitlich und vorhandenes Know-how kann weiterverwendet werden. Es soll ein zentrales Speichersystems, bestehend aus zwei HA-Systemen welche zu einem MetroClus-ter IP verbunden werden, beschafft werden. Der Auftrag umfasst: Bei den zu beschaffenden Produkten und Leistungen handelt es sich im Einzelnen um
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei den zu beschaffenden Produkten und Leistungen handelt es sich im Einzelnen umLieferung, Aufbau und KonfigurationHerstellung der FunktionsfähigkeitDatenmigrationInbetriebnahmeService Support Edge AdvisorNetApp Professional Services „ONTAP 9 Sicherheitskonzept >für BSI-Grundschutzanforderungen“ eines zentralen Speichersystems, bestehend aus zwei HA-Systemen welche zu einem MetroClus-ter IP verbunden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.