Fachplanung TA - HKLS und GA Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0259
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung TA - HKLS und GA
Am Standort Weihenstephan soll für die Technische Universität München ein Forschungszentrum für integrierte Infektionsprävention (ZIP) errichtet werden. Der Neubau mit einer Nutzfläche NUF (R) 1 - 6 von 2.465 m2 umfasst neben Laborbereichen der Kategorien S2 (900 m2) und L3 (72 m2) auch Büro- und Kommunikationsflächen sowie die dafür notwendigen Nebenräume, Technik- und Verkehrsflächen.
Freising
Am Standort Weihenstephan soll für die Technische Universität München ein Forschungszentrum für integrierte Infektionsprävention (ZIP) errichtet werden. Der Neubau mit einer Nutzfläche NUF (R) 1 - 6 von 2.465 m2 umfasst neben Laborbereichen der Kategorien S2 (900 m2) und L3 (72 m2) auch Büro- und Kommunikationsflächen sowie die dafür notwendigen Nebenräume, Technik- und Verkehrsflächen.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5,
— Stufe 4: Leistungsphasen 6-7,
— Stufe 5: Leistungsphasen 8.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]