IT-Outsourcing Referenznummer der Bekanntmachung: IT-Outsourcing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fms-wm.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Outsourcing
Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM) ist für das Verfahren verantwortliche öffentliche Auftraggeberin im Sinne von Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung vom 01. September 2020.
Aus den zu vergebenden Rahmenvereinbarungen bezugsberechtigt sind neben der FMS-WM auch die FMS Wertmanagement Service GmbH (FMS-SG) sowie optional auch die DEPFA BANK plc und andere mit der FMS Wertmanagement AöR derzeit oder künftig verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG).
Die FMS-WM ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA).
Die FMS-WM übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe).
Die FMS-SG, eine 100% Tochter der FMS-WM, agiert als Servicedienstleister für die FMS-WM für deren Portfolio sowie der zugehörigen Refinanzierungsmittel. Die FMS-SG verfügt über Zweigniederlassungen in New York und Dublin, wobei die Zweigniederlassung in New York bis voraussichtlich Ende des Jahres 2022 geschlossen werden soll.
Eine weitere strategische Beteiligung der FMS-WM stellt die DEPFA-Bankengruppe dar. Die FMS-WM beabsichtigt, 100 % der Anteile an der DEPFA BANK plc in einem offenen, transparenten, kompetitiven und diskriminierungsfreien Auktionsverfahren zu veräußern. Die Verkaufsanzeige finden Sie unter folgendem Link: https://www.fms-wm.de/de/presse/506-verkaufsanzeige.
Derzeit ist die IT der Auftraggeberin größtenteils an einen General-Dienstleister ausgelagert. Ein zweiter Dienstleister übernimmt Teilbereiche, insbesondere die End-User-Infrastruktur der Auftraggeberin. Die Steuerungseinheit (IT Retained Organisation) zur Überwachung der erbrachten IT-Leistungen befindet sich im Wesentlichen in der Tochtergesellschaft der Auftraggeberin FMS-SG.
Das von der Auftraggeberin verwaltete Wertpapier-Portfolio wird in den kommenden Jahren weiter schrumpfen. Daher ist eine Flexibilisierung der IT-Kosten sowie der Wechsel zu einem dynamischeren und agileren IT-Betriebsmodell erforderlich.
Die FMS-WM verfolgt das Ziel einer Neuordnung der IT-Auslagerungen unter Berücksichtigung zukunftsfähiger Dienstleistungsschnitte (ggf. auch Cloud) sowie eine Reduktion und Flexibilisierung der Verwaltungsaufwände. Dazu trägt auch die weitere Vereinfachung der Applikationslandschaft bei.
Die zu vergebenden Rahmenvereinbarungen beinhalten primär Leistungen für die FMS-WM und die FMS-SG. Optional sind auch Leistungen gegenüber der DEPFA BANK plc und weiteren mit der FMS-WM nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen möglich.
Der Auftrag soll an Dienstleister vergeben werden, die die Bereitstellung, den Betrieb und die Betreuung von IT-Infrastruktur und Applikationen für den reibungslosen Geschäftsbetrieb der FMS-WM sowie der FMS-SG (und ggf. weiterer Tochter- oder Enkelgesellschaften) sicherstellen. Der Geschäftsbetrieb umfasst die Bestandsführung und Abwicklungsleistungen für das Portfolio der FMS-WM.
Die Ausschreibung stellt ein sog. Second Generation Outsourcing für die FMS-WM an ihrem einzigen Standort in München und für die FMS-SG an den Standorten Unterschleißheim und Dublin dar. Dabei wird ein sog. Multi-Provider-Ansatz verfolgt.
Die zeitliche Planung der FMS-WM sieht vor, das Vergabeverfahren bis Oktober 2021 abzuschließen. Die Verträge mit den heutigen Dienstleistern enden im Oktober 2022 bzw. Anfang November 2022. Für die Transition der Leistungen, die den Know-how-Transfer sowie den Aufbau und das Testing der durch den neuen Dienstleister zu verantwortenden Leistungsumfänge beinhaltet, steht somit ein Zeitraum von etwa einem Jahr zur Verfügung.
