Nichtoffener städtebaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.memmingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://arc-gruen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener städtebaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Das Quartier zwischen Bahnhofstraße, Maximilianstraße, Heidengasse und Kalchstraße liegt am östlichen Rand der historischen Altstadt Memmingens und ist auf lange Sicht die einzig größere zusammenhängende Entwicklungsfläche (ca. 7.000 m²) in diesem Bereich. Für das Quartier soll ein städtebauliches Gesamtkonzept einschließlich des umgebenden Straßenraumes erstellt werden. Funktionale wie städtebauliche Verknüpfungen in die angrenzenden Bereiche, insbesondere Richtung Bahnhofstraße, MeWo-Kunsthalle und Bahnhofsvorplatz sind von großer Bedeutung. Das Plangebiet liegt innerhalb des denkmalgeschützten Ensemblebereiches der Memminger Altstadt. Der Bereich bildet den östlichen Abschluss des zentralen innerstädtischen Versorgungsbereiches, mit seiner Haupteinkaufsachse Kramerstraße (Fußgängerzone), ca. 300 m westlich und den beiden wichtigen Fortführungen Richtung Osten/ Bahnhof mit der Kalchstraße und der Maximillanstraße. Die Maximilianstraße bildet dabei die Anknüpfung der Altstadt an den Bahnhof, die Kalchstraße die direkte Verbindung für Fußgänger und Radfahrer in den östlich der Bahnlinie liegenden Stadtteil Memmingen-Ost. Nach Abschluss des RPW-Wettbewerbes werden die Preisträger in einer Mehrfachbeauftragung mit der Vertiefung des hochbaulichen Konzeptes beauftragt. Hierfür wird eine Honorar von 33.000,00 € (netto) je Entwurf zur Verfügung gestellt. Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Teilnehmer mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen eines städtebaulichen Rahmenplans gem. Merkblatt 51 AKBW 2014 mit den Leistungsphasen 1-3 sowie den Leistungen zur Erstellung des anschließenden Bebauungs- und Grünordnungsplans (§§ 21 und 29 HOAI, Leistungsphasen 1-3) beauftragen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 20 Teilnehmern (davon neun gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
Der Wettbewerb richtet sich an Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen oder Stadtplaner:innen. Landschaftsarchitekt:innen sind als Mitverfasser*in in Bewerbergemeinschaft mit Architekt:innen oder Stadtplaner:innen zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
11 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Die Auswahl der 11 Teilnehmer (zusätzlich zu den neun gesetzten Teilnehmern) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin. Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los.
Darüber hinaus werden Nachrücker entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.
a) Teilnahmebedingungen:
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 25.11.2021, 24.00 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.aumass.de. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
- Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 (2) VgV
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 GWB vorliegen und ggf. Angabe von Ausschlussgründen gem. § 125 GWB (Selbstreinigung)
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen
- Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers
- 2 Referenzprojekte
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung der bevollmächtigten vertretungsberechtigten Mitglieder erforderlich."
Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz müssen zwei mit dem vorliegenden Projekt „Neuordnung des Quartiers
Rosenviertel“ hinsichtlich der Komplexität vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Weitere als die geforderten Unterlagen wie z. B. Bürobroschüren o. ä. werden nicht berücksichtigt.
Die Referenzen können auch Projekte sein, die die Bewerber als Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben.
In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die eigenständige Projektleitung einzureichen.
Einzureichen sind zwei realisierte Projekte vergleichbarer Komplexität:
- davon mindestens ein Projekt mit einer innerörtlichen städtebaulichen Neuordnung
- Fertigstellung (Lph 3 gem. Teil 2 HOAI -Flächenplanung) abgeschlossen) im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2020
- min. Honorarzone II gemäß Teil 2 HOAI
- Darstellung mit min. einem Foto des fertiggestellten Projekts zum Nachweis der Realisierung. Das Foto sollte den städtebaulichen Kontext verdeutlichen.
Architek:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Stadtplaner:innen
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassung der Arbeiten:
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die:
- termingemäß eingegangen sind.
- den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens:
Es werden keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 gemacht.
Beurteilungskriterien:
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):
- Städtebauliche Einbindung und gestalterische Qualität
- Nutzungsqualität und Atmosphäre
- Nutzungsvielfalt und Vereinbarkeit der Nutzungen
- Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes
- Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltigkeit des städtebaulichen Entwurfs
Die Auflistung ist nicht abschließend.
Es wird eine Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bereitgestellt. Die Wettbewerbssumme wird als gleichrangige Preisgruppe auf drei Arbeiten und Anerkennungen verteilt: wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:
3 Preise á 15.000,00 € (netto): 45.000,00 € (netto)
Anerkennungen: 5.000,00 € (netto)
Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des RPW-Wettbewerbes werden die Preisträger in einer Mehrfachbeauftragung mit der Vertiefung des hochbaulichen
Konzeptes beauftragt. Hierfür wird eine Honorar von 33.000,00 € (netto) je Entwurf zur Verfügung gestellt. Die ausgewählten Wettbewerbsbeiträge werden im Rahmen eines Kolloquiums den Bürger/innen sowie den politischen Vertretern vorgestellt. Im Rahmen einer online-Beteiligung können für einen begrenzten Zeitraum weitere Anregungen eingebracht werden. Fragen und Antworten an die Planungsbüros werden dokumentiert und fließen in die Mehrfachbeauftragung ein. Die anstehenden Realisierungsmaßnahmen der Bebauung beziehen sich auf den engeren Bereich des Rosenviertels, Maßnahmen im weiteren Umfeld (z.B. Bahnhofstr. und Bahnhofsplatzbereiche) fließen in die anschließende Bauleitplanung ein. Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Teilnehmer mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen eines städtebaulichen Rahmenplans gem. Merkblatt 51 AKBW 2014 mit den Leistungsphasen 1-3 sowie den Leistungen zur Erstellung des anschließenden Bebauungs- und Grünordnungsplans (§§ 21 und 29 HOAI, Leistungsphasen 1-3) beauftragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.