Unterstützung GeoKAT LDBV Referenznummer der Bekanntmachung: 2021TST000010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung GeoKAT LDBV
Unterstützungsleistung für die Weiterentwicklung von GeoKAT 2.0 für das LDBV
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) haben gemeinsam ein Grobkonzept für ein gemeinsames Projekt „Entwicklung eines EDV-Systems für den Katastrophenschutz“ erstellen lassen. Abgeleitet von diesem Grobkonzept wurde ein neues Auskunftssystem konzipiert, entwickelt und eingeführt. Dieses als Webanwendung konzipierte System wird in den für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen (Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen, StMI) eingesetzt und löste das bisherige Altsystem ab.
Zukünftig muss die Software des neuen Auskunftssystems GeoKAT eine erweiterte Kartenanwendung mit der Integration von Lagedarstellungen anzeigen können. Die Arbeitsstelle wird sich im LDBV der Abteilung 4 Informations- und Kommunikationstechnik befinden. Die Leistung ist nach Bedarf vor Ort zu erbringen, ein Remotezugang kann falls nötig gestellt werden.
Leistungszeitraum von Anfang 2022 bis Anfang 2024 je 220 Personentage à 8 Stunden, optionale Verlängerung um bis zu dreimal jeweils ein Jahr bis Ende 2027, also Model 2+1+1+1.
Der Auftragnehmer arbeitet als Entwickler in einem gemischten Team mit internen Entwicklern. Die fachliche Abstimmung erfolgt durch das LDBV, Referat 42.
Die entwickelten Arbeitsergebnisse (Quellcode, Beschreibungen, Zwischenergebnisse, Entscheidungen, etc.) sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber in geeigneter Weise digital zu dokumentieren, so dass eine Weiterbearbeitung und -entwicklung der Software durch den Auftraggeber möglich ist. Weitere Einzelheiten hierzu in den Vergabeunterlagen.
Erstellen Sie für den Mitarbeiter ein Mitarbeiterprofil. Weitere Einzelheiten auch hierzu in den Vergabeunterlagen.
Den Arbeitsplatz einschließlich benötigter Hard- und Software wird vom LDBV zur Verfügung gestellt, die Nutzung eigener Rechner im LDBV-Netzwerk ist nicht möglich.
München
Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Nach zweijähriger Laufzeit ist eine bis zu dreimalige, jährliche Verlängerung möglich (Model 2+1+1+1)
Laufzeitverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungs- und Leistungskriterien gem . Vergabeunterlagen
Scientology Schutzerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.