Die spezifischen Anforderungen sowie Rahmenbedingungen zu Los 1 - 4 sind unter Punkt II.2 aufgelistet. Weitere Informationen sind in den Bewerbungsbedingungen 00-V02 zu finden.
End User Computing (EUC)
Die Hauptorte der Ausführung werden München und Unterschleißheim in Deutschland, sowie Dublin sein.
Das Los End User Computing (EUC) umfasst Infrastrukturleistungen (Arbeitsplatz, Monitore, Computer Print, Voice), Network (LAN) sowie korrespondierende Dienstleistungen (u.a. den Betrieb einer ITSM Datenbank) an den Standorten München, Unterschleißheim und Dublin.
Der Dienstleister übernimmt spätestens im Herbst 2022 die Betriebsverantwortung nach einer Transition vom heutigen IT Generalunternehmer für die Standorte Unterschleißheim und Dublin sowie vom Bestands IT Dienstleister am Standort München.
Ziel ist der Betrieb von modernen Office und Collaboration Dienstleistungen auf Basis von Microsoft 365 Produkten sowie ggf. unter Einsatz und Management von Cloud Technologie, sofern regulatorisch möglich.
Für die Standorte München (ca. 150 Mitarbeiter), Unterschleißheim (ca. 250 Mitarbeiter), Dublin (Irland, ca. 100 Mitarbeiter) werden Arbeitsplätze technisch eingerichtet. Enthalten sind u.a. Tools, Client Windows OS (exkl. Lizenzen) und Client Software (inkl. Lizenzen), Client Hardware & Peripherie, Monitoring, Zertifikate, Antivirus, Reporting, Administration, Remote & On Site Support sowie die Ausstattung von Konferenzräumen mit Video bzw. Sprachkonferenzanlagen und die Anbindung der Endgeräte mittels LAN und WLAN. Es werden unterschiedliche Servicevarianten abgefragt.
Backend Systeme für EUC Services (File, Print, Mail etc.) sind grundsätzlich vom EUC Dienstleister beim Infrastruktur Dienstleister zu beziehen. Der EUC Dienstleister benötigt kein eigenes Rechenzentrum für die Erbringung der EUC Services. Die Verbindung der Endbenutzer zum Rechenzentrum des Infrastruktur Dienstleisters (Los 2) und somit auf die Business Applikationen oder File Shares erfolgt mittels VDI (Virtual Desktop Infrastruktur) Technologie. Auch diese ist in der Verantwortung des Auftragnehmers. Für Los 1 benötigte WAN und Rechenzentrumsleistungen sind vom EUC Dienstleister zu spezifizieren und werden über Los 2 beigestellt.
Ebenfalls von Los 1 umfasst ist die Einrichtung eines Servicedesks mit First Level Support betreffend die Leistungen unter sämtlichen Losen sowie der Betrieb eines ITSM Systems ebenfalls unter Anbindung der Leistungen unter sämtlichen Losen.
Die zu vergebenden Leistungen sowie die fachlichen Anforderungen unter dem Los 1 sind in der Leistungsbeschreibung gemäß Vordruck 00 V16 01 detailliert erläutert.
Eine nähere Beschreibung der wesentlichen Betriebsleistungsvertragsinhalte für das Los 1 befindet sich im Annex 1.2.3.1 der Unterlage 00 V02 Bewerbungsbedingungen.
