Trägerschaft für den Betrieb einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Mering über einen Zeitraum von 10 Jahren, mit Verlängerungsoption
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mering
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86415
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mering.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft für den Betrieb einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Mering über einen Zeitraum von 10 Jahren, mit Verlängerungsoption
Aufgrund der wachsenden Betreuungsquote wird im Markt Mering von Seiten der Gemeinde eine neue 7-gruppige Kindertagesstätte (3 Kindergartengruppen, 4 Kinderkrippengruppen) am Mühlanger errichtet. Die Trägerschaft soll extern vergeben werden.
Mering
Gegenstand des Auftrags ist die Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb der Kindertagestätte, Am Mühlanger, in Mering.
Die Kindertagesstätte umfasst 7 Gruppen für die Kinder im Alter von 1 Jahren bis zur Einschulung.
Davon sind drei Gruppen vorgesehen für die Betreuung von je 25 Kindern im Alter von über 3 Jahren (Ü3) und vier Gruppen mit je 12-15 Kindern für die Kinder im Alter unter 3 Jahren (U3). Ein gewisser Anteil an Inklusionskindern ist dabei zu erwarten.
Die buchbaren Betreuungszeiten sind aufgrund der erwarteten hohen Anzahl an "Pendler-Kindern" auf bis zu 11 Stunden am Tag vorzusehen.
Die Öffnungszeiten der Einrichtung sollen sich von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr erstrecken. Für diesen Zeitraum ist eine pädagogische Betreuung der Kinder vorzuhalten.
Der zukünftige Träger ist auch verantwortlich für die Essensverpflegung mittels eines Caterers. Hierbei ist eine Frischproduktquote von 20% und ein geforderter Bioanteil von 10% in den ersten beiden Jahren bzw. von 20% in den weiteren Jahren sicherzustellen.
Im Vertrag werden u.a. folgende Aspekte vorgesehen:
- Verlängerungsklausel
- Die Übernahme des jährlichen Defizits durch die Gemeinde wird auf max. 80 % des Defizits gedeckelt.
- Die Betreuungsgebühren, die von den Eltern zu entrichten sind, müssen mindestens der Höhe der Gebühren der gemeindlichen Kitas entsprechen.
- Die Gemeinde stellt dem Träger die Kita-Räume miet- und betriebskostenfrei zur Verfügung, der Träger muss aber kleinere Schönheitsreparaturen und Malerarbeiten selbst erbringen (entsprechend § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung in Anlehnung an einen Wohnungsmietvertrag).
- Den Bau und die Instandhaltungskosten für die Kita übernimmt die Gemeinde.
- Der Träger übernimmt die Kosten für Reinigung und Personal, Spiel- und Bastelmaterial.
Um einen hinreichenden Qualitätsstandard sicherzustellen, werden (im Verhandlungsverfahren) nur solche Angebote in die Wertung eingestellt, die mindestens 60% der maximalen qualitativen Punkte bei den Zuschlagskriterien A bis C, d.h. mind. 360 der 600 Punkte, erreichen.
Die Ausschreibung der Trägerschaft erfolgt zu einem frühen Zeitpunkt, da der zukünftige Träger hinsichtlich seines pädagogischen Konzeptes die Möglichkeit zur Einwirkung auf die Planung der Kita haben soll. Die Inbetriebnahme und der Beginn der Trägerschaft für die Kita ist für 01.09.2024 vorgesehen.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung:
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Der Vertrag wird zunächst über einen Zeitraum von 10 Jahren geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt,
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben, sofern sich der Bewerber ihre Eignung leihen will (§ 47 VgV).
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
h) Vorlage eines aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszugs. Sollte im Land des Geschäftssitzes keine Registerpflicht bestehen, ist die Gesellschafts-/Organisationsform zu benennen und die Eigentums- und Beteiligungsstrukturen zu erläutern.
Nachweis: Ein Registerauszug, der nicht älter als sechs Monate ist, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Dieser muss der Bewerbung beiliegen. Bei gemeinnützigen Bewerbern entfällt diese Nachweispflicht.
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a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung: ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild "Trägerschaft Kindertageseinrichtung" .
Nachweis: Eigenerklärung im Teilnahmeantrag
b) Nachweis einer Versicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV.
