Lieferung von polymeren Flockungsmitteln
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ebw.wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von polymeren Flockungsmitteln
Im Wege eines Rahmenvertrags wird die Lieferung von zwei polymeren Flockungsmitteln sowie die damit im Zusammenhang stehenden Servicedienstleistungen ausgeschrieben.
97082 Würzburg
Im Wege eines Rahmenvertrags wird die Lieferung von zwei polymeren Flockungsmitteln (1.) sowie die damit im Zusammenhang stehenden Servicedienstleistungen (2.) ausgeschrieben.
1. Polymere Flockungsmittel
Der zu vergebende Auftrag beinhaltet die Lieferung auf Einzelabruf von
- polymerem Flockungsmittel (p FM) für die maschinelle Faulschlammentwässerung mittels Kammerfilterpressen
Mindestabnahmemenge: 60 Tonnen pro Jahr
Voraussichtliche Maximalmenge: 95 Tonnen pro Jahr
sowie
- polymerem Flockungsmittel (p FM) für die Überschussschlammeindickung mittels Siebband
Mindestabnahmemenge: 8 Tonnen pro Jahr
Voraussichtliche Maximalmenge: 15 Tonnen pro Jahr
Der angegebene Lieferumfang wurde anhand der aktuell eingesetzten Produkte sowie der aktuellen Verfahrenstechnik ermittelt. Bei Veränderung oder betrieblichen Optimierungsmaßnahmen kann es im Laufe der Vertragslaufzeit sowohl zu einer Veränderung der Produktart als auch zur Veränderung der Einsatzmengen kommen. Die Vergütung der zu liefernden polymeren Flockungsmittel erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch.
2. Servicedienstleistung
Zusätzlich zur reinen Lieferleistung der Produkte ist die Servicedienstleistung mit anwendungstechnischer Beratung ein zentraler Vertragsinhalt.
Aus diesem Grund sind vom AN drei Mal pro Jahr verpflichtende Servicebesuche durchzuführen.
Ziel ist es, im Rahmen dieser Servicebesuche den Ist-Zustand der Polymeranwendungen aufzunehmen, Veränderungen zu dokumentieren und ggf. gemeinsam mit dem Betrieb Optimierungsmaßnahmen festzulegen.
Im Rahmen dieser Servicebesuche sind vom AN gemeinsam mit dem Betrieb u.a. die folgenden Aufgaben zu erledigen:
- Besichtigung der Anlagen (Überschussschlammeindickung, Faulschlammentwässerung, etc.) und Zustandsbewertung der Anlagen
- Information über Veränderungen des Betriebes bzw. geplante Veränderungen beim Kläranlagenbetrieb
- Besichtigung der Polymeraufbereitungsanlagen zur Überschussschlammeindickung, Faulschlammentwässerung, etc., Zustandsbewertung und Bestimmung der aktuellen Polymeransetzkonzentration
- Aufnahme und Diskussion der aktuellen Verbrauchswerte an polymeren Flockungsmitteln für sämtliche Anwendungsfälle
- Aufnahme und Diskussion der Entwässerungs- bzw. Eindickergebnisse
- Diskussion der Betriebswerte mit dem Betrieb
- Dokumentation der Betriebswerte in der Protokollvorlage
- Entwicklung, Abstimmung und Dokumentation von Maßnahmen zur kontinuierlichen
Optimierung in der Protokollvorlage
Der AG hat das zweimalige Recht, den Rahmenvertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht muss mindestens 6 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Rahmenvertragsdauer ausgeübt werden. Die Ausübung hat schriftlich gegenüber dem AN zu erfolgen. Wird das Optionsrecht zweimalig ausgeübt, besteht der Rahmenvertrag demnach bis zum 31.05.2027 fort.
Innerhalb des Teilnahmewettbewerbs können maximal 40 Punkte erreicht werden.
Die eingereichten Teilnahmeanträge werden anhand der nachfolgenden Teilnahmekriterien bewertet und wie folgt bepunktet:
1. Referenzen
Im Wege des Teilnahmewettbewerbs werden drei innerhalb des Formblatts L 1240 unter Ziffer IV angegebene Referenzen wie folgt bewertet:
- 10 Punkte je Referenz über die Tankzugbelieferung eines Klärwerks mit Kammerfilterpresse mit einer Mindestabnahmemenge von 50 Tonnen pro Jahr polymeren Flockungsmittel für die maschinelle Faulschlammentwässerung innerhalb der Jahre 2018, 2019, 2020.