Gegenwärtig befindet sich die DEPFA Bank plc mit Sitz in Dublin, Irland eine 100 % Tochter der FMS-WM in einem Verkaufsprozess. Für den Fall, dass der Verkaufsprozess scheitern sollte, würde der IT-Rahmenvertrag die Möglichkeit einräumen, die IT der DEPFA-Gruppe vor allem durch eine Erweiterung des Mengen- und Preisgerüsts unter den in Ausschreibung befindlichen IT-Rahmenvertrag zu ziehen. Für die DEPFA-Gruppe wäre ein Bezug der Leistungen unter diesen Aufträgen (einschließlich auch für DEPFA-spezifische Applikationen) voraussichtlich frühestens ab dem Jahr 2023 realistisch. Insoweit kommt bei einer Gesamtbetrachtung aller Lose ein Auftragsvolumen von insgesamt maximal rund EUR 5 Mio. netto im ersten Jahr zuzüglich einer vorgelagerten Transition in Betracht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die DEPFA-Gruppe im Falle eines nicht erfolgreichen Verkaufs voraussichtlich auf eine zügige Abwicklung der Gesellschaften ausgerichtet wäre, so dass in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Optionsziehung je Los mit deutlich geringeren Auftragsvolumina zu rechnen wäre. Derzeit hat die DEPFA-Gruppe ihre IT im Rahmen eines längerfristigen Vertrags an einen IT-Dienstleister ausgelagert. Einem Bezug der Leistungen unter den Losen 1 bis 4 durch die DEPFA-Gruppe wäre eine notwendige Transition nach entsprechendem Leistungsabruf für den jeweiligen Auftrag unter den Losen 1 bis 4 vorgelagert. Die Vergütung der gegenüber der DEPFA zu erbringenden Vertragsleistungen wird bei den Losen EUC und Infrastruktur durch das Mengengerüst abgebildet. In den beiden Applikationsclustern erfolgt die Bestimmung der Vergütung grundsätzlich auch nach den Preisgruppen der Applikationen.
Das Verhältnis des Auftragsvolumens für die DEPFA Option für die einzelnen Lose lässt sich prozentual mit dem Verhältnis der Auftragswerte pro Los zum Gesamtvolumen beschrieben in Punkt 1.2.5 Auftragswertschätzung (siehe Unterlage 00-V02 Bewerbungsbedingungen) je Tower vergleichen. Für den Fall eines erfolgreichen Verkaufsprozesses behält sich die FMS-WM vor, die vorgenannte Option noch vor Abschluss des Vergabeverfahrens aus der Rahmenvereinbarung zu streichen.
Tiefergehende Informationen bezüglich der Wertung sind in den Bewerbungsbedingungen 00-V02 zu finden (bezugnehmend auf Punkt II.2.5 der Bekanntmachung).
Infrastruktur
Die Hauptorte der Ausführung werden München und Unterschleißheim in Deutschland, sowie Dublin sein.
Los 2 umfasst die Infrastruktur-Dienstleistungen, welche als Basis für die Leistungen unter den Losen 1 sowie 3 und 4 dienen, sowie den Basisbetrieb der Bankapplikationen.
Die wesentlichen Dienstleistungen des Infrastruktur-Providers bestehen aus dem Betrieb von mindestens zwei Rechenzentren für den gespiegelten Datenhaushalt, der Bereitstellung der WAN-und RZ-LAN-Infrastruktur, der Bereitstellung von Storage- und Serverleistungen, dem Infrastruktur-Betrieb (Betriebssysteme, Middleware, Datenbanken) und dem Basisbetrieb der Business-Applikationen. Der Anwendungssupport und die Anwendungsentwicklung erfolgt durch die Dienstleister der Lose 3 und 4. Die Inbetriebnahme von Anwendungsänderungen in der Test- und Produktionsumgebung erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit den Dienstleistern der Lose 3 und 4.
Der Infrastruktur Dienstleister verzahnt seine Supportleistungen mit jenen der Dienstleister aller anderen Lose (EUC und Applikationen). Insbesondere im Bereich Applikationssupport wird eine enge Zusammenarbeit mit den Dienstleistern der Lose 3 und 4 benötigt. Zur Unterstützung des Applikationsbetriebs werden die Dienstleister für die Lose 3 und 4 daher Rufbereitschaften einrichten.
Zudem wird der Infrastruktur Dienstleister die Backend Systeme (File, Print, Mail etc.) für die End User Computing Services aus Los 1 hosten.
