Objektplanungsleistungen für die Generalsanierung der Staatlichen Realschule Traunstein Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-RSTS-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für die Generalsanierung der Staatlichen Realschule Traunstein
Der Landkreis Traunstein plant, die Reiffenstuel-Realschule Traunstein generalzusanieren. Die Schule wurde zwischen 1969 und 1971 erbaut, 2005 wurde ein Erweiterungsbau hinzugefügt. Die bisher erstellten Unterlagen zur Generalsanierung sind in der Vergabeunterlage E - E.1. (Machbarkeitsstudie), E.2. (Ergebnis der baufachlichen Prüfung) und E.3. (Grundrisse) zusammengefasst.
Die Regierung von Oberbayern hat bestätigt, dass die Generalsanierung förderfähig ist, wenn die übrigen Fördervoraussetzungen nach § 10 BayFAG vorliegen.
Hier sollten die Objektplanungsleistungen für die Generalsanierung beschafft werden.
Stadt Traunstein
Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß beigefügtem Architektenvertrag (Vergabeunterlage F-F.1.). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen - ganz oder teilweise - zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation der Bewerber.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon:
- eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für die Sanierung eines allgemeinen Hochbauprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts;
- eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und;
- eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)];
in den letzten sieben (7) Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2014) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Projektstand), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mailadresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden maximal drei (3) vergleichbare Referenzprojekte [hiervon:
- eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für die Sanierung eines allgemeinen Hochbauprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts;
- eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und;
- eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 35 Punkte):
a) eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für die Sanierung eines allgemeinen Hochbauprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts:
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 10 Mio. EUR (brutto) (max. 5 Punkte)
- ausgeführter Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-9 (max. 5 Punkte)
b) eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts:
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 10 Mio. EUR brutto) (max. 5 Punkte)
- ausgeführter Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-9 (max. 5 Punkte)
c) eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 10 Mio. EUR brutto) (max. 5 Punkte)
- ausgeführter Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-9 (Max. 5 Punkte)
d) Zusatzpunkte:
Einmal fünf (5) Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines der als Referenz benannten Projekte die Sanierung einer Schule im laufenden Betrieb betraf.
2. Hinweise zur Wertung:
a) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt bei Beauftragung der Vollarchitektur (Leistungsphasen 1-9) als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen ist.
b) Je Referenzprojekt können somit maximal 10 Punkte erreicht werden, bei maximal 3 zu wertenden Referenzprojekten maximal 30 Punkte (3 x 10 Punkte) . Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkte 35 Punkte (30 Punkte +5 Punkte) erreicht werden.
I. stufenweise Beauftragung;
II. Besondere Leistungen (optional) nach Architektenvertrag (Vergabeunterlage F)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)Basisinf. zum Untern. des Bew.s bzw. zu den an der Bew.gem. beteiligten Untern. (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.);
B)Eigenerkl. des Bew.s, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges.,§ 98c des Aufenhaltsges.,§ 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. erfüllt werden;bzw. Eigenerkl. für ausländische Bew., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften desjeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. vergleichbar sind (Formblatt C.2.).
C)Eigenerkl. (soweit erforderlich) der Bew.gem.mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bew.gem. vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.). Hinweis: Bei Bew.gem. sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D)Im Fall einer Eignungsl. (soweit zutreffend): Eigenerkl. zur Eignungsl., einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsl. (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragn. oder sonstigen Dritten) hat der Bew. eine verbindliche Verpflichtungserkl. des jeweiligen Untern.s vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bew.s und des anderen Untern.s für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsl. (Formblatt C.4.). Jedes Untern., dessen Kapazitäten der Bew. für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erkl., dass die in §§ 123, 124 GWB bzw, die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. erfüllt werden; für ausländische Untern.: Eigenerkl., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. Entgelttransparenzges. vergleichbar sind. (Formblatt C.2.); b) Nachweis der Eignung des Untern.s, dessen Kapazitäten der Bew. oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsl.. (Verw. des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Untern. diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bew. oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der AGvorschreiben, dass der Bew. oder Bieter das entsprechende Untern. ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bew. oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Untern.s im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der AG eine gemeinsame Haftung des Bew.s oder Bieters und des (jeweils) anderen Untern.s entsprechend dem Umfang der Eignungsl. verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.).
Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen;
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt C.6.);
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt C.7.). Vergleichbare Dienstleistungen sind Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten 7 Jahren (seit 2014) erbrachten Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich).
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.).
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt C.9.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortführung der Angaben zu Ziffer II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung:
c) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern zur Wertung des fehlenden Bereichs mit null (0) Punkten.
d) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in %, vgl. Formblatt C.10.).
e) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Abnahmen der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein, zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
f) Wird als Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, warum der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts gehandelt hat (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers).
g) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Zusätzliche Angaben:
A.) Die Teilnehmer erhalten auf Wunsch die Gelegenheit, die Schule nach Anmeldung im Zeit-raum vom 09.11. bis 16.11.2021 zu besichtigen. Die Anmeldung/Terminvereinbarung hat per E-Mail an die [gelöscht] zu erfolgen.
B.) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über die Funktion des Vergabeportals www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
C.) Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Person, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits im Teilnahmewettbewerb erforderlich (vgl. Vergabeunterlage A, Verfahrensbedingungen, Ziffer 1.12.1).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]