- 5 Punkte je Referenz über die IBC Belieferung eines Klärwerks mit Kammerfilterpresse mit einer Mindestabnahmemenge von 50 Tonnen pro Jahr polymeren Flockungsmittel für die maschinelle Faulschlammentwässerung innerhalb der Jahre 2018, 2019, 2020.
- 1 Punkt je Referenz über die sonstige Belieferung eines Klärwerks mit sonstigen Aggregaten mit einer Mindestabnahmemenge von 50 Tonnen pro Jahr polymeren Flockungsmittel für die maschinelle Faulschlammentwässerung innerhalb der Jahre 2018, 2019, 2020.
Klargestellt wird, dass für eine Bewertung mit 10 Punkten (Tankzugbelieferung eines Klärwerks mit Kammerfilterpresse) oder 5 Punkten (IBC Belieferung eines Klärwerks mit Kammerfilterpresse) die entsprechende Belieferungsart und das entsprechende Aggregat innerhalb der zu bewertenden Referenz übereinstimmen müssen. Sollte nur jeweils eine der genannten Voraussetzung vorliegen und die übrigen Anforderungen (Mindestabnahmemenge von 50 Tonnen pro Jahr polymeren Flockungsmittel für die maschinelle Faulschlammentwässerung innerhalb der Jahre 2018, 2019, 2020) erfüllt sein, wird die Referenz ebenso mit 1 Punkt bewertet.
2. Berufserfahrung des für die Serviceleistung eingesetzten Personals
Im Wege des Teilnahmewettbewerbs wird die Berufserfahrung des im Formblatt L 1240 angegebenen hauptverantwortlichen Mitarbeiters des anwendungstechnischen Außendienstes (Anwendungstechniker) sowie seines Stellvertreters bewertet.
Die Bewertung erfolgt anhand der kumulierten Berufserfahrung der beiden benannten Fachkräfte in vollen Jahren wie folgt:
- 10 Punkte
Berufserfahrung Anwendungstechniker + Berufserfahrung Stellvertreter = mehr als 15 Jahre
- 5 Punkte
Berufserfahrung Anwendungstechniker + Berufserfahrung Stellvertreter = weniger oder gleich 15 Jahre aber mehr als 10 Jahre
- 1 Punkt
Berufserfahrung Anwendungstechniker + Berufserfahrung Stellvertreter = 10 Jahre
- 0 Punkte
Berufserfahrung Anwendungstechniker + Berufserfahrung Stellvertreter = weniger als 10 Jahre
Ergebnis der Bewertung ist eine Punktzahl aus der eine Rangfolge gebildet wird. Jeder Bewerber wird entsprechend seiner erreichten Punktzahl einem Rang zugeteilt, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl den ersten Rang erreicht und die restlichen Bewerber entsprechend auf die nachfolgenden Ränge verteilt werden.
Teilen sich zwei Bewerber einen Rang, so ist die höhere Berufserfahrung des im Formblatt L 1240 genannten Anwendungstechnikers maßgeblich. Sofern auch dieses Entscheidungskriterium gleichlauten sollte, entscheidet das Los.
Der AG hat das zweimalige Recht, den Rahmenvertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht muss mindestens 6 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Rahmenvertragsdauer ausgeübt werden. Die Ausübung hat schriftlich gegenüber dem AN zu erfolgen. Wird das Optionsrecht zweimalig ausgeübt, besteht der Rahmenvertrag demnach bis zum 31.05.2027 fort.
Das Vergabeverfahren erfolgt zweistufig.
Im Wege eines Teilnahmewettbewerbs (1. Stufe) werden zunächst diejenigen Bewerber ermittelt, welche in einem zweiten Schritt zur Angebotsabgabe (2.Stufe) aufgefordert werden.
Mit Absendung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union beginnt die Zeit zur Abgabe eines Teilnahmeantrags.
Nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge werden ausschließlich die über die Vergabeplattform eingegangenen Teilnahmeanträge einschließlich der geforderten Nachweise auf deren Vollständigkeit sowie die Erfüllung/Einhaltung der aufgestellten Eignungs- und Ausschlusskriterien geprüft.
Teilnahmeanträge, die nicht die im Vergabeverfahren aufgestellten Eignungskriterien erfüllen oder ein Ausschlusskriterium begründen, werden von der Wertung im Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Die übrigen Teilnahmeanträge werden entsprechend der Teilnahmekriterien des Teilnahmewettbewerbs bewertet.
