Ausschreibung Unterhaltsreinigung inklusiv OP-Reinigung und Bettenaufbereitung Referenznummer der Bekanntmachung: 2144/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Unterhaltsreinigung inklusiv OP-Reinigung und Bettenaufbereitung
Unterhaltsreinigung inklusive OP-Reinigung und Bettenaufbereitung
München Klinik Harlaching Sanatoriumsplatz 2 81545 München
Die München Klinik beabsichtigt die Vergabe der OP- und Unterhaltsreinigung im Klinikum Harlaching beginnend ab dem 01.05.2022 an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Die München Klinik gGmbH ist Deutschlands zweitgrößter kommunaler Krankenhausverbund - mit über 7.000 Beschäftigten, rund 3.300 Betten und vier Häusern der Maximalversorgung. Mit den Kliniken in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing und Thalkirchner Straße bietet die München Klinik eine umfassende Versorgung auf höchstem medizinischem und pflegerischem Niveau. Die Arbeit ist geprägt von der engen Zusammenarbeit mit den Münchner Universitäten. Jährlich lassen sich im Durchschnitt rund 135.000 Menschen stationär behandeln - aus München und aus der Region. In der Notfallmedizin ist die München Klinik die Nr. 1 der Region. Über 40 Prozent aller Notfälle der Landeshauptstadt werden in den vier Notfallzentren aufgenommen.
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Die gegenständlichen Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung und ihrer Anlagen (Anlage 01 zu diesen Vergabeunterlagen) niedergeschrieben. Die Unterlagen sind verpflichtender Leistungsbestandteil, insbesondere hinsichtlich der darin dargestellten Flächenmaße, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsgruppen/-klassen. Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber in Anlage A5 Richtwerte für die Flächenreinigung (Vollreinigung) vorgegeben hat. Werden diese unter- bzw. überschritten, behält sich die Vergabestelle den Ausschluss des Angebotes nach vorheriger unergiebiger Aufklärung vor. Der Bieter schuldet nicht lediglich die bloße Erbringung von Reinigungsleistungen, sondern vielmehr den Erfolg seiner Reinigungsbemühungen. Er hat unabhängig von der Intensität und Dauer der Reinigungsleistungen alle Bereiche und Elemente so zu reinigen, dass der vertraglich vereinbarte Reinigungszustand erreicht wird.
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Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag endet am 30.04.2024 mit der Nachtschicht morgens um 06:00 Uhr, sofern der Auftraggeber nicht von seiner Verlängerungsoption (1x um 12 Monate) Gebrauch macht. Der Auftraggeber hat entsprechend das einseitige Recht, die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt ein, wenn der Auftraggeber bis 6 Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN keine Kündigung ausübt. Der Vertrag kann bis maximal 30.04.2025 verlängert werden. Zu diesem Zeitpunkt endet er automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung).
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV),
mit Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate.
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2) Meisterbrief Gebäudereinigerhandwerk bzw. vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem das Unternehmen ansässig ist.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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3) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. §
45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen jeweils mindestens 2 Million Euro betragen haben.
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4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Im Einzelnen: (2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme)
- Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Allmählichkeitsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Obhut- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Schlüsselrisiko [Betrag gelöscht] Euro
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5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 3 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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6) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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3) Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen jeweils mindestens 2 Million Euro betragen haben.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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7) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen
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Mindestanforderung: mindestens 3 (in Worten drei) vergleichbare Referenzen. Die Vergleichbarkeit wir durch Anlage 01 - Vorwort LV Einleitung definiert.
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8) Eigenerklärung einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbare Unterlagen, die die Einhaltung der dort definierten Anforderungen belegt.
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9) Nachweis über das Vorhandensein eines EDV-gestützten QM-Systems zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch Eigenerklärung des Bieters.
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10) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
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11) Nachweis über im Unternehmen beschäftigte Hygienefachkräfte und Desinfektoren in Form einer namentlichen Auflistung der zur Leistungserbringung einzusetzenden Hygienefachkräfte und Desinfektoren sowie der Vorlage einer Kopie der Qualifikationsurkunde der aufgelisteten Hygienefachkräfte und Desinfektoren.
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a) Mindestanforderung zu Nr. 11: Mindestens 1 (in Worten eine) Hygienefachkraft und 1 Desinfektor
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b) Mindestanforderung: Der/die Objektleiter/in muss mindestens über eine Qualifikation als Gebäudereinigergeselle oder Fachwirt für Reinigungs- und Hygienetechnik bzw. hierzu vergleichbare fachliche Qualifikation verfügen.
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c) Mindestanforderung: Der/die Objektleiter/in muss mindestens über eine zusätzliche Qualifizierung zum Desinfektor verfügen.
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d) Mindestanforderung: Der/die Objektleiter/in muss mindestens über eine fünfjährige Erfahrung in einer vergleichbaren Tätigkeit verfügen.
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12) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV)
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13) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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13 A) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
7) Mindestanforderung: mindestens 3 (in Worten drei) vergleichbare Referenzen. Die Vergleichbarkeit wir durch Anlage 01 - Vorwort LV Einleitung definiert.
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11)
a) Mindestanforderung zu Nr. 11: Mindestens 1 (in Worten eine) Hygienefachkraft und 1 Desinfektor
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b) Mindestanforderung: Der/die Objektleiter/in muss mindestens über eine Qualifikation als Gebäudereinigergeselle oder Fachwirt für Reinigungs- und Hygienetechnik bzw. hierzu vergleichbare fachliche Qualifikation verfügen.
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c) Mindestanforderung: Der/die Objektleiter/in muss mindestens über eine zusätzliche Qualifizierung zum Desinfektor verfügen.
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d) Mindestanforderung: Der/die Objektleiter/in muss mindestens über eine fünfjährige Erfahrung in einer vergleichbaren Tätigkeit verfügen.
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14) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
16) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
17) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
18) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend)
19) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
20) Scientology-Schutzerklärung
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5R9JL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
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3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]