Die einzelnen Leistungen sind je nach Bedarf der Auftraggeberin als vollumfängliche 24x7 und bzw. oder 12x5 Services anzubieten und umfassen grundsätzlich Hardware und Software (inkl. Wartungslizenzen), Planung, Bereitstellung, Betrieb, Wartung, IMACs und Support. Die Software Lizenzen für die Businessapplikationen werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
Server, Datenbanken und Middleware etc. sind in verschiedenen (im Servicekatalog näher konkretisierten) Ausbaustufen anzubieten, um die Anforderungen unterschiedlicher Applikationen und Systeme zu erfüllen.
Zum Zeitpunkt der Transition gibt es keine vertragsgegenständlichen Leistungen, die in die Cloud ausgelagert sind. Es muss der Auftraggeberin zukünftig nach der Transition ermöglicht werden, Servicekomponenten (z.B. Server, Storage, Database) in die Cloud (Private, Public oder Hybrid) zu verlagern.
Die zu vergebenden Leistungen sowie die fachlichen Anforderungen unter dem Los 2 sind in der Leistungsbeschreibung gemäß Vordruck 00-V16-02 detailliert beschrieben.
Eine nähere Beschreibung der wesentlichen Betriebsleistungsvertragsinhalte für das Los 2 befindet sich im Annex 1.2.3.2 der Unterlage 00-V02 Bewerbungsbedingungen.
Gegenwärtig befindet sich die DEPFA Bank plc mit Sitz in Dublin, Irland eine 100 % Tochter der FMS-WM in einem Verkaufsprozess. Für den Fall, dass der Verkaufsprozess scheitern sollte, würde der IT-Rahmenvertrag die Möglichkeit einräumen, die IT der DEPFA-Gruppe vor allem durch eine Erweiterung des Mengen- und Preisgerüsts unter den in Ausschreibung befindlichen IT-Rahmenvertrag zu ziehen. Für die DEPFA-Gruppe wäre ein Bezug der Leistungen unter diesen Aufträgen (einschließlich auch für DEPFA-spezifische Applikationen) voraussichtlich frühestens ab dem Jahr 2023 realistisch. Insoweit kommt bei einer Gesamtbetrachtung aller Lose ein Auftragsvolumen von insgesamt maximal rund EUR 5 Mio. netto im ersten Jahr zuzüglich einer vorgelagerten Transition in Betracht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die DEPFA-Gruppe im Falle eines nicht erfolgreichen Verkaufs voraussichtlich auf eine zügige Abwicklung der Gesellschaften ausgerichtet wäre, so dass in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Optionsziehung je Los mit deutlich geringeren Auftragsvolumina zu rechnen wäre. Derzeit hat die DEPFA-Gruppe ihre IT im Rahmen eines längerfristigen Vertrags an einen IT-Dienstleister ausgelagert. Einem Bezug der Leistungen unter den Losen 1 bis 4 durch die DEPFA-Gruppe wäre eine notwendige Transition nach entsprechendem Leistungsabruf für den jeweiligen Auftrag unter den Losen 1 bis 4 vorgelagert. Die Vergütung der gegenüber der DEPFA zu erbringenden Vertragsleistungen wird bei den Losen EUC und Infrastruktur durch das Mengengerüst abgebildet. In den beiden Applikationsclustern erfolgt die Bestimmung der Vergütung grundsätzlich auch nach den Preisgruppen der Applikationen.
Das Verhältnis des Auftragsvolumens für die DEPFA Option für die einzelnen Lose lässt sich prozentual mit dem Verhältnis der Auftragswerte pro Los zum Gesamtvolumen beschrieben in Punkt 1.2.5 Auftragswertschätzung (siehe Unterlage 00-V02 Bewerbungsbedingungen) je Tower vergleichen. Für den Fall eines erfolgreichen Verkaufsprozesses behält sich die FMS-WM vor, die vorgenannte Option noch vor Abschluss des Vergabeverfahrens aus der Rahmenvereinbarung zu streichen.
Tiefergehende Informationen bezüglich der Wertung sind in den Bewerbungsbedingungen 00-V02 zu finden (bezugnehmend auf Punkt II.2.5 der Bekanntmachung).
IT-Applikationen Cluster 1 („Summit“)
Die Hauptorte der Ausführung werden München und Unterschleißheim in Deutschland, sowie Dublin sein.
