Beschaffung eines Patienten-Daten-Managementsystems (PDMS) und eines Anästhesie-Informations- und Managementsystems (AIMS)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Patienten-Daten-Managementsystems (PDMS) und eines Anästhesie-Informations- und Managementsystems (AIMS)
Beschaffung eines Patienten-Daten-Managementsystems (PDMS) und eines Anästhesie-Informations- und Managementsystems (AIMS)
Bayreuth
Beschaffung eines Patienten-Daten-Managementsystems (PDMS) und eines Anästhesie-Informations- und Managementsystems (AIMS)
Optionale Software-Lizenzen für bettseitige Arbeitsplätze.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Auftrages in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ist nicht der richtige Auftragswert. Dieser kann aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§135 Abs. 2 GWB). §135 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland