Neubau Gymnasium Röhrmoos
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]455
Fax: [gelöscht]3032
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landratsamt-dachau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gymnasium Röhrmoos
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die ganzheitliche Vergabe von Planungs-, Bau- und Betriebs- und Instandhaltungs-/Instandsetzungsleistungen für den Neubau eines 4-zügigen (Jahrgangsstufen 5 bis 7) und anschließend 3-zügigen (höhere Jahrgangsstufen) Gymnasiums im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) im Landkreis Dachau. Der auszuwählende private Partner hat ebenfalls eine anteilige Bauzwischenfinanzierung einzubinden, wobei zu vereinbarten Meilensteinen (während der Bauzeit) Abschlagzahlungen vorgesehen sind.
Röhrmoos
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung, der Bau, der Betrieb, die Instandhaltung und die Bauzwischenfinanzierung für den Neubau eines 4-zügigen (Jahrgangsstufen 5 bis 7) und anschließend 3-zügigen (höhere Jahrgangsstufen) Gymnasiums im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) im Landkreis Dachau. Das Objekt (einschließlich Außenanlagen und einem Geh-/Radweg) ist jeweils nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung Planung und Bau einschließlich ihrer Anlagen zu planen und zu errichten und nach der Leistungsbeschreibung Betrieb zu betreiben bzw. zu unterhalten. Die Betriebslaufzeit beginnt nach der Fertigstellung und mängelfreier Übergabe des Gesamtbauvorhabens und beträgt 25 Jahre. Das Gymnasium soll in der Gemeinde Röhrmoos errichtet werden. Dort hat der Landkreis ausreichende Grundstücksflächen von insgesamt 32.991 m² erworben. Derzeit geht der Landkreis von einem Bauvolumen des zu planenden Schulgebäudes mit circa 12.600 m² Bruttogrundfläche bzw. 7.800 m² Nutzfläche aus. Für die schulischen Außenanlagen und die Parkflächen wurden ca. 18.500 m² angenommen. Insgesamt soll das Gymnasium für 900 Schüler/Schülerinnen sowie ca. 65 Lehrer/Lehrinnen ausgerichtet sein. Die Bauvolumina für eine 3-fach Sporthalle, ausgewählte Freisportanlagen oder etwaige künftige Schulerweiterungen sollen gegebenenfalls später auf dem Grundstück errichtet werden, sodass hierfür Flächen vorgehalten werden müssen, die bauliche Umsetzung dessen ist allerdings nicht Teil dieses Projektes. Mit der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche soll vor diesem Hintergrund flächeneffizient & sorgsam umgegangen werden.
Der Abschluss aller baulichen Maßnahmen und der Beginn der Nutzung soll bis zum 01.08.2025 (zum Schuljahresbeginn 2025/26) erfolgen. Die Räumlichkeiten sind ferner gemäß der FLB Planen und Bauen (inkl. Anlagen) einzurichten bzw. auszustatten. Das Gebäude soll den DGNB Gold Standard sowie den KFW 55 Standard erreichen.
Interessierte Unternehmen haben ihr Interesse durch Abgabe einer Interessenbekundung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Hierfür genügt eine Mail mit Angabe des interessierten Unternehmens. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne spätere weitere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Ohne Interessenbekundung ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle dieses Staates oder der Nachweis über die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise (für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe aufgeführt). Der Nachweis darf bei Einreichung nicht älter sein als sechs Monate.
b) Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (für den vorgesehenen Projektleiter Objektplanung) oder für ausländische Bewerber den Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung.
a) Umsatz Planung (Objektplanung und TGA): Durchschnitt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Geschäftsjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet. Bei Arbeitsgemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet. (3 von 99 Punkten der Gesamtwertung).
b) Umsatz Bauen: Durchschnitt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Geschäftsjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet. Bei Arbeitsgemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet. (5 von 99 Punkten der Gesamtwertung).
c) Umsatz Betrieb FM: Durchschnitt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Geschäftsjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet. Bei Arbeitsgemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet. (3 von 99 Punkten der Gesamtwertung).
a) Unverbindliche Mitteilung eines zum Geschäftsbetrieb in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums zugelassenen Versicherungs- oder Kreditinstitutes, das für den Fall der Auftragserteilung die Finanzierung sowie eine Vertragserfüllungsbürgschaft sicherstellt (Letter of Intent bzw. LoI).
b) Nachweis über das Bestehen von Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherungen bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für die nachfolgenden Tätigkeiten/ Leistungsbereiche:
– Leistungsbereich „Objektplanung“: mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und mind. 5 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils mind. zweifach maximiert,
– Leistungsbereich „Fachplanung HLSK, MSR, ELT“: mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und mind. 5 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils mind. zweifach maximiert,
– Leistungsbereich „Bau“: mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und mind. 5 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils mind. zweifach maximiert sowie
– Leistungsbereich „Gebäudemanagement“: mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils mind. zweifach maximiert.
