Sicherheitsdienst Asylbewerberunterkunft 89231 Neu-Ulm, Reuttier Str. 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 51-21-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst Asylbewerberunterkunft 89231 Neu-Ulm, Reuttier Str. 3
Überwachungs- und Sicherheitsdienst für die Unterkunft für Asylbewerber des Landkreises Neu-Ulm in 89231 Neu-Ulm, Reuttier Str. 3; Übernahme des stationären Bewachungs- und Sicherheitsdiensts für das Objekt gemäß den Regelungen der Leistungsbeschreibung
Das LRA Neu-Ulm schreibt den Überwachungs- und Sicherheitsdienst für die Unterkunft für ca. 100 Asylbewerber des Landkreises Neu-Ulm in 89231 Neu-Ulm, Reuttier Str. 3 aus. Der stationäre Bewachungs- und Sicherheitsdiensts für das Objekt umfasst insbesondere den Objektschutzdienst, Alarmdienst und Brandschutz an 24 Stunden an 7 Tagen/Woche einschließlich einer Zufahrts- und Zugangskontrolle.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsunterlagen bestehend aus dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer ordentlich kündigt.
Der Auftraggeber kann nach Maßgabe des § 2 VOL/B Änderungen der Beschaffenheit der Leistung verlangen. Sein Recht zur Anordnung von Leistungsänderung umfasst insbesondere eine Anpassung des Personalschlüssels aus der Leistungsbeschreibung, die aufgrund der Belegung der Einrichtungen, aufgrund von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder einer konkreten Gefährdungslage notwendig wird.
Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist wegen objektiver Dringlichkeit aufgrund des nahenden Vertragsbeginns am 01.01.2022 und um eine hinreichende Vorlaufzeit zwischen Zuschlagserteilung und Leistungsbeginn zu gewährleisten, auf bis zu 15 Kalendertage nach Absendung der Auftragsbekanntmachung zu verkürzen (§ 15 Abs. 3 VgV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Handelsregistereintragung.
2) Nachweis der gewerberechtlichen Voraussetzungen des Bewachungsunternehmers für die Ausführung der ausgeschriebenen Überwachungsleistungen, insb. Erlaubnis des Unternehmers für Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO. Die Erlaubnis nach § 34a GewO muss ununterbrochen seit zwei Jahren bestehen.
1) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 1240 EU).
2) Eigenerklärung Scientology (Formblatt L 1 Scientology).
3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen
mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal) von 5.000.000,- EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die Einzelheiten der Mindestanforderung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
4) Nachweis der gewerberechtlichen Voraussetzungen des Bewachungsunternehmers für die Ausführung der ausgeschriebenen Überwachungsleistungen, insb. Erlaubnis des Unternehmers für Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO. Die Erlaubnis nach § 34a GewO muss ununterbrochen seit zwei Jahren bestehen.
5) Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person).
Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
Alternativ lässt der Auftraggeber eine Eigenerklärung genügen, dass keine im Gewerbezentralregister eintragungspflichtigen Entscheidungen und Urteile iSd § 149 Abs. 2 GewO vorliegen.
6) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen). Alternativ lässt der Auftraggeber eine Eigenerklärung genügen, dass alle Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung regelmäßig abgeführt werden.
7) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - nicht älter als 6 Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen). Alternativ lässt der Auftraggeber eine Eigenerklärung genügen, dass alle Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung regelmäßig abgeführt werden.
8) Durchschnittlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bewachungsdienstleistungen) in den abgelaufenen drei Kalenderjahren 2018 bis 2020 von durchschnittlich 1.500.000,- EUR p.a.
s.o.
1) Mindestens drei vergleichbaren Referenzen. Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber aufgrund der besonderen Anforderungen eines Sicherheitsdienstes für Flüchtlingseinrichtungen auf nachfolgenden Mindestanforderungen ab. Die Tätigkeit muss im Referenzzeitraum der letzten drei Jahren (Oktober 2018 bis Oktober 2021) für einen Referenzzeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht worden sein.
Die Bieter sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu drei Referenzen einreichen (vgl. Formblatt L 2 Eigenerklärung Referenz).
Bietergemeinschaften werden wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bietergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
Für die Vergleichbarkeit einer Referenz stellt der Auftraggeber auf folgende Mindestanforderungen ab:
a) Referenz umfasst Bewachungsleistung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen (mind. 80 untergebrachte Personen).
b) Referenz umfasst Bewachungs- und Sicherheitsdienst an 365 Tagen/Jahr und 24 h/Tag.
c) Referenz umfasst Laufzeit von mind. 12 Monaten.
d) Referenz wurde auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß durchgeführt. Der Auftragnehmer wurde nicht zur Leistungserbringung angehalten und es wurde keine Kündigung angedroht (Eigenerklärung des Bieters).
2) Maßnahmen der Qualitätssicherung.
a) Unternehmen ist nach DIN ISO 9001:2015, DIN ISO 9001:2008 oder gleichwertig zertifiziert.
b) Unternehmen ist für Sicherheitsdienstleistungen nach DIN 77200-1 oder gleichwertig zertifiziert.
s.o.
Erlaubnis des Unternehmers für Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO. Die Erlaubnis nach § 34a GewO muss ununterbrochen seit zwei Jahren bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist wegen objektiver Dringlichkeit aufgrund des nahenden Vertragsbeginns am 01.01.2022 und um eine hinreichende Vorlaufzeit zwischen Zuschlagserteilung und Leistungsbeginn zu gewährleisten, auf bis zu 15 Kalendertage nach Absendung der Auftragsbekanntmachung zu verkürzen (§ 15 Abs. 3 VgV).
Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist wegen objektiver Dringlichkeit aufgrund des nahenden Vertragsbeginns am 01.01.2022 und um eine hinreichende Vorlaufzeit zwischen Zuschlagserteilung und Leistungsbeginn zu gewährleisten, auf bis zu 15 Kalendertage nach Absendung der Auftragsbekanntmachung zu verkürzen (§ 15 Abs. 3 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8