Nachweis einer Versicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Haftpflichtschäden (Personen- und Sachschäden) und mind. [Betrag gelöscht] EUR für Haftpflichtschäden (Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss einrichtungsbezogen mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall einrichtungsbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Elementar-, Personen- und Sach-, Vermögens- und Unfallschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass die genannten Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Versicherungsleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bzgl. der Unfallversicherung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Unfallversicherungsträgers (BG, Bay. GUVV) vorzulegen.
Der Versicherungsnachweis und die Unbedenklichkeitsbescheinigung dürfen nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und müssen der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn zumindest ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit den vollen geforderten Deckungssummen aufweist.
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a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der pädagogischen, festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) (≥ 35 Wochenstunden) und über die Anzahl der verwaltungstechnischen, festangestellten Mitarbeiter (≥ 20 Wochenstunden) in den letzten drei abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 15 pädagog. festangestellten Vollzeit-MA. Der dauerhafte Einsatz von Zeitarbeitskräften ist berücksichtigungsfähig. Freie Mitarbeiter werden als pädagogisches Personal nicht akzeptiert.
Die weitere Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 verwaltungstechnischen, festangestellten Mitarbeitern (≥ 20 Wochenstunden). Freie Mitarbeiter werden als verwaltungstechnisches Personal nicht akzeptiert.
Nachweis: Eigenerklärung im Teilnahmeantrag (Angabe von Name/Kürzel u. Qualifikation der gemäß Mindestanzahl geforderten Mitarbeiter)
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation der pädagog. Leitung des Kita-Trägers gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der pädagog. Leitung des Kita-Trägers mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Erzieher/in“ oder "Sozialpädage/in" oder gleichwertig gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen.
Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Erzieher/in“ oder "Sozialpädage/in" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung der pädagogischen Leitung des Kita-Trägers [hierbei muss es sich um dieselbe Person handlen wie unter b)] im Leistungsbild "Kinderbetreuung/Kindertageseinrichtung" ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mind.anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung der pädagogischen Leitung des Kita-Trägers im Leistungsbild "Kinderbetreuung/Kindertageseinrichtung".
Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 3 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen für die Wertbarkeit der einzelnen Referenz:
- Bei der eingereichten Referenz handelt es sich um die Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung
- Der Betrieb der Einrichtung durch diese Trägerschaft muss mindestens seit dem 01.09.2017 erfolgen und in einem gültigen Vertragsverhältnis derzeit weiter bestehen.
Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
- Bezeichnung d. beauftragten Trägers bzw. ggf. der ARGE,
- ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
- ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UnterAN,
- Projektbezeichnung/-beschreibung
- AG mit akt. Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
- Anzahl der Gruppen (Ref. 1 Kinderkrippe: max. Punktzahl bei >= 3 Gruppen, Ref 2 Kindergarten: max. Punktzahl bei >= 3 Gruppen, Ref. 3 Krippe und/oder Kiga: max. Punktzahl bei >= 5 Gruppen)
- Vorliegen eines pädagog. Konzepts (Konzept ist als Nachweis beizulegen)
- integrative Einrichtung nach Art. 2 (3) BayKiBiG
- Projektdarstellung zur Erläuterung der Trägerschaft, max. 2 DIN A4 / 1 DIN A3 Seite, zzgl. Seiten für Nachweis d. pädag. Konzeptes, zur textlichen Beschreibung der Einrichtung (Art und Anzahl der Gruppen, Anzahl und Alter der Kinder, Personalschlüssel, pädagogisches Konzept, Verpflegungskonzept etc) inkl. Foto der Einrichtung)
Zusatzpunkte (werden je Unterkategorie nur 1x vergeben, es genügt, wenn die Unterkategorie bei einer Referenz erfüllt ist) für:
- Verpflegung durch einen externen Cateringbetrieb
- langjährige Trägerschaft (Betrieb der Einrichtung mindestens seit dem 01.09.2011)
- lange Buchungszeiten (max. Punktzahl bei >= 10 Std./Tag an mind. 4 Tagen/Woche)
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der AG behält sich auch vor Unterlagen nachzufordern, aber es besteht kein Anspruch auf Nachforderung.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
- der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
- der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland