MaKo 2022 - Weiterentwicklung Netzzugangsbedingung Strom Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-210823-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
MaKo 2022 - Weiterentwicklung Netzzugangsbedingung Strom
MaKo 2022 - Weiterentwicklung Netzzugangsbedingung Strom (Technische Konzeption, Entwicklung, Dokumentation und Betrieb)
Preisblätter 1-3 und Abrechnung NB (inkl. Rechnungseingang LF)
Die Stadtwerke München GmbH (im Folgenden kurz „SWM“ genannt) agiert in der deutschen Versorgungsindustrie unter anderem als Netzbetreiber (NB), Messstellenbetreiber (MSB), Smart-Meter Gateway Administrator (GWA) und Lieferant (LF). Hierzu betreibt SWM eine größere Anzahl an IT-Systeme für die verschiedenen Energiemarktrollen.
Im Rahmen des SWM-Projekts „MaKo 2022“ werden die Datenformat- und Prozessanpassungen auf Basis des Beschlusses BK6-20-160 mit Gültigkeit zum 01.04.2022 umgesetzt. Dies betrifft die Implementierung in den Marktrollen MSB, NB und LF.
Darüber hinaus wird der Betrieb bereits im produktiven Einsatz befindlicher Prozesse sowie insbesondere die in dieser Ausschreibung neu umzusetzenden Prozesse bzw. Prozessanpassungen mit vergeben.
Preisblätter 1-3 und Abrechnung NB (inkl. Rechnungseingang LF)
Die Stadtwerke München GmbH (im Folgenden kurz „SWM“ genannt) agiert in der deutschen Versorgungsindustrie unter anderem als Netzbetreiber (NB), Messstellenbetreiber (MSB), Smart-Meter Gateway Administrator (GWA) und Lieferant (LF). Hierzu betreibt SWM eine größere Anzahl an IT-Systeme für die verschiedenen Energiemarktrollen.
Im Rahmen des SWM-Projekts „MaKo 2022“ werden die Datenformat- und Prozessanpassungen auf Basis des Beschlusses BK6-20-160 mit Gültigkeit zum 01.04.2022 umgesetzt. Dies betrifft die Implementierung in den Marktrollen MSB, NB und LF.
Darüber hinaus wird der Betrieb bereits im produktiven Einsatz befindlicher Prozesse sowie insbesondere die in dieser Ausschreibung neu umzusetzenden Prozesse bzw. Prozessanpassungen mit vergeben.
Preisblätter 1-3 und Abrechnung NB (inkl. Rechnungseingang LF)
Die Stadtwerke München GmbH (im Folgenden kurz „SWM“ genannt) agiert in der deutschen Versorgungsindustrie unter anderem als Netzbetreiber (NB), Messstellenbetreiber (MSB), Smart-Meter Gateway Administrator (GWA) und Lieferant (LF). Hierzu betreibt SWM eine größere Anzahl an IT-Systeme für die verschiedenen Energiemarktrollen.
Im Rahmen des SWM-Projekts „MaKo 2022“ werden die Datenformat- und Prozessanpassungen auf Basis des Beschlusses BK6-20-160 mit Gültigkeit zum 01.04.2022 umgesetzt. Dies betrifft die Implementierung in den Marktrollen MSB, NB und LF.
Darüber hinaus wird der Betrieb bereits im produktiven Einsatz befindlicher Prozesse sowie insbesondere die in dieser Ausschreibung neu umzusetzenden Prozesse bzw. Prozessanpassungen mit vergeben.
Preisblätter 1-3 und Abrechnung NB (inkl. Rechnungseingang LF)
Die Stadtwerke München GmbH (im Folgenden kurz „SWM“ genannt) agiert in der deutschen Versorgungsindustrie unter anderem als Netzbetreiber (NB), Messstellenbetreiber (MSB), Smart-Meter Gateway Administrator (GWA) und Lieferant (LF). Hierzu betreibt SWM eine größere Anzahl an IT-Systeme für die verschiedenen Energiemarktrollen.
Im Rahmen des SWM-Projekts „MaKo 2022“ werden die Datenformat- und Prozessanpassungen auf Basis des Beschlusses BK6-20-160 mit Gültigkeit zum 01.04.2022 umgesetzt. Dies betrifft die Implementierung in den Marktrollen MSB, NB und LF.
Darüber hinaus wird der Betrieb bereits im produktiven Einsatz befindlicher Prozesse sowie insbesondere die in dieser Ausschreibung neu umzusetzenden Prozesse bzw. Prozessanpassungen mit vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Preisblätter 1-3 und Abrechnung NB (inkl. Rechnungseingang LF)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sperrung/WiB
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zählzeitdefinition und Parametrierung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Messdatenmanagement
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-
210823-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).