Ergebnis der Bewertung ist eine Punktzahl aus der eine Rangfolge gebildet wird. Jeder Bewerber wird entsprechend seiner erreichten Punktzahl einem Rang zugeteilt, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl den ersten Rang erreicht und die restlichen Bewerber entsprechend auf die nachfolgenden Ränge verteilt werden.
Teilen sich zwei Bewerber einen Rang, so ist die höhere Berufserfahrung des im Formblatt L 1240 genannten Anwendungstechnikers maßgeblich. Sofern auch dieses Entscheidungskriterium gleichlauten sollte, entscheidet das Los.
Die so ermittelten ersten 3 Bewerber der Rangfolge werden elektronisch über die Vergabeplattform zur Angebotsabgabe (2. Stufe) aufgefordert.
Im Vorfeld der Angebotsabgabe haben sich die aufgeforderten Bewerber zur Auswahl der anzubietenden und zu liefernden polymeren Flockungsmittel jeweils eine Probe des Faulschlamms und Ansatzwasser sowie des Überschussschlammes sowie des Ansatzwassers am Entwässerungsbetrieb abzuholen.
Anhand dieser Proben hat jeder Bewerber im Wege eines eigenen Laborversuchs jeweils ein Polymer für die maschinelle Faulschlammentwässerung sowie ein Polymer für die Überschussschlammeindickung auszuwählen, das den Mindestanforderungen dieses Vergabeverfahrens entspricht.
Von den ausgewählten Polymeren ist von jedem aufgeforderten Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist je Polymer 200 ml Handelsware zur Produktbemusterung an den AG zu übersenden.
Ebenso sind mit dem Angebot sämtliche Angebotsunterlagen sowie geforderten Nachweise insbesondere die Nachweise zu den Produktmustern über die Vergabeplattform in Textform gem. 126 b BGB einzureichen.
Mit Angebotsabgabe erkennt der Bieter das bekanntgegebene Vertragsdokument als alleinverbindlich an.
Nach Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe werden die über die Vergabeplattform eingegangenen Angebote einschließlich der geforderten Nachweise auf Vollständigkeit geprüft.
Ebenso werden die eingereichten Unterlagen sowie die eingereichten Produktmuster - um Schäden der Anlage zu vermeiden - durch einen externen Berater anonymisiert auf Plausibilität sowie in Laborversuchen auf den empfohlenen Produktbedarf/Dosierung (kg Handelsware pro Mg Trockenrückstand) sowie das zu erwartende Klebeverhalten überprüft.
Produkte die bereits im Labortest die Mindestanforderungen an den entwässerten Filterkuchen nicht erfüllen bzw. bei denen die ernsthafte Gefahr besteht, dass bei Einsatz der Produkte Schäden an der Anlage entstehen, werden zur Testfahrt nicht zugelassen und der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Alle anderen Bieter werden sodann zu einer Testfahrt auf der Kläranlage des AG über die Vergabeplattform eingeladen.
Hierzu ist von den ausgewählten Bietern eine Versuchsmenge von 2.000 kg des polymeren Flockungsmittels zur Faulschlammentwässerung an den AG innerhalb der hierzu gesetzten Frist zu übersenden. Die Vergütung der Versuchsmenge erfolgt auf Grundlage des vom AN abgegebenen Angebotspreis im Preisblatt.
Die Testfahrt wird hierbei ausschließlich mit dem polymeren Flockungsmittel zur Faulschlammentwässerung durchgeführt.
Ein Nachrücken von Teilnehmern, welche nicht zur Angebotsabgabe eingeladen wurden, ist ausgeschlossen (sollte beispielsweise im Rahmen der Laboruntersuchung des AG oder im Rahmen der Testfahrt ein Angebot der Bieter wegen Nichteinhaltung der Mindestanforderungen ausgeschlossen werden).
Innerhalb der Testfahrt werden die wertungsrelevanten Parameter (Zuschlagskriterien) anhand realer Bedingungen ermittelt.
Ausschließlich die innerhalb der Testfahrt ermittelten Parameter (Zuschlagskriterien) werden der Wertungsprüfung zu Grunde gelegt.
Der Zuschlag wird auf das so ermittelte wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage der Zuschlagskriterien sowie des bekanntgegebenen Vertragsdokumentes erteilt.
Der zu bezuschlagende Bieter wird vorab entsprechend benachrichtigt. Außerdem wird diesem die Vertragsurkunde, die um die entsprechenden Vertragsparameter ergänzt wurde, in zweifacher Ausfertigung übermittelt. Beide Exemplare sind sodann unterschrieben zurückzusenden.