Die Leistungen in Los 3 beinhalten die Applikationsentwicklung, den Applikationssupport sowie Consulting-Leistungen für Summit und weitere Applikationen, die im Cluster 1 gebündelt sind.
Die Transitionsphase besteht im Wesentlichen aus dem Know-how-Transfer durch den bestehenden General-Dienstleister, dem gemeinsamen Aufbau der Applikationen im Rechenzentrum des Dienstleisters von Los 2 sowie der Begleitung von Test und Abnahme der Applikationen durch die Fachbereiche der FMS-WM und FMS-SG.
Das Los 3 enthält eine Hauptapplikation (Summit) und 11 weitere Applikationen bestehend aus Standard Software und Eigenentwicklungen. Die Software Lizenzen für die Business Applikation werden durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
Die Supportleistungen umfassen Serviceintegration, Design, Build, Operate und Manage Services und setzen daher eine enge Zusammenarbeit mit dem Infrastrukturprovider (Los 2) voraus.
Die Development-Projekte für Applikationen enthalten Serviceintegration, Design, Build, Operate und Manage Services und sind als End to End-Projekte durchzuführen, das heißt als vollständige Softwareentwicklung von der Problemstellung, Analyse/Entwurf bis zur Implementierung, Test, Einführung und Wartung, entweder nach agiler oder nach der Wasserfall-Methode.
Das Consulting für Applikationen beinhaltet IT- und Business Consulting Services. Die IT Consulting Services dienen der Einführung, Wartung oder Weiterentwicklung von IT-Systemen. Die Business Consulting Services dienen der Beratung der Auftraggeberin auf fachlicher Ebene mit Bezug auf die Anwendung von IT-Systemen.
Die zu vergebenden Leistungen sowie die fachlichen Anforderungen unter dem Los 3 sind in der Leistungsbeschreibung gemäß Vordruck 00-V16-03 detailliert erläutert.
Eine nähere Beschreibung der wesentlichen Betriebsleistungsvertragsinhalte für das Los 3 befindet sich im Annex 1.2.3.3 der Unterlage 00-V02 Bewerbungsbedingungen. Des weiteren wird in dieser Unterlage auf das für die Lose 3 und 4 geplante Wettbewerbsmodell verwiesen, welches unter Ziffer 1.2.3.4 näher erläutert wird.
Gegenwärtig befindet sich die DEPFA Bank plc mit Sitz in Dublin, Irland eine 100 % Tochter der FMS-WM in einem Verkaufsprozess. Für den Fall, dass der Verkaufsprozess scheitern sollte, würde der IT-Rahmenvertrag die Möglichkeit einräumen, die IT der DEPFA-Gruppe vor allem durch eine Erweiterung des Mengen- und Preisgerüsts unter den in Ausschreibung befindlichen IT-Rahmenvertrag zu ziehen. Für die DEPFA-Gruppe wäre ein Bezug der Leistungen unter diesen Aufträgen (einschließlich auch für DEPFA-spezifische Applikationen) voraussichtlich frühestens ab dem Jahr 2023 realistisch. Insoweit kommt bei einer Gesamtbetrachtung aller Lose ein Auftragsvolumen von insgesamt maximal rund EUR 5 Mio. netto im ersten Jahr zuzüglich einer vorgelagerten Transition in Betracht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die DEPFA-Gruppe im Falle eines nicht erfolgreichen Verkaufs voraussichtlich auf eine zügige Abwicklung der Gesellschaften ausgerichtet wäre, so dass in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Optionsziehung je Los mit deutlich geringeren Auftragsvolumina zu rechnen wäre. Derzeit hat die DEPFA-Gruppe ihre IT im Rahmen eines längerfristigen Vertrags an einen IT-Dienstleister ausgelagert. Einem Bezug der Leistungen unter den Losen 1 bis 4 durch die DEPFA-Gruppe wäre eine notwendige Transition nach entsprechendem Leistungsabruf für den jeweiligen Auftrag unter den Losen 1 bis 4 vorgelagert. Die Vergütung der gegenüber der DEPFA zu erbringenden Vertragsleistungen wird bei den Losen EUC und Infrastruktur durch das Mengengerüst abgebildet. In den beiden Applikationsclustern erfolgt die Bestimmung der Vergütung grundsätzlich auch nach den Preisgruppen der Applikationen.
