Außenanlagen (BA 2) / Sportcampus Riemerling Referenznummer der Bekanntmachung: SCR - 500.02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohenbrunn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagen (BA 2) / Sportcampus Riemerling
Neubau des Sportcampus Riemerling
Sportcampus Riemerling Georginenstraße 2 85521 Riemerling
ca. 3500 m3 Erd- und Oberbodenarbeiten
ca. 1235 m2 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung Grünflächen
ca. 13 St Laubbäume, H, mDB, StU 18-20
ca. 135 m² Pflanzfläche Sträucher, Stauden und Gräser
ca. 1100 m2 Rasenansaat / Fertigrasen
ca. 1 St Schacht Betonfertigteil DN 1000 T 2,40-2,50 m
ca. 1 St Lamellenfilteranlage DN 2500 Stahlbeton
ca. 25 m3 Rigolen System aus Kunststoffelementen PP
ca. 130 m Abwasserkanal PP DN 110-315
ca. 90 m Entwässerungsrinne NW 100-200 Kl. A15-D400 Beton
ca. 130 m Kabelschutzrohr PE AD110
ca. 60 m Winkelstützelemente (Mauerscheiben) H 80-180 cm
ca. 800 m Bordsteine Beton/Granit EF 6/25, TB 8/25, TB 10/30, B6
ca. 1710 m2 Pflasterdecke Betonpflaster 20-30/20-30 cm D 8-10 cm,
einschl. Oberbau
ca. 2180 m² Kunststoffbelag, geschüttet, 2-schichtig
ca. 130 m² Fallschutzbelag Hackschnitzel D=40cm
ca. 80 m Stahlgitterzaun H 1030 - 1430 mm, verzinkt
ca. 210 m Ballfangzaun Stahlgitter H 4000 - 6000 mm, verzinkt
ca. 4 St Zauntor, 2-flgl. Rahmenhöhe 100-140 cm,
Lichte Weite 400 cm
Versch. Ausstattung für Freianlagen und Sportplätze
Verschiedene Abbrucharbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: s. Anforderungen gem. Formblatt 124.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben gemäß § 6(3) Nr. 2 EG VOB/A zu folgenden Buchstaben zu machen: a) und b).
- Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes gem. § 48 Abs. 1, Satz 1 estG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Unternehmenshaftpflichtversicherung
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden sind zugelassen.
3 Referenzen vergleichbarer Objekte der letzten 3 Geschäftsjähre mit folgenden Angaben:
- Ansprechpartner Auftraggeber
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
- Angabe zur Art der Baumaßnahme
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
- ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden sind zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9XR9JU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.