Nach Ablauf der Wartefrist (§ 134 Absatz 2 GWB) erhält der zu bezuschlagende Bieter ein vom AG gegengezeichnetes Exemplar zurück. Nach der Rückbestätigung über den Erhalt der Vertragsurkunde auf der Vergabeplattform, wird der Zuschlag elektronisch über die Vergabeplattform erteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Formblatt L 1240 ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob eine Eintragung in das Berufs-/Handelsregister besteht oder die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachgewiesen werden kann.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zur Bestätigung der Erklärung auf gesondertes Verlangen folgende Dokumente vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
a) Umsatz
Im Formblatt L 1240 ist der Umsatz des Unternehmens anzugeben.
Hierbei wird mittels Eigenerklärung der Nachweis eines
- Gesamtumsatzes i.H.v. mindestens 2.000.000 € netto
- sowie ein Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags i.H.v. mindestens 1.000.000 € netto
pro Jahr gefordert.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
b) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Im Formblatt L 1240 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens für
- Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 €,
- sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.000.000 €
abgeschlossen wird bei der die Ersatzleistung bei mehreren Versicherungsfällen jeweils für Personenschäden und für Sachschäden mindestens das 3-fache der Deckungssummen betragen muss.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis muss auf gesondertes Verlangen vorgelegt werden.
a) Referenzen
Innerhalb des Formblatts L 1240 sind mindestens 3 Referenzleistungen aus den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020) mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners anzugeben.
Es wird darum gebeten, den organisatorischen Aufwand dadurch zu begrenzen, dass nicht mehr als 3 Projekte angegeben werden.
Eine Leistung wird als vergleichbar (Referenz) anerkannt, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt:
Belieferung eines Klärwerks mit einer Mindestabnahmemenge von 50 Tonnen pro Jahr polymeren Flockungsmittel für die maschinelle Faulschlammentwässerung innerhalb der Jahre 2018, 2019, 2020.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
b) Nachunternehmer
Im Formblatt L 1240 ist eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags beabsichtigt werden an Unterauftragnehmer zu vergeben.
Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sind entsprechende Angaben im Formblatt L 235 auszuführen.
Auf Verlangen des AG sind von jedem Nachunternehmer entsprechende Verpflichtungserklärungen mit dem Formblatt L 236 vorzulegen.
Zum Nachweis der jeweiligen Eignung ist von jedem benannten Nachunternehmer eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 und 128 GWB nach Anforderung durch den AG abzugeben. Hierzu ist das Formblatt L 1240 entsprechend auszufüllen.
c) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Servicedienstleistung eingesetzt werden sollen
Im Formblatt L 1240 ist der hauptverantwortlichen Mitarbeiter des anwendungstechnischen Außendienstes (Anwendungstechniker) sowie sein Stellvertreter mit dem vollständigen Namen sowie der Funktion (Anwendungstechniker oder Stellvertreter) anzugeben, der die Servicedienstleistungen tatsächlich erbringt.
In der als „Berufliche Qualifikation“ bezeichnete Spalte innerhalb des Formblatts L 1240 ist die Berufserfahrung in vollen Jahren im Umgang mit polymeren Flockungsmitteln für die Kammerfilterentwässerung der jeweiligen Fachkraft anzugeben.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen einzureichen.
d) Bemusterung (erst bei Angebotsabgabe)
Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber haben von den ausgewählten Flockungsmitteln jeweils 200 ml Handelsware zur Bemusterung an den Auftraggeber bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist zu übersenden.
Gehen Proben nach diesem Zeitpunkt ein, wird das Angebot nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Angebote ohne vorherige Probenabgabe. Der AG wird fehlende Proben nicht nachfordern.
