Gebäudeinnen- und Glasreinigung der Justizgebäude in Rosenheim und Bad Aibling Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000383
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/rosenheim/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeinnen- und Glasreinigung der Justizgebäude in Rosenheim und Bad Aibling
Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
In der Glasreinigung ist auch das Reinigen von Stock und Rahmen beinhaltet. Die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung.
Zu reinigende Bodenfläche Bismarckstraße: 3.886,27 m².
Zu reinigende Glasfläche Bismarckstraße: 1.151,28 m².
Zu reinigende Bodenfläche Rathausstraße: 1.052,26 m².
Zu reinigende Glasfläche Rathausstraße: 144,84 m².
Zu reinigende Bodenfläche Kufsteiner Straße: 1.542,59 m².
Zu reinigende Glasfläche Kufsteiner Straße: 322,37 m².
Zu reinigende Bodenfläche Bad Aibling: 1.273,45 m².
Zu reinigende Glasfläche Bad Aibling: 400,97 m².
Zu reinigende Bodenfläche Aventinstraße: 1.554,16 m².
Zu reinigende Glasfläche Aventinstraße: 290,47 m².
Zu reinigende Bodenfläche Hechtseestraße: 592,96 m².
Zu reinigende Glasfläche Hechtseestraße: 154,42 m².
Innenreinigung
Rosenheim
Innenreinigung für die Gebäude Bismarckstr. 1, Rathausstr. 32, Kufsteiner Straße 32, Aventinstr. 2, Hechtseestr. 5 in Rosenheim und Hofberg 5 in Bad Aibling
Bismarckstr. 1 Rosenheim - Die farbigen Hängeleuchten auf den Fluren sind mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen. Hierfür sind alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Glasreinigung
Rosenheim
Glasreinigung für die Gebäude Bismarckstr. 1, Rathausstr. 32, Kufsteiner Straße 32, Aventinstr. 2, Hechtseestr. 5 in Rosenheim und Hofberg 5 in Bad Aibling
Bismarckstr. 1 Rosenheim - Die Außenglasflächen des Aufzugsschachtes incl. Rahmen und die Innenflächen des Aufzugs sind gründlich und schonend mit geeignetem Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte zu reinigen. Hierfür sind alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Geben Sie das Geschäftszeichen und das Amtsgericht (Registergericht) an, bei dem Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wurde. Amtsgericht … HRA Nr. … HRB Nr. …
b. Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend §123 GWB?
a. Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren für den Bereich der Gebäudereinigung.
b. Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Gebäudereinigung? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w.o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren?
c. Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend §123 GWB?
d. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
a. Unter Anlagen im Angebotsassistenten befindet sich das Formular "Referenzen". Bitte legen Sie nachprüfbare Referenzen Ihres Unternehmens, welche mit der Art und dem Umfang des Leistungsgegenstands (Gebäudereinigung) vergleichbar sind, bei. Bei der Bewertung der Referenzen werden die Vergleichbarkeit, der Umfang der Leistung, sowie eine erfolgreiche Leistungserbringung Berücksichtigung finden.
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere die Aussagen zur Leistungserbringung beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren.
b. Der Bieter erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, dass er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt und dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. Der Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
c. Sofern Sie für das Gewerbe der Gebäudereinigung präqualifiziert sind, geben Sie hier bitte Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.