Mit der Interessensbestätigung / dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern.
a) Unternehmensreferenzen für Planungsleistungen im Bereich von Sanierungs- und/oder Neubau von Schulbauprojekten oder vergleichbar komplexen Bauvorhaben (d.h. z.B. Gebäude mit Besucherströmen und fachspezifischen Ausstattungsanforderungen), sofern sie den Mindestanforderungen genügen. Es werden nur Referenzen mit Projektvolumen (KG 200 - 700) i. H. v. mind. 18 Mio. EUR brutto gewertet. Die Fertigstellung der Planungsleistungen muss zwischen 01.01.2015 - 31.12.2021 erfolgt sein. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A). (25 von 99 Punkten der Gesamtwertung)
b) Unternehmensreferenzen für Bauleistungen im von Sanierungs- und/ oder Neubau von Schulbauprojekten oder vergleichbar komplexen Bauvorhaben (d.h. z.B. Gebäude mit Besucherströmen und fachspezifischen Ausstattungsanforderungen), sofern sie den Mindestanforderungen genügen. Es werden nur Referenzen mit Projektvolumen (KG 200 - 700) i. H. v. mind. 18 Mio. EUR brutto gewertet. Die Fertigstellung der Bauleistungen muss zwischen 01.01.2015 - 31.12.2021 erfolgt sein. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit a) VOB/A. (25 von 99 Punkten der Gesamtwertung)
c) Unternehmensreferenzen für Betriebs- und Instandhaltungsleistungen von Sanierungs- und/ oder Neubau von Schulbauprojekten oder vergleichbar komplexen Bauvorhaben (d.h. z.B. Gebäude mit Besucherströmen und fachspezifischen Ausstattungsanforderungen), sofern sie den Mindestanforderungen genügen. Es werden nur gleichwertige Projekte mit mind. 5.000 m² BGF zu bewirtschaftender Fläche gewertet. Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2015 erfolgt sein. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A). Es werden nur Projekte mit Dienstleistungsverträge mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren gewertet. (25 von 99 Punkten der Gesamtwertung)
d) Mitarbeiter Planung (Objektplanung und TGA): Durchschnitt aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren Vollzeitäquivalent (VZÄ). Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Kalenderjahre Mitarbeiterangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Kalenderjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet. Bei Arbeitsgemeinschaften wird die addierte durchschnittliche Mitarbeiterzahl gewertet. (5 von 99 Punkten der Gesamtwertung)
e) Mitarbeiter Bauen: Durchschnitt aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren Vollzeitäquivalent (VZÄ). Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Kalenderjahre Mitarbeiterangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Kalenderjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet. Bei Arbeitsgemeinschaften wird die addierte durchschnittliche Mitarbeiterzahl gewertet. (3 von 99 Punkten der Gesamtwertung)
f) Mitarbeiter Betrieb FM: Durchschnitt aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren Vollzeitäquivalent (VZÄ). Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Kalenderjahre Mitarbeiterangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Kalenderjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet. Bei Arbeitsgemeinschaften wird die addierte durchschnittliche Mitarbeiterzahl gewertet. (5 von 99 Punkten der Gesamtwertung)
Bewerber haben eine Mindestreferenz nachzuweisen, die die folgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:
– Sanierungs- und /oder Neubau von einem Schulprojekt.
– Der Bewerber/Bieter hat Planungs- und Bauleistungen (auch als Teil eines Konsortiums bei dem der Bewerber/Bieter entweder für die Planungsleistungen oder die Bauleistungen in dem Projekt verantwortlich ist/war) "aus einer Hand" für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht oder bringt diese.
– Fertigstellung der Planungs- und/oder Bauleistungen zwischen 01.01.2015 - 31.12.2021. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a)
VOB/A).
– Auftragsvolumen von 18 Mio. Euro brutto (KG 200-700).
– Mindestens Leistungsphase 2-5 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude (entsprechend § 34 HOAI).
a) Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
b) Abschluss des zu verhandelnden Projektvertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/