Beide Produktproben sind jeweils mit dem Produktnamen und dem Namen des Bieters zu beschriften. Ebenso sind mit den Produktproben für jede Produktprobe folgende Unterlagen einzureichen:
- Laborbericht mit kurzer Beschreibung des Testverfahrens, Empfehlung des Produktes, Empfehlung des spezifischen Produktbedarfs/Dosierung (kg Handelsware pro Mg Trockenrückstand) sowie der ermittelten Schlammdaten:
Trockenrückstand (TR), Entwässerbarkeit (CST), pH, elektrische Leitfähigkeit (LF) (Basis: DWA Merkblätter M 350, M 366, M 383)
- Aktuelles Sicherheitsdatenblatt des empfohlenen Produktes
- Aktuelles technisches Merkblatt des empfohlenen Produktes
- Angabe des Wirksubstanzgehaltes des empfohlenen Produktes
- Bestätigung über Schwermetallgehalte/ AOX / erbgutgefährdende Inhaltsstoffe
Die ausgewählten Produkte sind mit Angabe der Wirksubstanz im Preisblatt zu dokumentieren.
siehe B IV. der Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Formale Prüfung
Der Teilnahmeantrags/das Angebot ist mit sämtlichen Teilnahmeunterlagen/Angebotsunterlagen und Erklärungen fristgerecht und vollständig ausgefüllt über die Vergabeplattform in Textform gem. § 126 b BGB einzureichen. Hierbei ist der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt anzugeben. Bei juristischen Personen ist neben dem Namen der Firma auch der bevollmächtigte Vertreter zu benennen, von dem die Erklärung abgegeben wird.
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und 128 GWB vorliegen bzw. muss eine Selbstreinigung für Gründe nach §§ 123 und 124 GWB nachgewiesen werden.
Hierzu sind die entsprechenden Eigenerklärungen, u.a. auch zu Insolvenzverfahren und Liquidation im Formblatt L 1240 abzugeben.
Zudem muss die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt worden sein. Dies wird mit der Abgabe des Formblatts L 1240 erklärt.
2. Informatorische Angaben
Im Formblatt L 1240 ist zudem informatorisch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht.
Falls der Teilnahmeantrags/das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
3. Eignungsleihe
Sofern beabsichtigt wird, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, sind entsprechende Angaben im Formblatt L 235 vorzunehmen.
Mit Teilnahmeantragsabgabe sind von jedem Unternehmen dessen Eignung beliehen wird, entsprechende Verpflichtungserklärungen mit dem Formblatt L 236 vorzulegen.
Zum Nachweis der jeweiligen Eignung ist von jedem benannten Unternehmen (Eignungsgeber) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 und 128 GWB sowie eine Eigenerklärung in Bezug auf das in Anspruch genommene Eignungskriterium mit Teilnahmeantragsabgabe vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt L 1240 entsprechend auszufüllen.
4. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Formblatt L 1313 - Teilnahmeantrag
- Formblatt L 1314 - Bewerbergemeinschaft
- Formblatt L 235 - Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen
- Formblatt L 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formblatt L 1240 - Eigenerklärung zur Eignung
- Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung
5. Mit dem Angebot sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Formblatt L 213 - Angebotsschreiben
- Formblatt L 217 - Covid19_bedingte_Mehrkosten
- Formblatt L 2491 - Kinderarbeit
- Preisblatt
- Laborbericht mit kurzer Beschreibung des Testverfahrens, Empfehlung des Produktes, Empfehlung des spezifischen Produktbedarfs/Dosierung (kg Handelsware pro Mg Trockenrückstand), sowie der ermittelten Schlammdaten: Trockenrückstand (TR), Entwässerbarkeit (CST), pH, elektrische Leitfähigkeit (LF) (Basis: DWA Merkblätter M 350, M 366, M 383)
- Jeweils das aktuelle Sicherheitsdatenblatt des empfohlenen Produktes
- Jeweils das aktuelle technische Merkblatt des empfohlenen Produktes
- Jeweils die Angabe des Wirksubstanzgehaltes des empfohlenen Produktes
- Jeweilige Bestätigung über Schwermetallgehalte/AOX/ergbutgefährdende Inhaltsstoffe
6. Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber haben von den ausgewählten Flockungsmitteln jeweils 200 ml Handelsware zur Bemusterung an den Auftraggeber bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist zu übersenden.
Gehen Proben nach diesem Zeitpunkt ein, wird das Angebot nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Angebote ohne vorherige Probenabgabe. Der AG wird fehlende Proben nicht nachfordern.
7. Verfahrensart
Der Auftrag wird im Wege eines nicht offenen Verfahrens gemäß § 16 VgV in der derzeit gültigen Fassung vergeben.
Bitte beachten Sie, dass durch die genutzte Vergabeplattform ein Deckblatt generiert wird, welches eine abweichende Verfahrensart benennt. Dies lässt sich aus technischen Gründen leider nicht vermeiden. Die innerhalb des Deckblatts ausgewiesene Verfahrensart ist ungültig.
Gültig sind die Angaben in der Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
§160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.