Das Verhältnis des Auftragsvolumens für die DEPFA Option für die einzelnen Lose lässt sich prozentual mit dem Verhältnis der Auftragswerte pro Los zum Gesamtvolumen beschrieben in Punkt 1.2.5 Auftragswertschätzung (siehe Unterlage 00-V02 Bewerbungsbedingungen) je Tower vergleichen. Für den Fall eines erfolgreichen Verkaufsprozesses behält sich die FMS-WM vor, die vorgenannte Option noch vor Abschluss des Vergabeverfahrens aus der Rahmenvereinbarung zu streichen.
Tiefergehende Informationen bezüglich der Wertung sind in den Bewerbungsbedingungen 00-V02 zu finden (bezugnehmend auf Punkt II.2.5 der Bekanntmachung).
IT-Applikationen Cluster 2 („SAP“)
Die Hauptorte der Ausführung werden München und Unterschleißheim in Deutschland, sowie Dublin sein.
Die Leistungen in Los 4 beinhalten die Applikationsentwicklung, den Applikationssupport sowie Consulting-Leistungen für SAP und weitere Applikationen, die im Cluster 2 gebündelt sind.
Die Transitionsphase besteht im Wesentlichen aus dem Know-how-Transfer durch den bestehenden General-Dienstleister, dem gemeinsamen Aufbau der Applikationen im Rechenzentrum des Dienstleisters von Los 2 sowie der Begleitung von Test und Abnahme der Applikationen durch die Fachbereiche der FMS-WM und FMS-SG.
Das Los 4 enthält eine Hauptapplikation (SAP) und 18 weitere Applikationen bestehend aus Standard Software und Eigenentwicklungen. Die Software Lizenzen für die Business Applikation werden durch die Auftraggeberin beigestellt.
Die Supportleistungen umfassen Serviceintegration, Design, Build, Operate und Manage Services und setzen daher eine enge Zusammenarbeit mit dem Infrastrukturprovider (Los 2) voraus.
Die Development-Projekte für Applikationen enthalten Serviceintegration, Design, Build, Operate und Manage Services und sind als End to End-Projekte durchzuführen, das heißt als vollständige Softwareentwicklung von der Problemstellung, Analyse/Entwurf bis zur Implementierung, Test, Einführung und Wartung, agil oder nach Wasserfall.
Das Consulting für Applikationen beinhaltet IT- und Business Consulting Services. Die IT Consulting Services dienen der Einführung, Wartung oder Weiterentwicklung von IT-Systemen. Die Business Consulting Services dienen der Beratung der Auftraggeberin auf fachlicher Ebene mit Bezug auf die Anwendung von IT-Systemen.
Die zu vergebenden Leistungen sowie die fachlichen Anforderungen unter dem Los 4 sind in der Leistungsbeschreibung gemäß Vordruck 00-V16-04 detailliert erläutert.
Eine nähere Beschreibung der wesentlichen Betriebsleistungsvertragsinhalte für das Los 4 befindet sich im Annex 1.2.3.4 der Unterlage 00-V02 Bewerbungsbedingungen. Des weiteren wird in dieser Unterlage auf das für die Lose 3 und 4 geplante Wettbewerbsmodell verwiesen, welches unter 1.2.3.4 näher erläutert wird.
