WFGD-Software 2_0 Upgrade Referenznummer der Bekanntmachung: LBD21-73-F-354
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811335517
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lbd.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
WFGD-Software 2_0 Upgrade
Weiterentwicklung der bisherigen Webbasierten Fahrzeug- und Geräte-Datei WFGD neu Software zu WFGD 2.0 Upgrade
Weiterentwicklung der bisherigen Webbasierten Fahrzeug- und Geräte-Date WFGD neu Software zu WFGD 2.0 Upgrade
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Leistungen sind nach lit. b) u. lit. c) zu § 14 Abs. 4 Nr. 2 VGV durch Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die Fa. EDV-Beratung Nüssler GmbH (EBN), Wiesbaden, zu vergeben. Die nachfolgend dargestellten Gründe erfüllen die Voraussetzungen dafür. EBN hat die Software der Webbasierten Fahrzeug- und Geräte –Datei WFGD entwickelt, individuell auf IT-System der Staatsbauverwaltung konzeptioniert, auf Anforderungen des bayerischen Straßenbetriebsdienstes angepasst. WFGD ist komplexe Fahrzeug- und Gerätedatei, mit Fachprogrammen verknüpft, Weiterentwicklung erfordert hohe Fachkompetenz, vertiefte Kenntnis von und spezielle Planungs-Erfahrung mit diesem individuellen System esl. technischer Strukturen (System- u. Softwarearchitektur esl. Quellcode). Kenntnis u. Erfahrung hat aufgrund der vorgenannten Softwareentwicklung ausschließl. EBN. Wegen besonderer Spezifikation an die Verfügbarkeit der Software können aus fachtech. Sicht Weiterentwicklungen ohne qualitative Einbußen ausschließl. von EBN durchgeführt werden. Wechsel des Auftragnehmers ist für den Auftraggeber mit unannehmbar großen Risiken bezüglich der betrieblich erforderlichen dauerhaften und uneingeschränkten Verfügbarkeit des Software-Programms verbunden und würde mit hoher Wahrscheinlichkeit die Funktionsfähigkeit des Systems derart beeinflussen, dass Datenkonsistenz insgesamt und damit auch Validität und Integrität der zu dokumentierenden Fahrzeug und Gerätedaten sowie Datenweitergabe in Leistungs- und Lohnabrechnungs-programme des Betriebsdienstes gefährdet ist. Das Upgrade der WFGD zur WFGD_2.0 weist die zuvor dargestellten Besonderheiten auf, die nur von der Fa. EBN geleistet werden können, isb. das o. g. Know-How, die vollumfängliche Kenntnis der eingesetzten Software aufgrund der speziellen Entwicklungserfahrungen sowie die Rechte der anzupassenden Software betreffend. Wechsel des Auftragnehmers würde zu Verfügbarkeits- und Knowhow-Verlusten, Kompatibilitätsproblemen, zu unkalkulierbarem und risikobehafteten Umstellungsaufwand führen, welche mit den Anforderungen für Betrieb u. Anwendung der WFGD nicht vereinbar sind. Ferner können durch die Beauftragung von Fa. EBN Fehlfunktionen abgewendet u. zwingend notwendiger störungsfreier Betrieb gewährleistet werden. Der mit der Beschaffung verfolgte Zweck kann mangels vernünftiger Alternative oder Ersatzlösung somit nicht anderweitig erreicht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WFGD-Software 2_0 Upgrade
Nationale Identifikationsnummer: 40 232 10218
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ebnwiesbaden.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91611
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse: https://www.lbd.bayern.de