044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 1200-02 Tischlerarbeiten BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 044
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tittling
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tittling.de
Abschnitt II: Gegenstand
044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 1200-02 Tischlerarbeiten BA2
Gewerk 1200-02 Tischlerarbeiten BA2.
Grund- und Mittelschule Tittling, Theodor-Heuss-Straße 1, 94104 Tittling
— ca. 14 St. Türblätter und Stahlblechumfassungszargen,
— ca. 3 St. T30/RS Türen mit Stahlblechumfassungszargen,
— ca. 2 St. WC-Trennwände,
— ca. 28 m Holzfensterbänke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 1200-02 Tischlerarbeiten BA2
Ort: Ruhstorf
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
Gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
Gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tittling
Postleitzahl: 94104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tittling.de/index.php/impressum