Gegenwärtig befindet sich die DEPFA Bank plc mit Sitz in Dublin, Irland eine 100 % Tochter der FMS-WM in einem Verkaufsprozess. Für den Fall, dass der Verkaufsprozess scheitern sollte, würde der IT-Rahmenvertrag die Möglichkeit einräumen, die IT der DEPFA-Gruppe vor allem durch eine Erweiterung des Mengen- und Preisgerüsts unter den in Ausschreibung befindlichen IT-Rahmenvertrag zu ziehen. Für die DEPFA-Gruppe wäre ein Bezug der Leistungen unter diesen Aufträgen (einschließlich auch für DEPFA-spezifische Applikationen) voraussichtlich frühestens ab dem Jahr 2023 realistisch. Insoweit kommt bei einer Gesamtbetrachtung aller Lose ein Auftragsvolumen von insgesamt maximal rund EUR 5 Mio. netto im ersten Jahr zuzüglich einer vorgelagerten Transition in Betracht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die DEPFA-Gruppe im Falle eines nicht erfolgreichen Verkaufs voraussichtlich auf eine zügige Abwicklung der Gesellschaften ausgerichtet wäre, so dass in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Optionsziehung je Los mit deutlich geringeren Auftragsvolumina zu rechnen wäre. Derzeit hat die DEPFA-Gruppe ihre IT im Rahmen eines längerfristigen Vertrags an einen IT-Dienstleister ausgelagert. Einem Bezug der Leistungen unter den Losen 1 bis 4 durch die DEPFA-Gruppe wäre eine notwendige Transition nach entsprechendem Leistungsabruf für den jeweiligen Auftrag unter den Losen 1 bis 4 vorgelagert. Die Vergütung der gegenüber der DEPFA zu erbringenden Vertragsleistungen wird bei den Losen EUC und Infrastruktur durch das Mengengerüst abgebildet. In den beiden Applikationsclustern erfolgt die Bestimmung der Vergütung grundsätzlich auch nach den Preisgruppen der Applikationen.
Das Verhältnis des Auftragsvolumens für die DEPFA Option für die einzelnen Lose lässt sich prozentual mit dem Verhältnis der Auftragswerte pro Los zum Gesamtvolumen beschrieben in Punkt 1.2.5 Auftragswertschätzung (siehe Unterlage 00-V02 Bewerbungsbedingungen) je Tower vergleichen. Für den Fall eines erfolgreichen Verkaufsprozesses behält sich die FMS-WM vor, die vorgenannte Option noch vor Abschluss des Vergabeverfahrens aus der Rahmenvereinbarung zu streichen.
Tiefergehende Informationen bezüglich der Wertung sind in den Bewerbungsbedingungen 00-V02 zu finden (bezugnehmend auf Punkt II.2.5 der Bekanntmachung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
End User Computing (EUC)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Infrastruktur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Applikationen Cluster 1 („Summit“)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Applikationen Cluster 2 („SAP“)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der freie Download von Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform dient nur einer ersten Ansicht. Um an dem Vergabeverfahren teilnehmen zu können, muss der Bewerber registriert sein und die Teilnahme aktivieren. Nur wenn der Bewerber die Teilnahme an dem Vergabeverfahren aktiviert, wird er über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und kann Bewerberfragen zum Vergabeverfahren stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten. Das Verfahren sowie der Link zu der Homepage, auf welcher die Teilnahme aktiviert wird und die jeweiligen Vergabeunterlagen einzusehen sind, ist auf der Homepage der FMS-WM, https://www.fms-wm.de/de/ausschreibungen, veröffentlicht.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem eVergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter http://www.evergabe-online.de. Die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern für die eVergabe-Plattform (insbesondere die Nutzungsvoraussetzungen und Pflichten für Bewerber sowie die Supportzeiten) sind zu beachten. Der Bekanntmachungstext zu diesem Verfahren wird auf der Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de veröffentlicht.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ zu übermitteln. Teilnahmeanträge in schriftlicher Form per Post oder in sonstiger Form (auch wenn sie unterzeichnet sind) sind nicht zugelassen.
Nach der Absendung des Teilnahmeantrags geht dem Bewerber eine elektronische Eingangsbestätigung zu. Sollte dem Bewerber keine Eingangsbestätigung zugehen, ist mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufzunehmen oder der Antrag erneut abzugeben. Es liegt in der Verantwortung des Bewerbers darauf zu achten, dass er die jeweils aktuellste Softwarekomponente für die eVergabe-Plattform des Bundes verwendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt die Auftraggeberin mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB.